BVG: Die Pensionskasse zur Vorsorge für den Ruhestand

13 April 2023 0 By swiss-serenity

Die 2. Säule des schweizerischen Vorsorgesystems wurde geschaffen, um den Arbeitnehmern und ihren Begünstigten die Aufrechterhaltung der gewohnten Lebensqualität am Tag ihrer Pensionierung zu garantieren. Aufgrund der Demografie und der wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz reicht die AHV-Rente aus der ersten Säule nicht aus, um den notwendigen Lebensstandard zu decken.

Um dies auszugleichen, wird in der Pensionskasse eine obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) eingerichtet, die die Leistungen der AHV ergänzt, wenn eine Person in den Ruhestand geht, invalide wird oder stirbt. Es handelt sich folglich um eine Zusatzrente für Personen, die vor ihrer Pensionierung erwerbstätig sind.

Allgemeines zum BVG-Konto

Die 2. Säule der Sozialversicherung, die auch als berufliche Vorsorge oder Freizügigkeitskonto bezeichnet wird, wurde anfangs neunzehnhundert gegründet, um Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, sich im Alter finanziell abzusichern, bei der Pensionierung. In der Schweiz dient dieser BVG-Beitragsplan dem Schutz vor den Risiken Tod, Invalidität, Arbeitsunfähigkeit und Alter im Rahmen der Rentenversicherung des Landes. Alle Personen, die die nach  schweizerischem  Recht erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, sind verpflichtet, sich diesem  anzuschließen, weil es die erste Säule der sozialen Sicherheit ergänzt.

Wie erhalte ich ein BVG-Konto?

Wenn Sie die Altersversicherung der zweiten Säule in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie während Ihrer Beschäftigung regelmäßige Einzahlungen leisten, und mindestens 60% Ihres Endgehalts können Ihnen bei Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt werden.

Die Beiträge werden je nach Alter in zwei Stufen unterteilt; von 17 bis 24 Jahren müssen Sie nur für die Risiken Invalidität und Tod Beiträge zahlen, aber ab 24 Jahren müssen Sie auch für die Altersrente einzahlen.

Wer hat Zugang zur 2. Vorsorgesäule?

Die Voraussetzungen für das Pensionskonto Berufliche Vorsorge sind folgende:

  • mindestens 17 Jahre alt sein
  • Arbeitnehmer sein oder ein jährliches Erwerbseinkommen von mindestens CHF 21’500.- Franken haben
  • Arbeitnehmer sein, der durch die erste Säule abgedeckt ist

Zusätzliche Bedingungen eröffnen den Anspruch auf das BVG, wenn die Person :

  • ein Selbständiger oder ein Arbeitnehmer mit einem befristeten Vertrag (weniger als 3 Monate) ist
  • der ein Einkommen unterhalb des Mindestbetrags hat, aber von seinem Arbeitgeber freiwillig auf dem BVG-Konto angemeldet wird

Bei einem Unfall oder einer Krankheit, die zu einer Invalidität führt, zahlt die Pensionskasse dem Versicherten eine Invaliditätspension und, falls erforderlich, eine Kinderpension. Wenn der Versicherte das Rentenalter erreicht, erhält er diese Leistungen weiterhin. Die Invaliditätsrente basiert auf einem vorraussichtlichen Betrag des Rentenguthabens. Zukünftige Rentensummen werden nicht verzinst und die genaue Höhe des Rentenguthabens ist gesetzlich garantiert, wenn der Versicherte Anspruch auf die Rente hat.

Die Vorteile der BVG-Pensionskasse?

Der Arbeitgeber ist für den Anschluss an einen Pensionsfonds verantwortlich, was bedeutet, dass er für seine Angestellten Beiträge in diesen Fonds einzahlt. Diese Beiträge werden jeden Monat vom Gehalt des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin abgezogen. Die BVG-Regelung besagt, dass der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge zahlen muss. Das bedeutet, dass die Pensionskasse das Doppelte des Betrags erhält, der jeden Monat von der BVG-Rente des Arbeitnehmers abgezogen wird.

 

Hier sind die wichtigsten Fakten, die Sie über das BVG-Konto wissen sollten:

  • Im Falle einer Invalidität sind Sie geschützt, da eine Rente gezahlt werden kann, wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Wenn Sie sterben, können der Ehepartner und/oder die Kinder eine jährliche Leistung erhalten.
  • Es ist möglich, Ihre Steuern mithilfe der 2. Säule zu senken. Indem Sie einige Jahre Einzahlungen nachkaufen, können Sie von einer lukrativen Steuersenkung profitieren.
  • Sie sollten wissen, dass Sie Ihre 2. Säule mitnehmen müssen, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder arbeitslos werden. Die Gelder werden nicht automatisch an die Pensionskasse  Ihres neuen Arbeitgeber weitergeleitet.
  • Die 2. Säule hilft Ihnen, Eigentümer zu werden: Sie können Ihr Guthaben verwenden, um ein Haus zu kaufen oder zu bauen.

Beachten Sie jedoch, dass Sie im Falle einer Scheidung Ihre 2. Säule mit Ihrem Ex-Partner teilen müssen, je nachdem, wie lange die Ehe gedauert hat.

Das Einkommen von seinem BVG-Konto beziehen

Die 2. Säule ist aus verschiedenen Gründen zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Leben zugänglich; zunächst wird sie im Ruhestand genutzt, um die Lücken der 1. Säule zu schließen. Auch während des Arbeitslebens kann man auf sie zugreifen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Wie kann man also die 2. Säule beziehen?

  • Der Bezug bei Renteneintritt ist die häufigste Option. Wenn Sie das Rentenalter erreichen, haben Sie das Recht, das gesamte Kapital abzuheben oder es in Form einer Rente zu erhalten.
  • Bezug, um Wohneigentum zu erwerben. Das Geld kann abgehoben werden, um fehlendes Eigenkapital auszugleichen und für ein Immobilienprojekt verwendet zu werden.
  • Bezug, um selbstständig zu werden. Wenn Sie vorhaben, ein Unternehmen zu gründen, kann Ihnen die 2. Säule mit dem angesparten Kapital helfen.
  • Bezug, wenn Sie die Schweiz verlassen. Wenn Sie die Schweiz verlassen, ist ein Bezug der zweiten Säule möglich. Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Informationen erhalten, bevor Sie das Verfahren einleiten.
  • Der Beitritt zur 2. Säule berechtigt einen möglichen Steuerabzug.

BVG-Vorsorge, um durch den Einkauf der 2. Säule unabhängig zu werden

Sie haben beschlossen, den großen Schritt zu wagen und Ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Dazu benötigen Sie Kapital, um Ihre Geschäftstätigkeit zu starten. In dieser Situation können Sie Gelder aus Ihrem BVG beziehen, um Ihre neue berufliche Tätigkeit zu starten. Das Schweizer Vorsorgesystem sieht Bedingungen und Verfahren vor, um Ihre Schweizer Rente zurückzubekommen. Ebenso wie bei der Frühpensionierung ist es möglich, die eingezahlten Beiträge zu beziehen. Das Verfahren erfolgt auf der Grundlage des allgemeinen Rentensystems.

Wenn Sie Ihre Arbeit aufgeben müssten, um sich um Ihre Kinder zu kümmern, oder wegen einer längeren Krankheit, könnten Sie keine Beiträge mehr in Ihre schweizerische 2.Säule einzahlen.  Es ist nur möglich, die Vorteile des BVG in der Schweiz zu nutzen, wenn man einen Job hat. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Ihnen fehlenden Jahre der 2. Säule einzukaufen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Leistungen, die Sie bei der Pensionierung erhalten, zu erhöhen und somit eine  höhere Rente zu beziehen.