Säule (BVG) und Scheidung : Alles, was man wissen sollte

Säule (BVG) und Scheidung : Alles, was man wissen sollte

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21-06-2024

Wir weisen darauf hin, dass alle Arbeitnehmer in der Schweiz, die älter als 24 Jahre sind mit einem Jahresgehalt von mehr als 22 050 CHF sich pflichtgemäss einer Vorsorgeeinrichtung anschließen müssen, bei der der Arbeitgeber gleichzeitig wie jeder Arbeitnehmer Beiträge zahlt, um ein Vorsorgeguthaben zur Vorbereitung seines Ruhestandes zu bilden.

Das Schweizer Vorsorgesystem, das eine Abdeckung für Alter, Invalidität und Tod umfasst, beruht auf drei Säulen. Schauen wir uns zunächst das System eingehend an, bevor wir auf die Auswirkungen von Scheidung, Auflösung der Partnerschaft oder Aufhebung des Zusammenlebens auf die angesparten Vorsorgeguthaben eingehen.

Scheidung und BVG : Einleitung zur Verfahrensweise

Obgleich das geltende Gesetz Vorrang vor allen anderen Bestimmungen hat, beinhaltet jede Vorsorgeeinrichtung zusätzliche Rechte in ihrem eigenen Reglement. Als Beispiel besagen die geltenden gesetzlichen Regelungen, dass die Rente oder das Kapital nicht vor dem gesetzlichen Rentenalter von 65 Jahren ausbezahlt werden darf, dass aber unter bestimmten Bedingungen ein Leistungsbezug ab 63 Jahren möglich ist. Auch ein späterer Bezug mit 70 Jahren ist zulässig, wenn der Versicherte weiterhin eine berufliche Tätigkeit ausübt.

Das Reglement einer Vorsorgeeinrichtung kann die Auszahlung von Leistungen ab 58 Jahren vorsehen. Dieses Dokument kann auch nähere Angaben zur Regelung der Rente eines überlebenden Ehepartners enthalten.

Gemäss dem Gesetz zahlt der Versicherte keine BVG-Beiträge mehr, wenn er in den Ruhestand geht. Das Reglement der Vorsorgeeinrichtung kann aber die Zahlung von Beiträgen über das gesetzliche Austrittsalter (65 Jahre) hinaus zulassen, um die Höhe der Rente zu optimieren. Diese Einzahlungen können sogar obligatorisch sein, wenn der Versicherte weiterhin eine Tätigkeit ausübt, die Einkommen erzeugt.

Die beruflichen Vorsorgeguthaben können bis zum Rentenantrittsalter (65 Jahre) nicht gepfändet werden, aber es ist möglich, dass ein Gläubiger sie pfändet, wenn die betreffende Person den Bezug von Altersvorsorgeleistungen beantragt.

Das geltende Recht sieht vor, dass BVG-Guthaben, die sich während der Ehe und sogar während der Trennungszeit angesammelt haben, zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden, sobald das Scheidungsverfahren oder die Auflösung der Partnerschaft eingeleitet wurde. Diese Regel ist in Artikel 122 des Zivilgesetzbuches vorgesehen. Sollten sich die Ehegatten nicht über die Aufteilung der während der Ehe angesammelten Guthaben aus der beruflichen Vorsorge einigen können, nimmt das Gericht direkt Kontakt mit der Vorsorgeeinrichtung auf.

Gesetz- Grundsatz der Aufteilung von Guthaben der 2. Säule

Ganz unabhängig vom bestehenden Matrimonialsystem müssen die während der Ehe angesammelten Guthaben der 2. Säule gerecht aufgeteilt werden. Selbst wenn das Paar also einen Ehevertrag unterzeichnet und den Güterstand der Gütertrennung gewählt hat, ist eine gerechte Aufteilung der während der Ehe gebildeten Guthaben der zweiten Säule unumgänglich. Es kann vorkommen, dass die BVG-Teilung den Unterhaltsbeitrag ganz oder teilweise ersetzt.

Gemäss Artikel 124 des Zivilgesetzbuches wird der Grundsatz des Ausgleichs der Vorsorgeguthaben auch dann angewandt, wenn einer oder beide Ehegatten bereits BVG-Leistungen wegen Invalidität oder für den Ruhestand erhalten.

Falls die betroffenen Parteien bestimmte Bedingungen erfüllen, ist es möglich, bei der Scheidung oder Auflösung der Partnerschaft keine Aufteilung der Guthaben der zweiten Säule vorzunehmen. Auf jeden Fall entscheidet immer das Gericht, ob der gesetzliche Grundsatz der Teilung gehandhabt wird, auch wenn sich die Parteien einig sind, auf die BVG-Scheidungs-aufteilung zu verzichten.

Es wird nachdrücklich empfohlen, den zu teilenden Betrag in der Vereinbarung klar anzugeben, obwohl das Bundesgericht rät, beim Gericht einen Antrag auf die während der Ehe angesammelten Vorsorgeguthaben zu stellen, ohne Verpflichtung, einen bestimmten Betrag zu nennen. Anzumerken ist, dass einige Gerichte, wie z. B. die Gerichte in Genf, wesentlich flexibler sind und eher Ausnahmen vom Grundsatz akzeptieren.

Hierfür muss man sich an seine Vorsorgeeinrichtung wenden, um eine Bescheinigung zu erhalten, die eindeutig die Höhe des Gesamtbetrages der während der Ehe, und dies bis zum Tag, an dem der Scheidungsantrag eingereicht wird, erworbenen beruflichen Vorsorgeguthaben bescheinigt. Die Bescheinigung muss auch dann beantragt werden, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der Scheidung bereits eine BVG-Invaliden- oder Altersrente bezieht.

Es ist relativ einfach, einen Entwurf für einen Modellbrief zu finden, um den Antrag bei der Vorsorgeeinrichtung zu stellen. Geben Sie den 1. oder 15. des Monats, der auf Ihren Brief folgt, als Datum für die Einreichung des Antrags an. Es ist ratsam, die Originalbescheinigungen gut aufzubewahren, weil sie an das Gericht gesendet werden müssen. Wenn die Originaldokumente nicht eingereicht werden, wird das Gericht darauf hinweisen, dass die Akte unvollständig ist. Alle diese Schritte haben als Ziel, eindeutig zu beweisen, wie hoch das von jeder Partei während der Ehe angesammelte Guthaben aus der beruflichen Vorsorge ist. Es wird in den Bescheinigungen der Vorsorgeeinrichtungen den vor der Ehe angesammelten Betrag angegeben, damit dieser Teil bei der Berechnung der Aufteilung der Guthaben der zweiten Säule bei der Scheidung nicht berücksichtigt wird.

Wenn in der erhaltenen Bescheinigung nicht steht, wie viel die Versicherten am Tag der Heirat angesammelt haben, bedeutet dies, dass die Vorsorgeeinrichtung diese Information nicht besitzt. Sie müssen demnach bei den früheren Vorsorgeeinrichtungen nachhaken, indem Sie ihnen denselben Brief mit der Bitte um Auskunft senden. Dies ist unerlässlich, um ehemalige nachrichtenlose Vermögenswerte zurueckzubekommen, damit sie an die aktuelle Vorsorgeeinrichtung oder auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Schweizer Bank überwiesen werden können oder auch, um eine Freizügigkeitsversicherungspolice bei einer Versicherungsgesellschaft in der Schweiz abzuschließen.

Sollte sich die versicherte Person nicht mehr an die früheren Vorsorgeeinrichtungen erinnern können, kann sie sich an die Auffangeinrichtung und die Zentrale wenden, die über Informationen verfügen, die von den verschiedenen Einrichtungen übermittelt wurden. Die Auffangeinrichtung oder die Zentrale wird das Datum und die Höhe der Guthaben angeben, ohne zu wissen, ob sie vor oder nach der Heirat erworben wurden. Jedenfalls kann bestimmt anhand der Daten festgestellet werden, ob diese Guthaben vor der Ehe erworben oder während der Ehe angesammelt wurden.

Es ist zu beachten, dass die früheren Vorsorgeeinrichtungen diese Guthaben möglicherweise an die Auffangstiftung oder die Zentrale überwiesen haben. Wenn der Versicherte die Referenzen der früheren Vorsorgeeinrichtungen erhält, kann er ein Schreiben mit der Bitte um eine Bescheinigung verfassen. Für Guthaben, die vor der Heirat entstanden sind, muss kein Bescheinigungsantrag gestellt werden (dem Datum nach). Hinterher muss man den Fragebogen der vom Gericht zugesandten Unterlagen ausfüllen mit der Angabe des Gesamtbetrags der während der Ehe angesammelten Vermögenswerte. Alle Originalbescheinigungen müssen diesem Antragsdossier beigefügt werden.

Wenn einer der Ehegatten keiner Pensionskasse angehört, weil er weder als Arbeitnehmer gearbeitet noch Beiträge gezahlt hat, muss er ein spezielles Freizügigkeitskonto bei einer Bank in der Schweiz eröffnen oder eine Freizügigkeitsversicherungspolice bei einer Versicherungs-gesellschaft abschließen, um seinen Anteil an den Vorsorgeguthaben nach der BVG-Scheidung auf dieses Konto zu übertragen.
Vielleicht wird die erforderliche Bescheinigung nicht ausgestellt, wenn der Antragsteller keinen Beweis dafür erbringen kann, dass der Antrag auf Scheidung oder Auflösung einer Partnerschaft tatsächlich eingereicht wurde. Dennoch hat jeder Versicherte das Recht, Informationen über sein Vermögen zu beantragen und zu erhalten, auch ohne ein Scheidungsverfahren einzuleiten. So sollte es möglich sein, eine Bescheinigung zu verlangen. Wenn die Vorsorgeeinrichtung ein Dokument verlangt, das die Einreichung des Antrags auf Scheidung oder Auflösung einer Partnerschaft belegt, kann der mit dem Fall betraute Anwalt dieses Dokument erstellen.

Es ist daran zu denken, dass die BVG-Scheidung auf der Basis der kumulierten Beträge seit Beginn der Beziehung bis zum Tag der Einreichung des Antrags auf Scheidung oder Auflösung der Partnerschaft durchgeführt wird. Einige Personen blockieren das Verfahren und zwingen ihren Ehepartner, zwei Jahre lang zu warten, um von einem höheren Betrag bei der Scheidungs-Teilung der 2. Säule zu profitieren.
Es ist zu bedenken, dass ein Versicherter mit auf diese Weise reduziertem Vorsorgeguthaben das Recht hat, einen steuerlich abzugsfähigen Einkauf von Vorsorgeguthaben zu tätigen. Dieser Steuervorteil wird nicht gewährt, wenn der Versicherte innerhalb von drei Jahren nach dem Jahreseinkauf einen Kapitalbezug tätigt. Mit anderen Worten : Die Einkäufe können nicht mehr abgezogen werden und werden erneut besteuert. Daher ist es besser, eine dritte Säule abzuschließen oder Beiträge in die dritte Säule einzuzahlen, als Vorsorgejahre der zweiten Säule aufzukaufen.

Verzicht auf die Teilung

Bei der BVG-Scheidung geht es nicht nur um die hälftige Teilung. Es ist tatsächlich möglich, von dieser Regel abzuweichen, entweder wenn die Ehegatten eine Vereinbarung unterzeichnen oder durch einen gerichtlichen Entscheid. Wenn die Ehegatten beschließen, die hälftige Teilung nicht anzuwenden, handelt es sich um einen Verzicht, der entweder vollständig oder teilweise sein kann. Wenn ein Gericht den Entscheid getroffen hat, handelt es sich um eine Ablehnung durch das Gericht. Der Verzicht ist eine Ausnahme von der Regel, dass die Guthaben der dritten Säule im Falle einer Scheidung hälftig geteilt werden.

Der Verzicht

Der in Artikel 124b Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs vorgesehene Verzicht besteht darin, dass die Ehegatten unter bestimmten Bedingungen teilweise oder ganz auf die Teilung der beruflichen Vorsorge verzichten. Damit eine teilweise Teilung oder ein Verzicht möglich ist, muss die Zustimmung beider Parteien vorliegen und die verzichtende Person muss über eine ihrer Situation angemessene Alters- und Invaliditätsvorsorge verfügen.

Das Gericht lehnt die hälftige Teilung von BVG-Guthaben im Fall einer Scheidung ab

Laut Artikel 124b Absatz 2 des Zivilgesetzbuches kann das Gericht bei Vorliegen triftiger Gründe die hälftige Teilung der beruflichen Vorsorge ganz oder teilweise verweigern, auch wenn die Ehegatten etwas anderes vereinbart haben. Dies ist dann so zu verstehen, dass eine der Parteien von mehr oder weniger als der Hälfte des während der Ehe angesammelten Vermögens profitieren kann. Wenn beispielsweise ein Ehepartner in weniger als fünf Jahren in Rente gehen wird und der andere erst 35 Jahre alt ist, kann das Gericht zugunsten des ersten Ehepartners entscheiden, weil der zweite Ehepartner noch eine attraktive Altersvorsorge aufbauen kann, wenn er arbeitet.

Unmöglichkeit die Teilung durchzuführen

Im Fall dass das Pensionskassenguthaben nicht mehr geteilt werden kann, muss die Schuldnerpartei der Gläubigerpartei ein Kapital oder eine Rente auszahlen. Beispielsweise ist eine Teilung nicht möglich, wenn das Vorsorgeguthaben außerhalb der Schweiz gehalten wird. Wenn der Schuldner verstorben ist, kann die Gläubigerpartei unter bestimmten Voraussetzungen Hinterbliebenenleistungen erhalten.

Was passiert, wenn ein Vorbezug des Vorsorgekapitals stattgefunden hat ?

Es ist möglich, dass einer der Ehegatten einen Vorbezug aus dem Pensionskassenkapital getätigt hat, um eine Immobilie zu kaufen oder ein Unternehmen zu gründen.

Wenn keine BVG-Rente für den Ruhestand oder für eine Invalidität gezahlt wird, ist der in die Immobilie investierte Vorsorgeanteil nicht mehr gesperrt und muss in die Auflösung des Güterstandes einbezogen werden. Gemäss Artikel 122 des Zivilgesetzbuches wird der für den Erwerb der Immobilie verwendete Vorbezug zur Austrittsleistung hinzugerechnet und muss mit den während der Ehe angesammelten Vorsorgeguthaben geteilt werden, wenn noch keine BVG-Rente für den Ruhestand oder für Invalidität ausbezahlt wird.
Das Bundesgericht weist darauf hin, dass der Ehepartner, der seine eigene berufliche Vorsorge für den Kauf einer Wohnung verwendet hat, im Falle einer Scheidung den berechtigten Ehepartner auf folgende Weise auszahlen muss :

  • Die Entschädigung kann über die verbleibende Freizügigkeitsleistung erfolgen, wenn das Kapital der beruflichen Vorsorge durch den Vorbezug nicht aufgebraucht wurde ;
  • Wenn der schuldende Ehepartner über genügend Mittel verfügt, wird die Vorsorgeeinrichtung einen Teil des Guthabens auf eine Freizügigkeitsleistung zugunsten des berechtigten Ehepartners übertragen ;
  • Durch ein Urteil wird eine teilweise oder vollständige Übertragung der bedingten Forderung zur Rückzahlung des Vorbezugs vorgenommen ;
  • Wenn beide Parteien eine konventionelle Lösung für die Verrechnung finden, vielleicht eine Stundung über einen genau festgelegten Zeitraum, muss die Forderung durch ein Grundpfandrecht auf dem Wohnsitz garantiert werden ;
  • Wenn der schuldende Ehepartner nicht über die Mittel verfügt, um seine Schulden aus der beruflichen Vorsorge bei seinem Ehepartner zu begleichen, kann eine angemessene Entschädigung in Höhe des Anteils der Austrittsleistungen gewährt werden, der durch Ratenzahlung ausbezahlt werden soll.

Wie erfolgt die Übertragung des Vorsorgekapitals ?

In der Regel wird die Vorsorgeeinrichtung des schuldenden Ehepartners den Rentenanteil, der dem berechtigten Ehepartner zusteht, an ihre eigene Vorsorgeeinrichtung oder auf ein Freizügigkeitskonto überweisen, wenn er keiner Vorsorgeeinrichtung angehört oder sich dort nicht mehr einkaufen kann.

BVG-Teilung, wenn eine Alters- oder Invalidenrente ausbezahlt wird

Wenn bereits eine Alters- oder Invalidenrente gezahlt wird, muss das Paar durch einen gerichtlichen Entscheid bestätigen, dass es das Zusammenleben tatsächlich aufheben möchte. Gemäss Artikel 35 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung wird nämlich die Ausgleichskasse den Gerichtsbeschluss für die Formalitäten verlangen, und zwar vor der Auszahlung von zwei ganzen Renten anstelle von zwei gekürzten Renten für das Ehepaar.

Unmögliche Teilung von Guthaben aus der 2. Säule

Es gibt Sonderfälle, in denen eine Teilung oder ein Ausgleich der Vorsorgeguthaben nicht möglich ist :

  • Einer der Ehepartner hat bereits das gesamte Kapital oder einen Teil davon bezogen (z. B. um eine selbstständige Tätigkeit aufzubauen) ;
  • Das gesamte Vorsorgeguthaben oder ein Teil davon befindet sich auf einem Konto im Ausland ;
  • Das gesamte Vermögen oder ein Teil davon wurde in eine Immobilie investiert und kann nicht mehr zurückgezahlt oder zurückgeholt werden.

Um dies zu beheben, kann das Gericht anordnen, dass eine angemessene Entschädigung auf das normale Konto des Begünstigten und nicht auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen wird. Bei Uneinigkeit entscheidet das Gericht über die Verteilung der während der Ehe angesammelten Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Grundsätze, die die Rechtsprechung vorgibt.

Der Sonderfall bei Grenzgängern

Es ist zu verstehen, dass die Regel der hälftigen Teilung weiterhin für alle Versicherten gilt. Aber bei Grenzgängern kann, da die Scheidung im Ausland stattfinden kann, die Aufteilung der in der Schweiz erworbenen Vorsorgeguthaben nur von einem Schweizer Gericht vorgenommen werden, selbst wenn das Gericht im Ausland die Frage der Schweizer Vorsorgeguthaben bereits im Scheidungsurteil behandelt hat. Diese Regelung gilt nur für ausländische Scheidungen, die ab dem 1. Januar 2017 ausgesprochen wurden, dem Datum, an dem Artikel 64 Absatz 1bis des Internationalen Privatrechts in Kraft trat.