
Der Leitfaden zur Besteuerung der 2. Säule : Ihr Rentenkapital verstehen und optimieren
Die 2. Säule des schweizerischen Vorsorgesystems wurde geschaffen, um den Arbeitnehmern und ihren Begünstigten die Aufrechterhaltung der gewohnten Lebensqualität am Tag ihrer Pensionierung zu garantieren. Aufgrund der Demografie und der wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz reicht die AHV-Rente aus der ersten Säule nicht aus, um den notwendigen Lebensstandard zu decken.
Um dies auszugleichen, wird in der Pensionskasse eine obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) eingerichtet, die die Leistungen der AHV ergänzt, wenn eine Person in den Ruhestand geht, invalide wird oder stirbt. Es handelt sich folglich um eine Zusatzrente für Personen, die vor ihrer Pensionierung erwerbstätig sind.
Die 2. Säule der Sozialversicherung, die auch als berufliche Vorsorge oder Freizügigkeitskonto bezeichnet wird, wurde anfangs neunzehnhundert gegründet, um Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, sich im Alter finanziell abzusichern, bei der Pensionierung. In der Schweiz dient dieser BVG-Beitragsplan dem Schutz vor den Risiken Tod, Invalidität, Arbeitsunfähigkeit und Alter im Rahmen der Rentenversicherung des Landes. Alle Personen, die die nach schweizerischem Recht erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, sind verpflichtet, sich diesem anzuschließen, weil es die erste Säule der sozialen Sicherheit ergänzt.
Wenn Sie die Altersversicherung der zweiten Säule in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie während Ihrer Beschäftigung regelmäßige Einzahlungen leisten, und mindestens 60% Ihres Endgehalts können Ihnen bei Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt werden.
Die Beiträge werden je nach Alter in zwei Stufen unterteilt; von 17 bis 24 Jahren müssen Sie nur für die Risiken Invalidität und Tod Beiträge zahlen, aber ab 24 Jahren müssen Sie auch für die Altersrente einzahlen.
Die Voraussetzungen für das Pensionskonto Berufliche Vorsorge sind folgende:
Zusätzliche Bedingungen eröffnen den Anspruch auf das BVG, wenn die Person :
Bei einem Unfall oder einer Krankheit, die zu einer Invalidität führt, zahlt die Pensionskasse dem Versicherten eine Invaliditätspension und, falls erforderlich, eine Kinderpension. Wenn der Versicherte das Rentenalter erreicht, erhält er diese Leistungen weiterhin. Die Invaliditätsrente basiert auf einem vorraussichtlichen Betrag des Rentenguthabens. Zukünftige Rentensummen werden nicht verzinst und die genaue Höhe des Rentenguthabens ist gesetzlich garantiert, wenn der Versicherte Anspruch auf die Rente hat.
Der Arbeitgeber ist für den Anschluss an einen Pensionsfonds verantwortlich, was bedeutet, dass er für seine Angestellten Beiträge in diesen Fonds einzahlt. Diese Beiträge werden jeden Monat vom Gehalt des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin abgezogen. Die BVG-Regelung besagt, dass der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge zahlen muss. Das bedeutet, dass die Pensionskasse das Doppelte des Betrags erhält, der jeden Monat von der BVG-Rente des Arbeitnehmers abgezogen wird.
Hier sind die wichtigsten Fakten, die Sie über das BVG-Konto wissen sollten:
Beachten Sie jedoch, dass Sie im Falle einer Scheidung Ihre 2. Säule mit Ihrem Ex-Partner teilen müssen, je nachdem, wie lange die Ehe gedauert hat.
Die 2. Säule ist aus verschiedenen Gründen zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Leben zugänglich; zunächst wird sie im Ruhestand genutzt, um die Lücken der 1. Säule zu schließen. Auch während des Arbeitslebens kann man auf sie zugreifen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Wie kann man also die 2. Säule beziehen?
Sie haben beschlossen, den großen Schritt zu wagen und Ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Dazu benötigen Sie Kapital, um Ihre Geschäftstätigkeit zu starten. In dieser Situation können Sie Gelder aus Ihrem BVG beziehen, um Ihre neue berufliche Tätigkeit zu starten. Das Schweizer Vorsorgesystem sieht Bedingungen und Verfahren vor, um Ihre Schweizer Rente zurückzubekommen. Ebenso wie bei der Frühpensionierung ist es möglich, die eingezahlten Beiträge zu beziehen. Das Verfahren erfolgt auf der Grundlage des allgemeinen Rentensystems.
Wenn Sie Ihre Arbeit aufgeben müssten, um sich um Ihre Kinder zu kümmern, oder wegen einer längeren Krankheit, könnten Sie keine Beiträge mehr in Ihre schweizerische 2.Säule einzahlen. Es ist nur möglich, die Vorteile des BVG in der Schweiz zu nutzen, wenn man einen Job hat. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Ihnen fehlenden Jahre der 2. Säule einzukaufen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Leistungen, die Sie bei der Pensionierung erhalten, zu erhöhen und somit eine höhere Rente zu beziehen.