Frühzeitige Pensionierung in der Schweiz: Alles, was Sie wissen müssen

25 Februar 2024 0 By swiss-serenity

Es wird dringend empfohlen, den Eintritt in den Ruhestand gut vorzubereiten, um böse Überraschungen zu vermeiden. Sie sollten wissen, in welchem Alter Sie aus dem Arbeitsleben ausscheiden können. Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt in der Schweiz zwar bei 65 Jahren, doch für Arbeitnehmer, die bestimmte, genau festgelegte Bedingungen erfüllen, ist es möglich, früher in den Ruhestand zu gehen.

Wie auch immer, dieser wichtige Schritt muss vorausschauend geplant werden, um zum gewünschten Zeitpunkt in den Ruhestand gehen zu können. Beachten Sie auch, dass die Wahl eines vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand die Höhe Ihrer Rente im Vergleich zu einer Pensionierung zum vorgesehenen gesetzlichen Rentenalter verringern kann. Bevor Sie sich also entscheiden, sollten Sie sich unbedingt die richtigen Fragen stellen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Frühpensionierung in der Schweiz erfüllt sein?

Erinnern wir uns daran, dass das Rentensystem in der Schweiz auf drei Säulen beruht:

– Die Hinterbliebenen-Altersversicherung (AHV) oder 1. Säule ;

– Die berufliche Vorsorge, auch „BVG“ oder 2. Säule genannt ;

Private Vorsorge oder 3. Säule.

Somit ist es angebracht, die Frühverrentung in der Schweiz für jede dieser drei Säulen zu untersuchen.

Vorruhestand für die AHV

Mit der AHV oder 1. Säule erhalten Sie automatisch eine Rente. Mit dieser obligatorischen Mindestrente können sich die Arbeitnehmer, die Beiträge zahlen, auf ein niedrigeres Einkommen am Ende ihrer beruflichen Laufbahn vorbereiten. Um AHV zu beziehen, müssen Männer 65 Jahre und Frauen 64 Jahre alt sein. Frauen müssen nach der letzten Rentenreform ebenfalls bis zu ihrem 65. Lebensjahr warten, um ab 2028 AHV zu beziehen. Ein vorzeitiger Renteneintritt ist nur ein oder zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter möglich.

Die Frühpensionierung für die 2. Säule

Auch dies ist ein obligatorisches System. Der Versicherte kann die daraus resultierende Rente in Form von Kapital oder einer Rente beziehen. Es ist sogar möglich, einen Teil als Kapital und einen anderen Teil als Rente zu beantragen.

Die 2. Säule ergänzt die 1. Säule sinnvoll, damit der Rentner einen gewissen Lebensstandard haben kann. Mit diesen beiden ersten Säulen können 60 % des Betrags des letzten Gehalts erreicht werden. Wenn Sie vorhaben, die zweite Säule vor dem gesetzlichen Rentenalter zu beantragen, sollten Sie sich an die Pensionskasse wenden, um sich über die Modalitäten zu informieren. In der Regel ist es in der Schweiz möglich, eine Frühpensionierung ab 58 Jahren für die 2. Säule zu planen.

Die Frühpensionierung für die 3. Säule

Arbeitnehmer, die in eine Kasse einzahlen, um in den Genuss der dritten Säule zu kommen, ergänzen sinnvoll die Renten, die sie aus der ersten und zweiten Säule erhalten. Es handelt sich um eine optionale und viel flexiblere Möglichkeit, eine Kapitalrente aufzubauen.

Im Hinblick auf die Frühverrentung in der Schweiz für die dritte Säule muss man jedoch den Unterschied zwischen den folgenden Annahmen verstehen:

  • Säule oder 3A gewählt hat, hat er/sie das Recht, seine/ihre Ersparnisse 5 Jahre vor dem geplanten Renteneintrittsalter vorzeitig zu beziehen.
  • Wenn der Arbeitnehmer sich für eine so genannte freie 3. Säule oder 3B entschieden hat, gibt es keine Altersbeschränkung für den Bezug der Ersparnisse. Er kann dann unabhängig von seinem Alter über die angesammelten Gelder verfügen. Er ist nicht verpflichtet, die Abhebung der Gelder durch einen triftigen Grund zu rechtfertigen.

Frühzeitige Pensionierung in der Schweiz: Welche Auswirkungen hat dies auf die Rente?

Es ist offensichtlich, dass ein vorzeitiger Renteneintritt zu einer Verringerung der Rente oder des Kapitals führt. Diese Verringerung ist proportional zur Anzahl der Jahre, die Sie vorzeitig in Rente gehen.

1- Die Auswirkungen eines vorzeitigen Ausscheidens auf die 1. Säule

Die Kürzung der AHV beträgt 6,8 % für jedes vorgezogene Jahr. Es ist zu verstehen, dass der neue Rentner nach einer vorzeitigen Pensionierung weiterhin Beiträge an die AHV zahlen muss, bis er das gesetzliche Rentenalter erreicht hat. 

Sobald das gesetzliche Rentenalter erreicht ist, werden die Verantwortlichen die Höhe seiner AHV neu berechnen. Auf jeden Fall wird er eine niedrigere Leibrente erhalten als ein Arbeitnehmer, der das gesetzliche Rentenalter abgewartet hat, um in den Ruhestand zu gehen.

2- Die Auswirkungen eines vorzeitigen Ausscheidens auf die 2. Säule

Eine Frühverrentung in der Schweiz wird zu einer Senkung des Umwandlungssatzes führen und ihre Rente wird dann niedriger ausfallen. Damit diese Einkommenseinbusse nicht zu groß wird, kann der Versicherte einen Einkauf tätigen, auf einmal oder in mehreren Raten, um die BVG-Beitragsjahre nachzuholen. Man sollte sich bei seiner Pensionskasse erkundigen, um die verschiedenen Schritte zu kennen.

Dies ist so zu verstehen, dass die Höhe der Altersrente immer niedriger sein wird, bis der neue Rentner das vorgesehene gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat (65 Jahre bzw. 64 Jahre für Frauen bis 2027). Es ist von entscheidender Bedeutung, die Besonderheiten der eigenen Situation genau zu untersuchen, um die Auswirkungen eines vorzeitigen Ausscheidens auf das Kapital oder die Rente genauer zu bestimmen.

3- Die Folgen einer vorzeitigen Abreise auf die 3. Säule

Wenn Sie in der Schweiz eine Frühpensionierung planen, wird dringend empfohlen, die 3. Säule gut zu strukturieren, um den Rückgang bei den ersten beiden obligatorischen Säulen abzudecken. Es ist ratsam, den Einkommensverlust im Ruhestand durch eine umfangreichere private Vorsorge zu kompensieren.

Frühpensionierung in der Schweiz: Welche Alternativen gibt es und welche Schritte sind erforderlich?

Wir haben festgestellt, dass eine Frühpensionierung in der Schweiz finanziell nachteilig ist. Aus diesem Grund ziehen es viele Arbeitnehmer vor, eine der folgenden Optionen in Betracht zu ziehen:

  • Die Umschulung zum Selbstständigen;
  • Die Teilpensionierung einige Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter. Die Teilpensionierung ist erst ab 58 Jahren denkbar und ermöglicht es, das Arbeitspensum von 100 % auf 60 % zu reduzieren, um mit dem Bezug eines Teils der Vorsorgeleistungen zu beginnen.

Was die Schritte betrifft, so sollten diese so früh wie möglich unternommen werden. Beginnen Sie mit der Untersuchung der Regelungen, die in Ihrer Pensionskasse gelten. Informieren Sie sich über die Modalitäten und Besonderheiten des Rentensystems. Denken Sie anschließend daran, die Höhe Ihrer AHV-Rente zu berechnen, um die vorgesehene Kürzung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu kennen.

Sie können sich auch von den Verantwortlichen Ihrer Kasse über die finanziellen Auswirkungen eines vorzeitigen Ausscheidens informieren lassen. Wenn Sie über diese verschiedenen Zahlen verfügen, können Sie sich nun bei der AHV anmelden, und zwar sechs Monate (frühestens) bis drei Monate (spätestens) vor dem von Ihnen gewünschten vorzeitigen Abreisedatum.

Da Sie nun über die verschiedenen Optionen für eine Frühpensionierung gut informiert sind, können Sie die notwendigen Schritte unternehmen, um sich besser vorzubereiten. Zögern Sie nicht, sich von Experten begleiten zu lassen, um Ihre Finanzen zu optimieren und den finanziellen Verlust, der durch eine Frühpensionierung in der Schweiz entstehen kann, so gering wie möglich zu halten.