Schweizer BVG für Grenzgänger: Was Sie wissen müssen

Schweizer BVG für Grenzgänger: Was Sie wissen müssen

Meine Guthaben zurückführen
Sommaire
Auteur
Date
12-04-2023

Grenzgängern und Expats in der Schweiz kann das Schweizer Rentensystem komplex erscheinen. Es ist ratsam, sich über die Beiträge und die verschiedenen Voraussetzungen für die Versicherung zu informieren.

Die Berufliche Vorsorge (BVG) entspricht in der Schweiz der Rentenversicherung. Es handelt sich um die 2. Säule des Systems der Sozialen Sicherheit in der Schweiz, das aus 3 Säulen besteht. Dieses System garantiert allen Schweizern eine soziale Absicherung, vor allem für das Rentenalter.

Die BVG betrifft alle Arbeitnehmer in der Schweiz, unabhängig von der Einkommenshöhe. Verschaffen Sie sich mit Swiss Serenity schnell einen Überblick darüber, was Sie über die Schweizer BVG für Grenzgänger wissen sollten. 

Detaillierte Informationen über die BVG-Beiträge in der Schweiz 

Das Gesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG) ist der zweite Pfeiler des Schweizer Drei-Pfeiler-Systems, neben der AHV (Grundsozialversicherung - erster Pfeiler) und der privaten Vorsorge (dritter Pfeiler). Die BVG garantiert allen Bürgern des Landes eine soziale Absicherung, insbesondere für die Rente. Was auch immer die Höhe des Einkommens ist, alle nationalen Arbeitnehmer und Grenzgänger müssen einzahlen, um sich ein BVG-Guthaben aufzubauen. 

2.Pfeiler: Wer ist beitragspflichtig?

Die BVG ist für die berufliche Vorsorge und die Rentenversicherung der Arbeitnehmer unerlässlich. Alle Angestellten im Alter von über 17 Jahren, die mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sind verpflichtet, bis zum Ende ihrer beruflichen Laufbahn Beiträge zur BVG zu entrichten. Das bei ein und demselben Arbeitgeber erwirtschaftete Jahreseinkommen muss die vom Schweizerischen Bundesrat festgelegte Mindestschwelle übersteigen: im Jahr 2024 22 050 CHF. Diese Verpflichtung betrifft auch Grenzgänger. 

Hier eine kurze Zusammenfassung der Bedingungen: 

  • Es werden Beiträge zur AHV geleistet.
  • Der Arbeitnehmer ist über 17 Jahre alt.
  • Das Jahreseinkommen beträgt mehr als 22 050 CHF (Stand 2024) und wird von einem einzigen Arbeitgeber ausbezahlt. 

Zu beachten ist, dass die Beiträge zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer entrichtet werden. 

Die Beiträge: Was ist abgedeckt?

Die Beiträge der 2. Schweizer Säule werden geleistet, um in folgenden Fällen abgesichert zu sein:

  • Invalidität: Die BVG sieht eine die AHV (1. Pfeiler der Kranken- und Invaliditätsversicherung) ergänzende Rente und eine Kinderrente vor.
  • Tod: Die Vorrichtung sieht die Auszahlung einer Witwen- oder Witwer- und einer Waisenrente vor.
  • Alter: Eine Rente für den Arbeitnehmer im Ruhestand und eine Kinderrente .

Der Sparanteil

Die 2. Säule ist ein System, das den Aufbau eines großen Sparvermögens ermöglicht. Es kann zum Beispiel dabei behilflich sein, einen Hauptwohnsitz zu erwerben oder ein Gewerbe zu gründen und sich selbstständig zu machen. 

Die Altersleistungen

Ein Teil der 2. Säule ist außerdem dafür vorgesehen, Ihr Einkommen in der Rente zu erhöhen. Dieser Sparprozess beginnt erst am 1. Januar des Jahrs nach dem 24. Geburtstag des Versicherten. 

Der Risikoanteil

Die Beiträge, die dafür vorgesehen sind, das Todes- und Invaliditätsrisiko abzudecken, werden bereits ab dem Alter von 17 Jahren abgezogen, sofern die Personen in der BVG versicherungspflichtig sind.

Die Beiträge zum Garantiefonds

Der BVG-Garantiefonds wurde 1984 von der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegründet, um das Altersguthaben zahlungsunfähiger Versicherter abzusichern. Es handelt sich um eine staatliche Einrichtung der beruflichen Vorsorge, deren Organisation vom Freizügigkeitsgesetz bestimmt wird.   

Was ist das Mindesteinkommen, um Beiträge zur 2. Säule zu leisten? 

Der Arbeitnehmer muss mindestens 22 050 CHF im Jahr verdienen, um in die BVG einzahlen zu können. Das ist die von der Schweizerischen Eidgenossenschaft festgelegte Mindestschwelle für das Jahr 2024.

Was ist der Koordinationsbetrag der BVG?

Der Koordinationsabzug erlaubt die Bestimmung des Einkommens, das von einer Pensionskasse abgedeckt ist. Er soll sicherstellen, dass die Einkünfte, die bereits von der AHV (1. Pfeiler) abgedeckt sind, nochmals im System der BVG (2. Pfeiler) versichert werden.

Definition des koordinierten Lohns

Der Koordinationsabzug oder "koordinierte Lohn" ist ein Betrag, der vom AHV-Jahreseinkommen abgezogen wird, um das versicherte BVG-Einkommen zu bestimmen. Im Jahr 2024 lag der Koordinationsabzug bei 7/8 der AHV-Maximalrente (25 725 CHF im Jahr 2024). 

Koordinationsabzug 2024

Der Koordinationsabzug liegt unabhängig von Einkommenshöhe und Beschäftigungsgrad bei 25 725 CHF. 

Wie kommt man an seine BVG? 

Es ist möglich, sich sein BVG-Guthaben vorzeitig auszahlen zu lassen, um gewisse Lebenslagen zu bewältigen.  

Auszahlung der 2. Säule für einen Erwerb

Eine partielle oder vollständige Auszahlung des BVG-Guthabens ist möglich, wenn der Versicherte plant, einen persönlichen Wohnsitz zu erwerben. Die Behörden haben diese Möglichkeit vorgesehen, um den Zugang zum Eigentum zu erleichtern: Der Versicherte kann auf diese Option zurückgreifen, um einen Hauptwohnsitz in der Schweiz oder im Ausland zu erwerben. Das Vermögen kann nicht aufgelöst werden, um einen Zweitwohnsitz zu erwerben oder in ein Mietobjekt zu investieren. 

Auszahlung der 2. Säule für die Unternehmensgründung

Das BVG-Guthaben kann ebenfalls genutzt werden, um eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Da die Einzahlung in die 2. Säule für Selbstständige nicht verpflichtend ist, muss sich der Versicherte sein Guthaben vollständig auszahlen lassen.  

Auszahlung der 2. Säule, um die Schweiz zu verlassen

Wenn der Grenzgänger die Schweiz verlassen  oder seine Erwerbsstätigkeit in  der Schweiz beenden möchte, kann er einen Antrag auf die Auszahlung seines Guthabens aus der beruflichen Vorsorge stellen. 

Welche Veränderungen durch die Reform von 2024?

Die BVG-Reform aus dem Jahr 2024 sieht die Reduktion des Mindestumwandlungssatzes, die Reduktion des koordinierten Lohns, die Senkung der Eintrittsschwelle, die Vereinfachung der Altersgutschriften und einen Rentenzuschlag unter bestimmten Bedingungen vor.