Frauenrentenalter: Was sagt das Gesetz im Jahr 2024?

Frauenrentenalter: Was sagt das Gesetz im Jahr 2024?

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18-02-2024
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Mit der Reform AHV 21, die in der Schweiz am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wird das Rentenalter neu als Referenzalter bezeichnet. Eine schrittweise Erhöhung des Referenzalters für Frauen ist ebenfalls vorgesehen. Es wird von 2025 bis 2028 von 64 auf 65 Jahre steigen.

Das Referenzalter wird ab 2029 für alle auf 65 Jahre festgelegt

Die schrittweise Erhöhung des Referenzalters (Renteneintrittsalter) erfolgt ab dem 1. Januar 2025 um jeweils 3 Monate pro Jahr

So müssen Frauen, die 2025 in Rente gehen, 64 Jahre und drei Monate alt sein.

Frauen, die 2026 aus dem Berufsleben aussteigen, müssen 64 Jahre und 6 Monate alt sein.

Im Jahr 2027 wird das Renteneintrittsalter 64 Jahre und 9 Monate betragen.

Ab 2028 wird das Referenzalter sowohl für Männer als auch für Frauen auf 65 festgelegt.

Diese Harmonisierung des Referenzalters ist unerlässlich, damit das Leistungsniveau der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) aufrechterhalten werden kann. Diese Massnahme zielt auch darauf ab, das finanzielle Gleichgewicht der AHV bis 2030 zu gewährleisten.

Ausgleichsmassnahmen für Frauen, die zwischen 1961 und 1969 geboren wurden

Die AHV-Reform 21 legt Ausgleichsmaßnahmen fest, die der Übergangsgeneration gewidmet sind. Dabei handelt es sich um Frauen, die zwischen 1961 und 1969 geboren wurden.

Wenn diese Frauen vor dem geplanten Rentenalter in den Vorruhestand gehen, wird ihre AHV-Rente weniger stark gekürzt.

Wenn sie hingegen das Referenzalter abwarten oder länger weiterarbeiten wollen, erhalten sie einen lebenslangen AHV-Rentenzuschlag

Weitere Massnahmen, die die schrittweise Verschiebung des Referenzalters für Frauen abmildern

Die Reform AHV 21 sieht weitere Änderungen vor, die die schrittweise Heraufsetzung des Referenzalters für Frauen auf 65 Jahre ausgleichen.

Flexibler Rentenbezug der AHV

Seit dem 1. Januar 2024 kann die Rente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter zwischen 63 und 70 Jahren ab jedem beliebigen Monat bezogen werden. Zudem ist auch der Vorbezug oder der teilweise Aufschub der AHV-Rente erlaubt. Im Falle eines Aufschubs werden die gewährten Zuschläge an die Lebenserwartung angepasst. 

Die Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit wird gefördert

Wenn Arbeitnehmer über das Referenzalter hinaus erwerbstätig bleiben, können sie Beiträge zahlen, um die Lücken auszugleichen und die Höhe ihrer AHV-Rente zu verbessern.

Die Mehrwertsteuer wird erhöht, um die Finanzierung der AHV zu sichern

Die Reform sieht auch eine zusätzliche Finanzierung der AHV vor, indem die MwSt. (Mehrwertsteuer) um 0,1 oder 0,4 Prozentpunkte angehoben wird. Dadurch soll die AHV jährlich zusätzliche Einnahmen von 1,4 Milliarden Franken erhalten.

Eine Karenzfrist von sechs Monaten für Personen, die auf Hilfe angewiesen sind

Die Karenzfrist für den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV für eine Person, die auf Hilfe Dritter angewiesen ist, wird von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt.