1. Der Benutzer der Swiss Serenity-Website füllt seinen Nachforschungsantrag aus und verpflichtet sich, darin wahrheitsgetreue Informationen einzutragen. Anträge für verstorbene Personen können nicht angenommen werden. |
3 Minuten |
2. Swiss Serenity übermittelt diese Anfrage sofort auf elektronischem Wege an die Zentralstelle 2. Säule in Bern, zusammen mit einer Vollmacht, die anhand der vom Benutzer freiwillig bereitgestellten Daten erstellt wurde, und die es uns ermöglicht, die Ergebnisse zu erhalten. |
90 Tage |
3. Swiss Serenity erhält das Ergebnis Ihrer Anfrage über seine Partner und gibt dann die Stiftungen, bei denen sich Ihre Freizügigkeits- oder Vorsorgeguthaben befinden, in sein System ein. Sie erhalten zu diesem Zeitpunkt eine E-Mail sowie eine Benachrichtigung, dass Sie auf Ihrem Kundenkonto die Details einsehen können. Parallel dazu schickt Ihnen die Zentralstellle der 2. Säule die Ergebnisse per Post direkt nach Hause. |
3 Minuten |
4. Sie können in Ihrem Kundenbereich auf die Ergebnisse zugreifen und die Guthaben direkt zurückführen, ohne vom Sofa aufstehen zu müssen. Die Dienstleistung der Nachforschung bezüglich Vorsorgeguthaben wird von Swiss Serenity angeboten. Die digitalisierte und automatische Rückführungsdienstleistung ist freiwillig. |
3 Minuten |
5. Falls Sie sich entschieden haben, Ihr Guthaben mit Hilfe der von der Swiss Serenity Service AG angebotenen Dienstleistungen zurückzuführen, erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung mit der Höhe jedes zurückführbaren Guthabens, sobald es bei der Freizügigkeitseinrichtung eingegangen ist. |
4 Wochen |