Was ist die Auffangeinrichtung BVG?

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22-01-2024
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Die Schweizer Regierung hat die Stiftung Auffangeinrichtung BVG gegründet, um die nationale Altersvorsorge zu stärken. Diese Einrichtung wird vom Bund (Bundesamt für Sozialversicherungen) beaufsichtigt und beauftragt, die zweite Säule sinnvoll zu ergänzen.

Sie ist die einzige lokale Pensionskasse, die alle Versicherungsnehmer - Unternehmen oder Privatpersonen - aufnimmt, sobald sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie bietet die gleichen Dienstleistungen wie die Pensionskassen der beruflichen Vorsorge und Freizügigkeitsstiftungen.

Welche Aufgaben hat die Auffang Stiftung BVG?

Die Auffang Stiftung BVG erhält das Anschlussgesuch von Arbeitgebern, die bei privaten Versicherern in der Regel eine Absage erhalten haben. Arbeitgeber, die der Anschlusspflicht bei einer Vorsorgeeinrichtung nicht nachkommen, werden von Amtes wegen aufgenommen.

Selbstständig Erwerbende und Arbeitnehmer von ausländischen Arbeitgebern

Sie wurde auch für selbständig Erwerbende, Schweizer, die im Ausland leben, und Arbeitnehmer, die in verschiedenen Unternehmen arbeiten, gegründet, aber auch für Arbeitnehmer, die sich bei einem anderen Träger als ihrer obligatorischen beruflichen Vorsorge anschließen möchten.

Wenn Einwohnerinnen und Einwohner für einen Arbeitgeber mit Sitz in einem Land außerhalb der EFTA oder der EU arbeiten, haben sie die Möglichkeit, Beiträge an die Auffang Stiftung BVG zu zahlen. Dasselbe gilt für Personen, die sich für die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit entscheiden.

Diese Alternative ermöglicht es ihnen, Beiträge für den Aufbau einer beruflichen Vorsorge (2. Säule) zu leisten, auch wenn sie keiner klassischen Pensionskasse beitreten können.

Wenn die Beschäftigten die gesetzliche Verpflichtung nicht erfüllt haben

Für Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber sich trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen haben, wird die Auffang Stiftung BVG  obligatorische Leistungen für sie erbringen.

Die Freizügigkeitsleistungen

Wurden die Freizügigkeitsleistungen vom Eigentümer oder dessen Anspruchsberechtigten nicht bezogen oder nicht an eine Freizügigkeitsstiftung überwiesen, so wird diese Einrichtung mit der Verwaltung der Freizügigkeitsleistungen beauftragt. Die Guthaben werden in den Kassen der Auffang Stiftung BVG aufbewahrt, bis der Eigentümer oder seine Anspruchsberechtigten sich melden, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Dienstleistungen für Arbeitslose

Auch für arbeitslose Personen kann gesorgt werden: Die Auffang Stiftung BVG muss dafür sorgen, dass sie gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert sind.

Personen, die in der Schweiz Arbeitslosengeld beziehen, können als Angestellte der Pensionskasse von der Auffangeinrichtung Leistungen der Invaliden- und Hinterlassenen Versicherung erhalten. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung und 50% der Prämien werden automatisch vom Arbeitslosengeld abgezogen. Es ist die Arbeitslosenkasse, die die anderen 50% abdeckt.

Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, können innerhalb von drei Monaten nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes freiwillig Beiträge in einen Rentenplan bei der Auffang Stiftung BVG einzahlen. Dieses System ermöglicht einen Steuerabzug für die in die zweite Säule eingezahlten Beträge. Wir erinnern sie daran, dass dies für Arbeitslose, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, normalerweise nicht möglich ist. Es ist auch erlaubt, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die das Risiko von Tod und Invalidität abdeckt. Diese Zusatzversicherung ist freiwillig.

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