Wie hoch ist Ihre 2. Säule?

29 November 2023 0 By swiss-serenity

In der Schweiz scheint das Rentensystem unübersichtlich zu sein, und viele Privatpersonen fragen sich, was es mit der 2. Säule der Altersvorsorge auf sich hat. Denn die allgemeine Funktionsweise des Rentensystems bleibt unklar und bedarf Erklärungen. Wenn Sie wissen möchten, wie viel Guthaben Sie auf Ihrer 2. Säule haben, sollten Sie wissen, wie das Schweizervorsorgesystem funktioniert.

Verstehen, was die 2. Säule ist

Das Schweizer Vorsorgesystem besteht aus drei Säulen, die sich gegenseitig ergänzen, damit jeder Versicherte seinen Ruhestand besser vorbereiten und am Ende seiner beruflichen Laufbahn ein ausreichendes Einkommen erzielen kann.

  • Die 1. Säule oder AHV ist das obligatorische System, das vom Staat eingerichtet wurde, um den Versicherten ein Mindesteinkommen zu sichern, sobald sie in Rente gehen;
  • Die 2. Säule entspricht der beruflichen Vorsorge (BVG) und wurde als Ergänzung zur 1. Säule geschaffen. Auch hierbei handelt es sich um eine obligatorische Einrichtung ;
  • Die 3. Säule ist eine freiwillige private Vorsorge. Jeder Versicherte kann sie bei einer privaten Einrichtung abschließen, um Geld beiseite zu legen und sein Einkommen im Ruhestand zu verbessern.

Was sind die Merkmale der zweiten Säule?

Im Laufe der Arbeitsjahre werden Beiträge in die 2. Säule einbezahlt, die verschiedene Arten von Leistungen umfasst: eine Invaliditäts Deckung, eine Todesfallgarantie und eine Altersrente. Schweizer und Grenzgänger können davon profitieren und eine Auszahlung in Form von Kapital vornehmen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Im Allgemeinen sind die Renditen niedrig, aber sie können verbessert werden, indem man sie von einer spezialisierten Organisation verwalten lässt. Bei einer Umschulung im Laufe der Karriere können die Altersguthaben auf ein Freizügigkeitskonto wechseln, das ebenfalls optimiert werden sollte.

Wer muss Beiträge zahlen, um das BVG zu speisen?

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind verpflichtet, zu gleichen Teilen in die 2. Säule einzuzahlen. Es handelt sich um eine kollektive Finanzierung. In jedem Fall kann der Arbeitgeber einen höheren Betrag als den gesetzlich vorgeschriebenen einzahlen, je nachdem, welchen Vertrag er wählt. Jeden Monat wird ein festgelegter Betrag automatisch von der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers abgezogen.

Um mit dem Sparen für den Ruhestand durch eine BVG-Mitgliedschaft zu beginnen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens 17 Jahre alt sein ;
  • Als Arbeitnehmer arbeiten und mindestens CHF 21’510.- pro Jahr verdienen (seit 2021) ;
  • In die AHV einzahlen.

Es ist zu beachten, dass Versicherte unter 25 Jahren nur für Tod und Invalidität Beiträge in die 2. Säule einzahlen.Die Altersrente wird erst ab dem Alter von 25 Jahren aufgebaut. Auf jeden Fall sind Ausnahmen vorgesehen:

  • Selbstständige, die nicht dem Pflichtversicherung System angehören und freiwillig Beiträge zahlen ;
  • Arbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten unterzeichnet haben ;
  • Familienmitglieder von Landwirten, die in einem Familienbetrieb arbeiten.

Zu den Ausnahmen zählen auch Personen mit einer Mindestbehinderung von 70%. Somit ist es ratsam, eine BVG-Versicherung als Einzelperson abzuschließen.

Wie kann ich herausfinden, wie viel Guthaben ich auf meiner 2. Säule besitze ?

Erfahren Sie, welche Schritte und Berechnungen notwendig sind, um die Höhe Ihres Kapitals in der 2. Säule zu berechnen. Wie hoch ist das Kapital der 2. Säule?

Am Ende jedes Arbeitsjahres reicht der Arbeitgeber eine Jahreslohnzusammenfassung ein und Ihre Vorsorgekasse stellt einen Ausweis über das Altersguthaben aus. Sie benötigen diese Dokumente, um die Jahressumme in der Rubrik „Pensionskasse BVG“ auszufüllen, wenn Sie den Arbeitgeber-Auszug ausfüllen.

Sie müssen diesen Betrag mit zwei multiplizieren: Wenn Sie eine Zahl erhalten, die über oder unter den Schätzungen liegt, ist es ratsam, eine Überprüfung durchzuführen. Es kann sein, dass die Arbeitgeberzahlungen höher oder niedriger sind als der erwartete Betrag.

Den Betrag, den Sie gefunden haben, muss dem Gesamtbeitrag entsprechen, der für das angegebene Jahr gezahlt wurde. Sie müssen prüfen, ob der ermittelte Betrag dem auf Ihrem BVG-Ausweis eingetragenen Betrag entspricht. Sie müssen diese Berechnung anhand aller Lohnzusammenfassungen durchführen, die Sie seit Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn erhalten haben. Sie erhalten den Betrag Ihrer 2. Säule, indem Sie alle Resultate, die Sie finden, zusammenzählen.

Wie wird die Rente der 2ten Säule berechnet?

In der Regel erhalten Rentner eine Rente, aber es ist immer möglich, je nach Bedarf eine Kapitalauszahlung aus dem BVG zu beantragen. Sie müssen die Höhe Ihres Alterskapitals kennen, um die Rente berechnen zu können, die Sie nach der Pensionierung erhalten werden. Das Alterskapital steigt mit dem Alter des Versicherten und die Rente variiert je nach Umwandlungssatz. Der gesetzliche Satz für den obligatorischen Teil beträgt 6,8% (2022), die BVG-Reform sieht vor, ihn in den kommenden Jahren auf 6% zu senken.

Beispiel: Wenn der Arbeitnehmer bei einem Umwandlungssatz von 6,8% CHF 240’000.- CHF angesammelt hat, entspricht die jährliche Rente 240000 x 0,068 = CHF 16’320.-. Dieses Ergebnis muss nun durch 12 geteilt werden, um den Betrag der Jahresrente zu ermitteln: 16 320/12 = CHF 1’ 360.-.  Dieser Betrag wird durch den überobligatorischen Teil der zweiten Säule und die AHV-Rente ergänzt.

Zögern Sie nicht, sich an Ihre Vorsorgekasse zu wenden, um sich über Ihr Kapital und Ihre Rechte zu informieren.

 

Wann können Sie Ihre 2. Säule beziehen?

Wenn Sie das gesetzliche Rentenalter erreichen, 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen, können Sie eine Kapitalverrentung aus Ihrer zweiten Säule vornehmen. Es ist sehr empfehlenswert, die Schritte bei Ihrer Pensionskasse mehrere Monate vor dem gewünschten Austrittsdatum einzuleiten. Die Verantwortlichen werden Ihnen wichtige Informationen über Ihre Rechte mitteilen.

Unter bestimmten Bedingungen ist es immer noch möglich, ab 58 Jahren einen Antrag auf vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu stellen. Sie können aber bis  zum 70. Altersjahr warten, um aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Sie haben auch das Recht, vor der Pensionierung über die Gelder Ihrer zweiten Säule zu verfügen, wenn Sie eine Immobilieninvestition tätigen wollen, wenn Sie planen, die Schweiz zu verlassen, oder wenn Sie sich entscheiden, eine freiberufliche Tätigkeit aufzunehmen.