Ausreise aus der Schweiz: Bezug der 2. Säule vor der Pensionierung

15 Dezember 2022 0 By swiss-serenity

Sie haben jahrelang in der Schweiz gearbeitet und denken darüber nach, das Land bald zu verlassen? Sie fragen sich, was mit Ihrer zweiten Säule geschehen wird, wenn Sie auswandern, und möchten wissen, unter welchen Bedingungen Sie Ihr Pensionsguthaben abheben können? Tatsächlich hängt die Situation von einigen Parametern ab, insbesondere von Ihrem Alter. Für diejenigen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, ist es nicht kompliziert, das Vorsorgekapital nach Belieben zu nutzen. In diesem Artikel geben wir Ihnen eine ausführliche Antwort.

Die 2. Säule beziehen: die verschiedenen möglichen Fälle

Schweizer Arbeitnehmer, die in der 2. Säule angemeldet sind, stellen sich oft die Frage nach der Möglichkeit, die angesparten Gelder freizugeben. Dies ist nämlich sowohl für Ansässige als auch für Grenzgänger von Interesse.

In folgenden Fällen können Sie Ihre 2. Säule in der Schweiz beziehen:

  • Bei Ihrer Pensionierung (Bezug in Form einer Rente oder eines Kapitals in bar und als Einlage auf einem Freizügigkeitskonto (für einen Grenzgänger))
  • Kauf von Immobilien (Hauptwohnsitz) oder einer Wohnung oder von Anteilen an einer Bau- oder Wohngenossenschaft
  • Rückzahlung eines Hypothekendarlehens
  • Selbstständig werden, um ein eigenes Unternehmen zu gründen
  • Endgültige Abreise aus der Schweiz
  • Frühestens 5 Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter

In diesem Dossier konzentrieren wir uns auf die Möglichkeit, die zweite Säule zu beziehen, wenn man die Schweiz verlässt und in ein anderes Land zieht.

Aus der Schweiz in ein europäisches Land ziehen: Kann man die 2. Säule abheben?

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz beschließen, das Land zu verlassen und ihre Koffer in einem anderen europäischen Land abzustellen. Haben Sie jedoch die Möglichkeit, Ihre zweite Säule vor dem gesetzlichen Rentenalter zu beziehen? Sicherlich nicht. Genauer gesagt, nur einen Teil und unter bestimmten Bedingungen. Sie haben das Recht, ihren überobligatorischen Teil der 2. Säule zu beziehen, während sich der Bezug des obligatorischen Teils als komplizierter erweist.

Beachten Sie, dass der obligatorische Teil, der Ihre zweite Säule bildet, den Prozentsatz darstellt, den Sie und Ihr Arbeitgeber einzahlen müssen. Es handelt sich dabei um das gesetzlich vorgeschriebene Mindestsparguthaben, das den Teil des Gehalts abdeckt, der zwischen CHF 25’095.- und CHF 86’040.- liegt.

Dieser Prozentsatz ist je nach Ihrem Alter sehr unterschiedlich und schwankt zwischen 7% und 18%.

Welche Bedingungen sind zu beachten?

Wenn Sie die Schweiz verlassen und Kurs auf ein anderes europäisches Land nehmen, sollten Sie wissen, dass Sie bestimmte gesetzliche Bedingungen erfüllen müssen, um Ihr BVG-Guthaben beziehen zu können. Und zwar vor Ihrer Pensionierung.

Indem Sie nachweisen, dass Sie (als Arbeitnehmer in der Schweiz) in Ihrem Zielland keiner Pensionskasse angehören werden, erlaubt Ihnen die Schweiz, über Ihre zweite Säule zu verfügen, und zwar in vollem Umfang. Sie werden dann in Ihrem neuen Wohnsitzland als Rentner betrachtet.

Ein Formular, das von Ihrer BVG-Stiftung oder Vorsorgeeinrichtung kommt, muss dann ausgefüllt werden, bevor Sie es an diese zurückschicken. Ihre Unterlagen (Kopien Ihrer Dokumente) werden von der Sozialversicherungsbehörde analysiert. Danach können sich zwei Möglichkeiten ergeben:

  1. Entweder wird der Antrag genehmigt und Sie können Ihre Bescheinigung über die Nichtmitgliedschaft erhalten, um Ihre zweite Säule zu beziehen oder 
  2. der Antrag wird abgelehnt und Sie müssen bis zu Ihrem gesetzlichen Rentenalter warten, um Ihre 2.Säule zu beziehen.

Betreffend Steuerzahlung

In der Tat, da wir über Geld sprechen, ist es offensichtlich, dass wir uns mit der Frage der Steuern befassen müssen. Die Höhe der Steuer, die bei der Ausreise aus der Schweiz in ein Land des Alten Kontinents zu entrichten ist, ist sehr unterschiedlich.

Erstens: Wenn Ihr neues Wohnsitzland zu den Ländern gehört, die bilaterale Abkommen mit der Schweiz unterzeichnet haben, geschieht Folgendes:

  • Sie zahlen die Schweizer Steuer
  • Sie zahlen die Steuer des Ziellandes, sobald Sie dort angekommen sind.
  • Die in der Schweiz gezahlte Steuer wird Ihnen nach Zahlung der Steuer in Ihrem neuen Land,  zurückerstattet.

Zur Information: Die europäischen Länder, die bilaterale Abkommen mit der Schweiz unterzeichnet haben, sind:

  • Frankreich
  • Deutschland
  • Ungarn
  • Österreich
  • Polen
  • Schweden
  • Litauen
  • Dänemark
  • Zypern
  • Tschechische Republik.
  • Die Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (Norwegen und Island)

Wenn es kein Abkommen zwischen dem Zielland und der Schweiz gibt, müssen Sie die Steuern in der Schweiz zahlen. Und das gilt für alle in der Schweiz ansässigen Personen, die in den Ruhestand gehen.

Verlassen der Schweiz in ein Land außerhalb Europas: können Sie die 2. Säule beziehen?

Wenn Sie die Schweiz verlassen und in ein Land außerhalb Europas ziehen, haben Sie das Recht, Ihre Beiträge zur zweiten Säule vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters zu beziehen. In diesem Fall erhalten Sie Ihre gesamte berufliche Vorsorge (Volleinzahlung).

Wie dem auch sei, Sie müssen die richtige Lösung finden, um Ihre Steuerlast zu senken. Mit anderen Worten: Denken Sie daran, Ihre Steuern zu senken, wenn Sie Ihr BVG-Guthaben bei einer endgültigen Abreise abheben. Natürlich gibt es für eine solche Situation kein unterzeichnetes Abkommen zwischen Ihrem Zielland und der Schweiz.

Wenn Sie also Ihre Steuerlast senken wollen, legen Sie Ihre 2. Säule in der Gemeinde an, in der sich Ihr Freizügigkeitsguthaben befindet. Genauer gesagt, in einem Kanton, in dem der steuerpflichtige Prozentsatz niedriger ist, aber die Rendite attraktiv ist. Wenn Sie dies tun, bevor Sie die Schweiz verlassen, profitieren Sie von einer beträchtlichen Steuersenkung.

Endgültige Ausreise aus der Schweiz: Einige Informationen, die Sie kennen sollten!

Bevor du dich entscheidest, die Schweiz zu verlassen, solltest du dir einige wichtige Fragen stellen, dies um böse Überraschungen zu vermeiden.

Hier geht es darum, herauszufinden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie als Grenzgänger Ihre zweite Säule vor Ihrer Pensionierung entsperren können. Außerdem sollten Sie herausfinden, wie Sie Ihre Freizügigkeitsguthaben wiederfinden können, wenn Sie sie aus den Augen verloren haben. Der Versuch, das Freizügigkeitsguthaben (Freizügigkeitsguthaben: Wer erhält es im Todesfall?) in zwei Teile aufzuspalten, wäre eine gute Wahl, um weniger Steuern zu zahlen. Machen Sie sich mit den obligatorischen Schritten für den Bezug Ihrer zweiten Säule vertraut und wenden Sie diese zu Ihrem eigenen Vorteil an. Um Ihnen das Leben zu erleichtern, suchen Sie sich außerdem einen zuverlässigen und qualifizierten Ansprechpartner, der sich um Ihre Vorsorge-, Versicherungs- und Steuerangelegenheiten kümmert.