Einkauf in die 2. Säule (Pensionskasse): Alles, was Sie wissen müssen

Einkauf in die 2. Säule (Pensionskasse): Alles, was Sie wissen müssen

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15-10-2025
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Die Altersvorsorge in der Schweiz stützt sich auf drei Säulen. Die zweite Säule, das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), ist ein wesentlicher Bestandteil, der die Versicherten gegen die Risiken Tod, Invalidität und Alter absichert.

Es kann jedoch vorkommen, dass bei der Beitragszahlung in die zweite Säule Lücken entstehen. Solche Vorsorgelücken können durch verschiedene Ereignisse wie eine Karrierepause, einen Auslandaufenthalt oder eine Lohnerhöhung verursacht werden.

Genau hier setzt der Einkauf in die 2. Säule an. Es handelt sich um einen Mechanismus, der es jedem Versicherten ermöglicht, diese Lücken zu schliessen, um eine höhere Altersrente zu erhalten. Entdecken Sie die Grundlagen dieses Systems, das erhebliche Vorteile bietet.

Was ist die 2. Säule?

Die 2. Säule in der Schweiz, auch berufliche Vorsorge genannt, ist allgemein unter der Abkürzung BVG bekannt. Per Definition ist die 2. Säule ein obligatorisches Beitragssystem in der Schweiz, das die Leistungen der 1. Säule (AHV) ergänzt und seinerseits durch die 3. Säule erweitert werden kann.

Einkauf in die 2. Säule: Worum handelt es sich?

Um sich gegen die Risiken von Tod und Invalidität abzusichern und bei der Pensionierung eine Rente zu erhalten, zahlt der Arbeitnehmer in die 2. Säule ein. Falls während einiger Jahre keine Beiträge geleistet wurden, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Beitragsjahre nachzukaufen.

Dieser Einkauf in die Pensionskasse besteht darin, freiwillige, zusätzliche Einzahlungen in Ihre Pensionskasse zu leisten. Dies kann durch eine einmalige Kapitaleinlage oder durch regelmässige Beiträge erfolgen. Insbesondere nach einem längeren Auslandaufenthalt oder nach Sabbatjahren können Sie die verpassten Beitragsjahre nachkaufen.

Warum sind Einkäufe in die 2. Säule interessant?

Einkäufe in die zweite Säule bieten drei Hauptvorteile:

  1. Verbesserung der Altersrente: Durch den Einkauf von Beitragsjahren erhält der Versicherte im Ruhestand eine höhere Rente. Die Pensionskasse berechnet die Rente so, als ob er während seiner gesamten beruflichen Laufbahn ununterbrochen Beiträge gezahlt hätte.
  2. Steuervorteile: Wenn ein Arbeitnehmer fehlende Beitragsjahre einkauft, kann er von erheblichen Steuervorteilen profitieren. Der gesamte Einkaufsbetrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was die jährliche Steuerlast reduziert.
  3. Bessere Risikoabsicherung: Der Versicherte und seine Familie profitieren von einem besseren Schutz. Die Leistungen im Invaliditäts- oder Todesfall (z.B. Witwen- und Waisenrenten) fallen in der Regel höher aus, da das Altersguthaben durch den Einkauf erhöht wird.

Einkauf von Beitragsjahren: Ist das immer vorteilhaft?

Ein Einkauf in die zweite Säule hat nicht nur Vorteile. Das durch den Einkauf gebildete Kapital ist für eine Dauer von drei Jahren gesperrt.

Während dieser Sperrfrist kann der Versicherte keinen Kapitalbezug aus seinem Guthaben der 2. Säule tätigen (z.B. für Wohneigentum). Es ist daher entscheidend, den richtigen Zeitpunkt für einen Einkauf zu wählen.

Zudem ist es wichtig, die finanzielle Gesundheit der Pensionskasse zu prüfen. Es ist nicht ratsam, sich in eine Vorsorgeeinrichtung einzukaufen, deren Deckungsgrad unter 100 % liegt, da in einem Sanierungsfall auch freiwillige Einlagen von Kürzungen betroffen sein könnten.

Welchen Betrag darf man einzahlen?

Die Pensionskassen weisen in der Regel auf dem Pensionskassenausweis die maximal mögliche Einkaufssumme für jeden Versicherten jährlich aus. Die Pensionskasse kann jedoch nicht wissen, ob der Versicherte noch Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto hat oder ob eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wurde, was das Einkaufspotenzial reduzieren kann.

Wurde zudem ein Vorbezug für Wohneigentum (WEF) getätigt, so muss dieser zuerst vollständig zurückbezahlt werden, bevor neue Einkäufe steuerlich abzugsfähig sind.

Welche Prüfungen sind vor einem Einkauf in die 2. Säule vorzunehmen?

  • Was geschieht mit dem Geld im Todesfall? Klären Sie ab, was mit dem zusätzlich einbezahlten Kapital passiert, wenn Sie vor der Pensionierung versterben. Wenn keine anspruchsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden sind, kann das Kapital an die Pensionskasse fallen.
  • Finanzielle Lage der Pensionskasse: Prüfen Sie den Deckungsgrad. Ein Einkauf ist nur dann wirklich vorteilhaft, wenn die Pensionskasse finanziell gesund ist (Deckungsgrad über 100 %). Bei einer Unterdeckung besteht das Risiko von Sanierungsmassnahmen.

Wie kann das Einkaufspotenzial erhöht werden?

Für Firmeninhaber und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen sind Einkäufe in die zweite Säule steuerlich besonders attraktiv. Das Einkaufspotenzial kann erhöht werden, indem das Unternehmen den Vorsorgeplan innerhalb der gesetzlichen Grenzen verbessert (z.B. durch höhere Sparbeiträge oder einen höheren versicherten Lohn).

Einkauf in die 2. Säule oder Einzahlung in die Säule 3a?

  • Es wird empfohlen, primär die Säule 3a zu nutzen, wenn Flexibilität bei der Begünstigung im Todesfall oder bei der Anlage der Gelder wichtig ist.
  • Wenn jedoch die Sicherheit einer lebenslangen, höheren Altersrente im Vordergrund steht, ist der Einkauf in die zweite Säule oft die bessere Wahl.

Welche Bedingungen gelten für einen Einkauf in die 2. Säule?

Die genauen Bedingungen sind im Reglement der jeweiligen Pensionskasse festgelegt. Informieren Sie sich daher direkt bei Ihrer Kasse. Die wichtigsten allgemeinen Bedingungen sind:

  • Ein allfälliger Vorbezug für Wohneigentum muss vollständig zurückbezahlt sein.
  • Nach einem Einkauf gilt eine Sperrfrist von drei Jahren, während der das Guthaben nicht in Kapitalform bezogen werden darf. Andernfalls verweigern die Steuerbehörden den Abzug.

Wie läuft ein Einkauf in die 2. Säule ab?

  1. Kontaktieren Sie Ihre Pensionskasse und verlangen Sie eine Offerte für einen freiwilligen Einkauf.
  2. Sie erhalten ein Formular zum Ausfüllen sowie einen Einzahlungsschein.
  3. Führen Sie die Zahlung aus.
  4. Bewahren Sie die Einkaufsbestätigung, die Sie von der Kasse erhalten, für Ihre Steuererklärung auf.

Einkauf für Selbstständige und Grenzgänger

  • Für Selbstständige: Selbstständigerwerbende können sich ebenfalls in die 2. Säule einkaufen, sofern sie einer Pensionskasse angeschlossen sind. Der Einkauf ist auf maximal 20 % des im BVG versicherten Lohns begrenzt.
  • Für Grenzgänger: Auch Grenzgänger können in der Regel Einkäufe tätigen. Kontaktieren Sie Ihre Pensionskasse, um die genauen Modalitäten und steuerlichen Aspekte zu klären.