2. Säule für Grenzgänger: Was ist möglich?

12 April 2023 0 By swiss-serenity

Das Schweizer Altersvorsorge-System hat zum Ziel die Grundbedürfnisse der Rentner abzudecken sobald diese das Rentenalter erreichen. Aus 3 Säulen bestehend, ist das Schweizer Altersvorsorge-System gut eingespielt, und dies in allen Rentenkategorien. 

Die 2. Säule des Grenzgängers stellt die berufliche Altersvorsorge dar. Diese 2. Säule hat viele Anwendungen je nach Umständen, zum Beispiel wenn man das Land verlässt.

Das Altersvorsorge-System der Schweiz 

Ganz am Anfang war das Schweizer Rentensystem das Vorrecht der Angestellten der Industrie und es war nicht obligatorisch. Das Altersvorsorgesystem (Freizügigkeitskonto oder BVG) wurde in den 70er Jahren eingeführt, dies um die Arbeiter während Ihrer Rente abzusichern.

Auch in der Schweizer Verfassung festgehalten, beinhaltet das Schweizer Vorsorgesystem 3 Säulen, Diese sind getrennt und ergänzen sich aber. Das Ziel dieses System ist, dass der Lebensstandard auch in der Rente beibehalten werden kann.

  • Die 1. Säule entspricht der staatlichen Vorsorge. Sie garantiert ein Mindesteinkommen während der Pension.  Das System hängt von den einbezahlten Beträgen der aktiven Personen ab, es dient dafür, die fundamentalen Bedürfnisse der Rentner abzudecken.
  • Die 2. Säule, welche uns hier interessiert nennt man auch die berufliche Vorsorge (Freizügigkeitsleistung oder BVG). Die 2. Säule ist eine Ergänzung der 1. Säule. Es bezahlen hier beruflich aktive Arbeitnehmer Beiträge ein. Diese 2. Säule der Grenzgänger ist obligatorisch wie auch die AHV-Rente.
  • Die 3. Säule ist eine freiwillige Rentenvorsorge. Sie wurde für Versicherte erstellt, welche Ihren Rentenbetrag, wenn Sie in Pension gehen, aufbessern möchten. Die Lohnbeiträge welche der Versicherte jeden Monat in die Vorsorgeinstitution während seines ganzen Berufslebens einzahlt in die 2. Säule gewähren aber auch Versicherungsdeckung im Alter, im Todesfall und bei Invalidität

Ob es sich nun um einen aktive 2. Säule eines Schweizer Bürgers oder eines Grenzgängers handelt, kann das Altersguthaben in Form von Kapital schon vor der Pensionierung bezogen werden.

Wie funktioniert der Einkauf in die Pensionskasse?

Falls ein Arbeitnehmer während mehreren Jahren nicht in die 2. Säule eingezahlt hat, kann er dies nachholen. Ob es nun bei der Vorpensionierung ist oder in einem anderen Moment, Sie können Ihr Kapital der 2. Säule wiedereinkaufen.

Der Einkauf der 2. Säule besteht daraus, einen bestimmten Betrag in der betreffenden Pensionskasse einzuzahlen. Um die 2. Säule aufzustocken, muss man:

  • Mit der Pensionskasse Kontakt aufnehmen, bei welcher Sie die 2. Säule unterschrieben haben
  • Die Formulare, welche Ihnen die Pensionskasse zugesandt hat, inklusive einem Einzahlungsschein, ausfüllen 
  • Das Dossier zurücksenden und den gewünschten Betrag einzahlen.

Wenn Sie die Bestätigung erhalten, dass Ihr Einkauf in Ihre 2. Säule vorgenommen wurde, bewahren Sie die Bestätigung der Einzahlung gut auf

Die Steuersenkung im Rahmen eines Einkaufs der 2. Säule

Das Gesetz der Schweizer Altersvorhersorge ist diesbezüglich zweideutig. Der Einkauf in die 2. Säule bietet steuerliche Vorteile. Informieren Sie sich bei der Pensionskasse bei der Sie den Einkauf gemacht haben. Informieren Sie sich über die nötigen Dokumente und Modalitäten, welche Sie für diese Steuersenkung benötigen. Beim Rückkauf von Jahren der 2. Säule, erhöhen Sie Ihre Rente maßgeblich. Die Renten, bei Todesfall und Invalidität werden durch Ihren Einkauf auch erhöht.

Aber der Einkauf der 2. Säule ist nicht unbedingt von Vorteil in der Schweiz. Die Guthaben, welche Sie zurückgekauft haben bleiben blockiert während 3 Jahren. Während dieser Zeit kann das Kapital der 2. Säule nicht vorbezogen werden. Um sicher zu sein, dass ein Einkauf für Sie interessant ist, kaufen sie keine Beiträge zurück, wenn die betroffene Pensionskasse weniger als 100% Deckung hat. Und um sicher zu sein, dass der Gewinn sich lohnt, prüfen Sie, dass der Einkauf auf dem Teil des obligatorischen Guthabens vermerkt ist.

Als Grenzgänger untersteht der Einkauf der 2. Säule den gleichen Konditionen, außer steuertechnisch ist es etwas anders. Es können nur 12 Trimester maximum bei den Steuern abgezogen werden. 

Finanziell Interessant ist es, eine Zusatzeinzahlung vorzunehmen und zwar dann wenn Ihr Einkommen hoch ist. Somit wird das Rentenkapital der 2. Säule wesentlich erhöht.  Zur Folge wird das Kapital der 2. Säule wesentlich erhöht je nach einbezahlten Beträgen und monatlichen Einzahlungsbeträgen und auch je nach der einmaligen Zusatzeinlage.

Denken Sie aber daran, dass die Pensionskassen es nur erlauben, eine einmalige Einzahlung vorzunehmen, wenn eine Frist von 3 Jahren seit Ihrem Einkauf verstrichen ist. 

Welchen Spielraum hat man, beim Einkauf der 2. Säule?

In Bezug auf die 3. Säule, die freiwillig ist, hat die 2. Säule keine Einschränkungen, wie zum Beispiel Betrags-Einzahlungs-Limiten. 

Wie dem auch sei die maximalen Beiträge werden jedes Jahr vom Bundesrat fixiert. Aber den Betrag welchen Sie in die 2. Säule einzahlen dürfen, hängt von vielen Faktoren ab. Wie Alter, Lohn, Ihr Pensionskassenguthaben. Betreffend dem Einkauf ist die individuelle Limite in Ihrem Versichertenausweis Ihrer Schweizer Vorsorgekasse angegeben.

Um den Einkauf in die 2. Säule ideal nutzen zu können, ob Sie nun Schweizer Bürger oder Grenzgänger sind, muss man folgende Punkte beachten: 

  • Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Vorsorgefonds vorzubeziehen, um eine Liegenschaft zu erwerben, müssen Sie zuerst den schon bezogenen Betrag zurückzahlen. Bevor Sie eine Einzahlung in die 2. Säule vornehmen können.
  • Die Einzahlungen in die seriösen Vorsorgekassen (Deckung 100% oder mehr) sind die Interessantesten.
  • Die zusätzlichen Einzahlungen sind möglich für die Personen die eine Einzahlungslücke Ihrer Vorsorgeversicherung haben. Wie auch für die Personen die aus dem Ausland kommen, welches den Status des Grenzgängers ergibt. 

Was wird aus der 2. Säule des Grenzgängers?

Wenn Sie die Schweiz verlassen, bleiben Ihre angesparten Einzahlungen verfügbar auf Ihrem BVG -Konto. Sie können immer noch weitereinzahlen, Kapital beziehen, oder sich in die 2. Säule einkaufen. Sie können sich an Ihre Pensionskasse wenden um das genaue Vorgehen um Zugriff auf Ihre 2. Säule zu erhalten.