Was muss man über die schweizerische 2. Säule wissen?

Was muss man über die schweizerische 2. Säule wissen?

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14-12-2022
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Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge. Die staatliche Altersvorsorge (Säule 1) und die private Altersvorsorge (Säule 3) sollen den Lebensstandard nach der Pensionierung sichern. Um sie in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie während der Zeit, in der Sie arbeiten, monatlich Beiträge einzahlen. Unter bestimmten Bedingungen können Sie das Geld auch vor der Rente abheben.

Wie funktioniert die 2. Säule?

Einzahlung der 2. Säule

Der Arbeitgeber ist für die Verbindung mit der Pensionskasse verantwortlich. Er zahlt dort direkt die Beiträge der 2. schweizerischen Säule für seine Mitarbeitenden ein. Er zieht den monatlichen Betrag direkt vom Lohn des Arbeitnehmers ab. Das BVG verpflichtet die Arbeitgeber, mindestens die Hälfte der Prämie zu bezahlen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber jeden Monat das Doppelte des Betrags, der von der BVG-Rente des Arbeitnehmers abgezogen wird, einzahlt.

Obligatorische Leistung

Anmerkung zum Umwandlungssatz von 5,50 % : Der Umwandlungssatz kann niedriger sein, weil die Pensionskassen höhere Löhne anbieten, als das Rahmengesetz verlangt.

Das System prüft jedoch durch virtuelle Berechnungen, ob das Programm die Rentenansprüche mindestens so garantieren kann, wie es das Gesetz - das BVG-Rahmengesetz - verlangt.

Wenn dies der Fall ist, kann ein niedrigerer Umwandlungssatz angewendet werden, da die Leistungen immer mindestens nach BVG ausbezahlt werden. Andernfalls sollte der Umwandlungssatz entsprechend erhöht werden.

Auszahlung der 2. Säule

Etwa zehn Jahre vor der Pensionierung sollte man das Sparen in Form einer Rente oder einer Einmalzahlung in Betracht ziehen - vorausgesetzt, das Reglement der Pensionskassen erlaubt 100 % Einmalzahlungen.

Der Bezug einer Rente ist eine Sicherheit, da die Rente bis zum Lebensende des Versicherten gezahlt wird. Je nach Familiensituation wird im Todesfall auch eine lebenslange Witwen-/Witwerrente gezahlt. Somit bieten Renten Planungssicherheit, während die Risiken der Langlebigkeit von den Rentenfonds getragen werden. Der Nachteil ist, dass die Renten zu 100 % besteuert werden, alle anderen Einkünfte wie AHV-Renten.

Welche Aufgaben hat die 2. Säule?

Die 2. Säule ergänzt die AHV (Säule 1) und ermöglicht es Arbeitnehmern, bei Eintritt in den Ruhestand eine Rente von bis zu 60% ihres letzten Gehalts zu beziehen.

Ihre 2. Säule bietet Ihnen auch Schutz im Falle von Invalidität und Tod

Wenn man an die 2. Säule denkt, denkt man in der Regel an die "Vorsehung". Sie umfasst jedoch weitere Vorteile wie :

  • Berufsunfähigkeitsversicherung:

Wenn Sie vor Erreichen des Rentenalters invalide werden, erhalten Sie eine Invalidenrente.

  • Der Umwandlungssatz für diese Rente ist derselbe wie der Umwandlungssatz für Altersrenten und berücksichtigt das Altersguthaben, das Sie bei der Anmeldung haben können.
  • Todesfallversicherung:

Wenn Sie sterben, haben Ihr Ehepartner und/oder Ihre Kinder Anspruch auf eine Rente. Dies wird als Ehegattenrente oder Waisenrente bezeichnet.

Bei einem Arbeitsunfall kann Ihnen ein Grad der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit zuerkannt werden, wenn Ihre Folgeschäden dies rechtfertigen. Die Agentur Swiss Life gibt Ihnen das Recht, eine Entschädigung oder eine Rente zu beziehen. Auch Ihre Erben können nach Ihrem Tod finanzielle Unterstützung erhalten.

Durch den Rückkauf der 2. Säule können Sie Steuern sparen

Wenn Sie einige Jahre nicht arbeiten oder für eine gewisse Zeit ins Ausland gehen, um sich um Ihre Kinder zu kümmern, kann es sein, dass Ihre Betriebsrente nicht ausreicht, d. h. dass ein bestimmtes Alter fehlt. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, sich im Laufe der Jahre von Ihren Beiträgen "freizukaufen". Dies kann vor allem aus steuerlicher Sicht vorteilhaft sein.

Um sich in Ihre 2. Säule einkaufen zu können, wenden Sie sich einfach an Ihre BVG. Dieser wird Ihnen sagen, wie Sie vorgehen müssen, um den Kauf in einer einzigen Zahlung oder in mehreren Raten zu tätigen. In dem Jahr, in dem Sie die 2. Säule einkaufen, können Sie von einem Steuervorteil profitieren, was jedoch von Ihrem Grenzsteuersatz abhängt.

Mit Ihrer 2. Säule können Sie Eigentum anschaffen

Möchten Sie ein Haus kaufen? Das Gesetz erlaubt Ihnen, die Guthaben der 2. Säule zu verwenden, um :

  • ein Haus kaufen oder bauen, das Ihnen gehört
  • Ihre Hypothek zurückzahlen

Das BVG wird Ihnen erklären, wie Sie Ihren Kredit erhalten können. Beachten Sie jedoch, dass dieser vorzeitige Bezug nur alle 5 Jahre möglich ist und wenn Sie verheiratet sind/in einer eingetragenen Partnerschaft leben, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Ehepartners/Partners.

Was sind alle Informationen über die schweizerische 2. Säule?

Die 2. Säule ist das Pflichtbeitrags System in der Schweiz, das die Säule 1 und die Säule 3 selbst ergänzt. Die zweite Säule...muss vom  Arbeitgeber via einer Pensionskasse Eröffnung versichert werden. 

An wen richtet sich die 2. Säule?

Sie müssen Beiträge in die 2. Säule einzahlen, wenn Sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 17 Jahre alt,
  • Sie sind in der ersten Säule (AHV) versichert,
  • Sie sind Arbeitnehmer/in und erhalten mindestens CHF 21’510.- CHF  Lohn pro Jahr.

Die Bedingungen für den Vorbezug der 2. Säule

Der vorzeitige Ausstieg aus der 2. Säule unterliegt den folgenden Bedingungen:

  • Sie müssen den Kauf Ihres Hauptwohnsitzes planen;
  • Sie können Ihr gesamtes Rentenguthaben bis zum Alter von 50 Jahren abheben;
  • Nach 50 Jahren können Sie nur einen begrenzten Betrag abheben;
  • Sie können nur alle fünf Jahre Vorbezüge beantragen;
  • Wenn Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Partnerschaft haben, müssen Sie die Zustimmung Ihres Ehepartners oder Partners einholen;

 

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Wie liest man seine Vorsorgesituation der 2. Säule?

Einmal im Jahr erhält jeder Versicherte per Post ein Dokument, das als "Leistungserbringer Status" bezeichnet wird. Diese Aufstellung fasst die verschiedenen Leistungen zusammen, die der Versicherte im Rahmen seiner 2. Säule beanspruchen kann. Sie enthält das Gehalt des Versicherten, die Beitragssätze und die voraussichtlichen Leistungen im Ruhestand, bei Invalidität und im Todesfall.

Die im Pensionsplan genannten Leistungen werden auf der Grundlage der Informationen berechnet, die der Kasse zum Zeitpunkt der Ausstellung des Plans bekannt sind.