Einen Einkauf in die zweite Säule tätigen

25 Mai 2022 0 By swiss-serenity

Der Einkauf von Beitragsjahren in die 2. Säule ist nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters- und Invalidenvorsorge oder BVG zulässig. Dies geschieht jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Man kann sich in die 2.Säule einkaufen, wenn die Pensionskasse dies bewilligt und wenn Beitragsjahre fehlen.

Der Einkauf in seine 2. Säule bietet einige Vorteile. Um davon profitieren zu können, müssen Sie jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen und das Einkaufsverfahren genau befolgen.

Die 2. Säule: Was ist das?

Die 2. Säule in der Schweiz oder auch die berufliche Vorsorge genannt ist üblicherweise unter der Abkürzung BVG bekannt.  Per Definition ist die 2. Säule in der Schweiz ein Pflichtbeitragssystem. Sie ergänzt im Grunde genommen die erste Säule. Die zweite Säule wird durch die dritte Säule ergänzt.

Die zweite Säule ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch, die einen AHV- oder 1. Säule-pflichtigen Jahreslohn von mehr als CHF 21’510.erhalten. Durch die AHV und die BVG kann ein Arbeitnehmer bei der Pensionierung eine Rente von über etwa 60 % seines letzten Lohnes erhalten. Genauer gesagt ist dies möglich, weil er während seiner gesamten beruflichen Laufbahn Lohnbeiträge eingezahlt hat.

Es ist zu beachten, dass die Weiterleitung der 2. Säule (BVG) vor allem bei einem Stellenwechsel nicht automatisch erfolgt. In diesem Fall wird ein Freizügikgeitskonto eröffnet. Sie können alle Ihre Freizügigkeitsguthaben kostenlos finden, indem Sie hier klicken, dann haben Sie die Möglichkeit, ein kostenloses Freizügigkeitskonto zu eröffnen, um sie vor Ihrer Pensionierung gewinnbringend anzulegen).

Einkauf in die 2. Säule: Worum geht es?

Um sich gegen die Risiken wie Tod und Invalidität abzusichern, und um bei der Pensionierung eine Rente zu erhalten, muss der Arbeitnehmer Beiträge in die zweite Säule einzahlen. Wenn der Arbeitnehmer einige Jahre lang keine Beiträge zahlt, hat er die Möglichkeit, Beitragsjahre nachholend einzukaufen.

Bei einem Einkauf in die 2. Säule werden freiwillige Beiträge in Ihre Pensionskasse eingezahlt. Dies kann mit einer persönlichen Kapitaleinlage oder mit regelmäßigen Einlagen, die von Ihrem Gehalt abgezogen werden, durchgeführt werden.

Nach einem Auslandaufenthalt oder mehreren Freijahren können Sie die verpassten Beitragsjahre auch wieder einkaufen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Einkauf in die 2. Säule zu tätigen?

Es gibt durchaus Bedingungen für einen Einkauf in die 2. Säule. Diese sind jedoch von der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung abhängig, welcher der Arbeitnehmer angehört.

Wer sich in die 2.Säule einkaufen möchte, sollte sich zunächst bei seiner Kasse informieren.

Wie dem auch sei, im Allgemeinen sind hier die wichtigsten Bedingungen für einen Einkauf in die 2. Säule:

 

  • Volle Rückerstattung des abgezogenen Betrags für Einzahlungen, die den Erwerb eines Hauptwohnsitzes mit Vorsorgegeldern finanzieren.
  • Rückerstattung der durch den Einkauf eingesparten Steuern bei Bezug von Guthaben in Kapitalform. Eine Einschränkung, die für den Vorbezug von Kapital gilt.
  • Bei einer Kapitalauszahlung innerhalb von fast drei Jahren nach dem Rückkauf kann es sein, dass die Abzugsfähigkeit des Rückkaufs von den Steuerbehörden nicht akzeptiert wird.
  • Weitere besondere Bedingungen können eingesehen werden.

Gut zu wissen: Es kann sein, dass diese Bedingungen nicht anwendbar sind. Wann ist dies der Fall? Wenn der Einkauf auf einen Vorsorgeausgleich bei einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft erfolgt.

Wie ist das Vorgehen für einen Einkauf in die 2. Säule?

Um einen Einkauf von Beitragsjahren der 2. Säule zu tätigen, ist das Vorgehen wie folgt:

  • Kontaktaufnahme mit seinem Vorsorgewerk oder seiner Pensionskasse durch handschriftliche Anfrage oder per E-Mail
  • Sie erhalten  ein Formular zum Ausfüllen und einen Einzahlungsschein
  • Die Einzahlung vornehmen
  • Bewahren Sie die von der Kasse gesendete Bestätigung des Einkaufs  auf, um von einem Steuerabzug zu profitieren.
  • Einen oder mehrere Einkäufe pro Jahr tätigen, gemäß den Modalitäten Ihrer Pensionskasse

Was sind die verschiedenen Vorteile des Einkaufs der 2. Säule?

Sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige erweist sich der Einkauf von BVG-Beitragsjahren als sehr vorteilhaft.

Hier sind seine wichtigsten Stärken:

  • Erhöhung Ihres Altersguthabens oder Kapitals
  • Senkung Ihrer Steuerlast
  • Maximierung der Renten-, Todes- und Invaliditätsleistungen
  • Erhöhung der im Ruhestand bezogenen Rente
  • Eine gute Rendite auf Ihr Vermögen

Gibt es eine Alternative zum Einkauf von Beitragsjahren der 2. Säule?

In manchen Fällen können Personen aus einer Vielzahl von Gründen ihre Beiträge nicht bezahlen. Dies kann Arbeitslosigkeit, ein niedrigeres oder höheres Einkommen, ein Studium, ein Arbeitgeberwechsel, eine Scheidung usw. sein. Angesichts dieser Situationen entsteht eine Lücke in den Vorsorgebeiträgen.

Daraufhin gibt es, um die Lücken im Schweizer BVG zu schließen, eine interessante Alternative zum Einkauf in die zweite Säule. Das ist die dritte Säule. Diese weist im Vergleich zur 2. Säule eine hohe Flexibilität auf, was die Möglichkeit des Kapitalbezugs und die Investition selbst betrifft.

Wie sieht es mit dem Einkauf in die 2. Säule für Selbstständige und Grenzgänger aus?

Eine Frage stellt sich immer, wenn man selbstständig oder Grenzgänger ist: Darf ich Beitragsjahre der 2. Säule einkaufen? Finden Sie die Antwort gleich heraus, um Ihre Bedenken aufzulösen.

Für Selbstständige

Selbstständige können sich natürlich auch in die 2. Säule einkaufen. Es handelt sich dabei sogar um ein lohnendes Geschäft für sie, das aus finanzieller und steuerlicher Sicht sogar sehr rentabel ist.

Die einzige Bedingung ist, dass man der zweiten Säule angehört und die gleichen Anweisungen wie die Angestellten befolgt. Es ist jedoch zu beachten, dass der Einkauf begrenzt ist. Er beträgt maximal 20 % des in der zweiten Säule versicherten Lohnes.

Für Grenzgänger

Was Grenzgänger betrifft, so ist es auch für sie möglich, Beitragsjahre einzukaufen.

Dazu müssen sie sich mit der Pensionskasse in Verbindung setzen und sich über die notwendigen Schritte informieren.

Was den Steuerabzug betrifft, so gibt es auch hier eine Limite,  und  diese liegt bei maximal 12 Quartalen.

Folglich können Sie von den Vorteilen des Einkaufs von Beitragsjahren der 2. Säule profitieren, unabhängig davon, ob Sie in der Schweiz angestellt, selbstständig erwerbend oder Grenzgänger sind.