BVG-Berechnung: Wie funktioniert sie im Jahr 2025?

BVG-Berechnung: Wie funktioniert sie im Jahr 2025?

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12-11-2025
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Auf den ersten Blick ist es oft schwierig, die Höhe der BVG-Beiträge einzuschätzen und ihre Berechnung nachzuvollziehen. Wenn Sie sich jedoch gut auf Ihre Pensionierung vorbereiten wollen, ist ein gutes Verständnis des Systems unerlässlich.

Es ist daher empfehlenswert, die Berechnung des BVG-Beitrags im Jahr 2025 und des koordinierten Lohns zu verstehen, damit Sie Ihre finanzielle Situation im Ruhestand in der Schweiz besser einschätzen können. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Formeln zu kennen, um den Anteil des Lohns, der in das BVG investiert wird, und den Umwandlungssatz zu kennen, mit dem Sie die Höhe Ihrer Altersrente berechnen können.

Entdecken Sie, wie Sie die BVG-Rente berechnen.

Welche Formel wird zur Berechnung der BVG-Beiträge angewendet?

Zur Erinnerung: Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge) hat zum Ziel, jenen Teil des Lohns zu ergänzen, den die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) nicht abdeckt. Die Berechnung des BVG-Beitrags basiert auf dem koordinierten Lohn.

Um den Betrag des koordinierten Lohns zu ermitteln, wendet man folgende Berechnungsformel an:

Koordinierter Lohn = Bruttojahreslohn – Koordinationsabzug (CHF 26’460 im Jahr 2025)

Wenn das Ergebnis negativ oder tiefer als CHF 3’675 ist, wird dieser Mindestbetrag als versicherte Basis definiert. Das BVG versichert im Obligatorium einen Lohn bis zum BVG-Plafon von CHF 90’720. Der maximal koordinierte Lohn beträgt somit CHF 64’260 (CHF 90’720 – CHF 26’460).

Anhand dieser Daten können Sie Ihre jährlichen BVG-Sparbeiträge (Altersgutschriften) wie folgt berechnen:

Jährliche BVG-Sparbeiträge = (Koordinierter Lohn x Beitragssatz)

(Diese Beiträge werden gemäss Reglement, mindestens aber 50/50, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt)

Beispiel 1: Ein 45-jähriger Arbeitnehmer mit einem koordinierten Lohn von CHF 3’900. Der Beitragssatz beträgt 15 %.

  • Jährlicher Gesamtbeitrag: CHF 3’900 x 15 % = CHF 585
  • Ihr Anteil (mind. 50 %): CHF 292.50 pro Jahr

Beispiel 2: Ein 58-jähriger Arbeitnehmer mit einem koordinierten Lohn von CHF 59’000. Der Beitragssatz beträgt 18 %.

  • Jährlicher Gesamtbeitrag: CHF 59’000 x 18 % = CHF 10’620
  • Ihr Anteil (mind. 50 %): CHF 5’310 pro Jahr

Welchen Beitragssatz wenden Sie für die BVG-Berechnung an?

Die Sparbeiträge sind ein Prozentsatz des koordinierten Lohns. Dieser Satz ist je nach Pensionskasse und Arbeitgeber unterschiedlich. Das Gesetz schreibt jedoch folgende Mindest-Altersgutschriften (Sparanteil) vor:

AltersgruppeMindest-Beitragssatz (BVG)
25 bis 34 Jahre7 %
35 bis 44 Jahre10 %
45 bis 54 Jahre15 %
55 bis 65 Jahre18 %

Die geltenden Regelungen verpflichten jeden Arbeitgeber, sich mit mindestens 50 % an den BVG-Beiträgen (Spar- und Risikobeiträge) zu beteiligen.

Wie wird der überobligatorische BVG-Anteil berechnet?

Das Gesetz (BVG-Obligatorium) deckt den koordinierten Lohn nur bis zum Maximum von CHF 64’260 ab (Stand 2025).

Die Lohnanteile, die diesen Betrag übersteigen (d.h. Lohnteile über dem BVG-Plafon von CHF 90’720), gehören zum überobligatorischen Teil. Die Versicherung dieses Teils ist freiwillig.

Für diesen überobligatorischen Teil kann die Pensionskasse den Umwandlungssatz frei festlegen (oft tiefer als der gesetzliche Mindestsatz). Die meisten Kassen bieten zwei Verwaltungsmodelle an:

  1. Umhüllende Lösung: Obligatorischer und überobligatorischer Teil werden gleich behandelt (gleicher Zins, gleicher Umwandlungssatz).
  2. Splitting-Modell: Die beiden Teile werden getrennt verwaltet und abgerechnet.

Je nach Situation kann es vorteilhafter sein, die private Vorsorge über die Säule 3a oder 3b zu stärken, um die Auswirkungen eines tiefen Umwandlungssatzes auf die Rente abzufedern.

BVG-Berechnung: Was ist mit den Leistungen?

Das BVG sieht drei Hauptleistungen vor: Altersleistungen, Invalidenleistungen und Todesfallleistungen.

Welche Leistungen im Alter?

Die Altersleistungen können als Rente, als Kapital oder als Mischform bezogen werden.

Wie hoch ist die Altersrente?

Die Höhe der Rente wird berechnet, indem das angesparte Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz multipliziert wird.

Der gesetzliche Mindest-Umwandlungssatz beträgt 6,8 % (Stand 2025). Wichtig: Dieser Satz gilt nur für den obligatorischen Teil des Guthabens. Eine Reform, die eine Senkung auf 6,0 % vorsah, wurde am 25. September 2023 in einer Volksabstimmung abgelehnt.

Beispiel: Ein Altersguthaben (Obligatorium) von CHF 100’000 x 6,8 % = CHF 6’800 Jahresrente.

Wie hoch ist das Alterskapital?

Jeder Versicherte kann seine Leistungen ganz oder teilweise als Kapital beziehen (Anmeldung bei der Pensionskasse erforderlich). In diesem Fall ist er selbst für die Anlage und Verwaltung des Geldes verantwortlich. Bei einem Kapitalbezug entfällt der Anspruch auf die Renten-Kinderrente.

Die Kinderrente für Rentner

Bezieht der Versicherte seine Leistung als Rente, hat jedes Kind (unter 18, bzw. 25 in Ausbildung) Anspruch auf eine Kinderrente in Höhe von 20 % der Altersrente.

Wie hoch ist die Invalidenleistung?

Die Invalidenrente wird oft auf Basis des theoretischen Altersguthabens (inkl. zukünftiger Sparbeiträge ohne Zins) mit dem Satz von 6,8 % berechnet. Anspruch besteht bei einem von der Invalidenversicherung (IV) festgestellten Invaliditätsgrad von mindestens 40 %.

Wie berechne ich die Todesfallleistung?

Im Todesfall des Versicherten erhalten der Ehepartner (oder eingetragene Partner) und die Kinder unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente:

  • Waisenrente: 20 % der Alters- oder Invalidenrente (bis 18, bzw. 25 in Ausbildung).
  • Ehegatten- oder Partnerrente: 60 % der Alters- oder Invalidenrente.

Berechnung eines BVG-Einkaufs: Wie geht man vor?

Wenn ein Versicherter Beitragslücken aufweist (z.B. durch Arbeitslosigkeit, Studium, Lohnerhöhung), kann er einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse tätigen. Ziel ist es, die Vorsorgelücke zu schliessen, um die Altersrente zu erhöhen und Steuern zu sparen.

Wie wird der BVG-Einkauf berechnet?

Die maximal mögliche Einkaufssumme ist auf Ihrem Pensionskassenausweis ersichtlich. Die effektive Steuerersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab, der je nach Kanton und Einkommen stark variiert.

Beispiel: Ein Versicherter (Jahrgang 1975, ledig, keine Kinder) mit einem Bruttoeinkommen von CHF 100'000 (steuerbar ca. CHF 82'648) wohnt in Genf und tätigt einen Einkauf von CHF 20'000.

  • Steuerersparnis (Genf): ca. CHF 6'274 (ca. 31 %)

Der Grenzsteuersatz und damit die Ersparnis ist kantonal sehr unterschiedlich (Beispielrechnungen):

EinkaufssummeAktuelles EinkommenKantonProfilSteuerersparnis (ca.)Netto-Kosten (ca.)
20'000 CHFBrutto: 100'000 CHFGenfJg. 1975, ledig, 0 Kinder6'274 CHF (31%)13'726 CHF
15'000 CHFBrutto: 75'000 CHFZürichJg. 1968, verh., 1 Kind1'532 CHF (10%)13'468 CHF
8'000 CHFBrutto: 40'000 CHFLausanneJg. 1988, ledig, 0 Kinder1'994 CHF (15%)6'806 CHF

BVG-Einkauf und private Situation

  • Bei Scheidung: Das während der Ehe angesparte BVG-Guthaben (inkl. Einkäufe) wird in der Regel hälftig geteilt (Vorsorgeausgleich).
  • Im Todesfall: Der hinterbliebene Ehe- or eingetragene Partner hat Anspruch auf 60 % der versicherten Rente, sofern die Voraussetzungen (z.B. Alter, Kinder) erfüllt sind.