Unbezahlter Urlaub und BVG: der komplette Leitfaden zum Schutz Ihrer 2. Säule
Die Altersvorsorge in der Schweiz stützt sich auf drei Säulen. Die zweite Säule, das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), ist ein wesentlicher Bestandteil, der die Versicherten gegen die Risiken Tod, Invalidität und Alter absichert.
Es kann jedoch vorkommen, dass bei der Beitragszahlung in die zweite Säule Lücken entstehen. Solche Vorsorgelücken können durch verschiedene Ereignisse wie eine Karrierepause, einen Auslandaufenthalt oder eine Lohnerhöhung verursacht werden.
Genau hier setzt der Einkauf in die 2. Säule an. Es handelt sich um einen Mechanismus, der es jedem Versicherten ermöglicht, diese Lücken zu schliessen, um eine höhere Altersrente zu erhalten. Entdecken Sie die Grundlagen dieses Systems, das erhebliche Vorteile bietet.
Die 2. Säule in der Schweiz, auch berufliche Vorsorge genannt, ist allgemein unter der Abkürzung BVG bekannt. Per Definition ist die 2. Säule ein obligatorisches Beitragssystem in der Schweiz, das die Leistungen der 1. Säule (AHV) ergänzt und seinerseits durch die 3. Säule erweitert werden kann.
Um sich gegen die Risiken von Tod und Invalidität abzusichern und bei der Pensionierung eine Rente zu erhalten, zahlt der Arbeitnehmer in die 2. Säule ein. Falls während einiger Jahre keine Beiträge geleistet wurden, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Beitragsjahre nachzukaufen.
Dieser Einkauf in die Pensionskasse besteht darin, freiwillige, zusätzliche Einzahlungen in Ihre Pensionskasse zu leisten. Dies kann durch eine einmalige Kapitaleinlage oder durch regelmässige Beiträge erfolgen. Insbesondere nach einem längeren Auslandaufenthalt oder nach Sabbatjahren können Sie die verpassten Beitragsjahre nachkaufen.
Einkäufe in die zweite Säule bieten drei Hauptvorteile:
Ein Einkauf in die zweite Säule hat nicht nur Vorteile. Das durch den Einkauf gebildete Kapital ist für eine Dauer von drei Jahren gesperrt.
Während dieser Sperrfrist kann der Versicherte keinen Kapitalbezug aus seinem Guthaben der 2. Säule tätigen (z.B. für Wohneigentum). Es ist daher entscheidend, den richtigen Zeitpunkt für einen Einkauf zu wählen.
Zudem ist es wichtig, die finanzielle Gesundheit der Pensionskasse zu prüfen. Es ist nicht ratsam, sich in eine Vorsorgeeinrichtung einzukaufen, deren Deckungsgrad unter 100 % liegt, da in einem Sanierungsfall auch freiwillige Einlagen von Kürzungen betroffen sein könnten.
Die Pensionskassen weisen in der Regel auf dem Pensionskassenausweis die maximal mögliche Einkaufssumme für jeden Versicherten jährlich aus. Die Pensionskasse kann jedoch nicht wissen, ob der Versicherte noch Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto hat oder ob eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wurde, was das Einkaufspotenzial reduzieren kann.
Wurde zudem ein Vorbezug für Wohneigentum (WEF) getätigt, so muss dieser zuerst vollständig zurückbezahlt werden, bevor neue Einkäufe steuerlich abzugsfähig sind.
Für Firmeninhaber und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen sind Einkäufe in die zweite Säule steuerlich besonders attraktiv. Das Einkaufspotenzial kann erhöht werden, indem das Unternehmen den Vorsorgeplan innerhalb der gesetzlichen Grenzen verbessert (z.B. durch höhere Sparbeiträge oder einen höheren versicherten Lohn).
Die genauen Bedingungen sind im Reglement der jeweiligen Pensionskasse festgelegt. Informieren Sie sich daher direkt bei Ihrer Kasse. Die wichtigsten allgemeinen Bedingungen sind: