Welche Hinterbliebenenrenten gibt es in der Schweiz?

25 März 2024 0 By swiss-serenity

Der Verlust eines Angehörigen ist ein tragisches Ereignis, das zahlreiche Auswirkungen auf den Alltag der Familie hat. Aus diesem Grund sieht die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) eine Hinterbliebenenrente vor, um den finanziellen Verlust auszugleichen.

Ein vorab festgelegter Betrag wird dann an den überlebenden Ehepartner oder an die Kinder ausbezahlt. Es wird dabei zwischen drei Arten von Hinterbliebenenrenten unterschieden: der Witwenrente, der Witwerrente und der Waisenrente.

Die unter bestimmten Bedingungen ausgezahlten Hinterbliebenenrenten

Damit die Hinterbliebenen eine Rente erhalten, muss der verstorbene Angehörige mindestens ein Jahr lang in die AHV eingezahlt oder sein Ehepartner muss über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr für die Person Beiträge geleistet haben. In der Regel haben alle Personen, die arbeiten oder in der Schweiz wohnhaft sind, Anspruch auf die Versicherung bei der AHV.

Haben Sie Anspruch auf eine Witwenrente?

Die gewährte Witwenrente hängt vom Familienstand des Paars zum Zeitpunkt des Todes ab: verheiratet oder geschieden.

In welchen Fällen wird eine Witwenrente an die Ehefrau ausgezahlt?

Eine verheiratete Frau mit versichertem Ehepartner hat Anspruch auf eine Witwenrente wenn:

  • sie zum Zeitpunkt des Todes Mutter eines oder mehrerer Kinder ist
  • sie nicht Mutter, aber 45 Jahre oder älter ist und ihre Ehe mit dem Verstorbenen fünf Jahre oder länger gedauert hat. Wenn die Witwe zweimal oder öfter verheiratet war, ist ihre Rente proportional zur Dauer jeder Ehe.

In welchen Fällen wird einer geschiedenen Frau eine Rente ausgezahlt?

Wurde die Ehe geschieden, kann die Frau in den folgenden Fällen eine Witwenrente erhalten, wenn ihr ehemaliger Ehepartner verstorben ist:

  • Die Ehe hat mindestens 10 Jahre gedauert und sie hatte Kinder mit dem Verstorbenen.
  • Sie ist 45 Jahre oder älter, wenn ihr jüngstes Kind sein 18. Altersjahr vollendet.

Erfüllt sie nicht mindestens eine der genannten Bedingungen, kann die geschiedene Frau diese Beihilfe erhalten, solange sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren hat.

Die Witwerrente: Wer hat Anspruch darauf?

Der Ehepartner oder ehemalige Ehepartner einer versicherten Verstorbenen kann eine Witwerrente erhalten, solange er ein Kind unter 18 Jahren zu versorgen hat. Sobald sein jüngstes Kind das Alter von 18 Jahren erreicht, erlischt der Anspruch auf die Witwerrente.

Wer hat Anspruch auf eine Waisenrente?

Wenn Vater oder Mutter versterben, zahlt die AHV ihren Kindern eine Waisenrente aus. Im Falle des Todes des Vaters und der Mutter werden den Kindern zwei Waisenrenten zuerkannt. Die Auszahlung der Waisenrente endet, sobald das berechtigte Kind seinen 18. Geburtstag feiert oder seine Ausbildung abschließt. In jedem Fall stellt die AHV die Auszahlung der Rente ein, sobald das Kind das Alter von 25 Jahren erreicht.

Wie hoch ist die Witwen- oder Witwerrente und die Waisenrente?

Die Witwen- oder Witwerrente entspricht 80 % der vorgesehenen Altersrente. Es kommt vor, dass der hinterbliebene Ehepartner sowohl Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, als auch auf eine Alters- oder Invaliditätsrente hat. In diesem Fall zahlt ihm die AHV die höhere Beihilfe aus.

Die Rente, die Waise beanspruchen können, liegt zwischen 490 CHF und 980 CHF. Bezieht das Kind eine doppelte Waisenrente, so ist sie bei 1 740 CHF gedeckelt, das sind 60 % des  Höchstbetrags der Altersrente.

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