
Säule Schweiz: Optimieren Sie Ihre Altersvorsorge mit den Säulen 3a und 3b
In der Schweiz basiert die finanzielle Sicherheit im Ruhestand auf drei Säulen. Während die ersten beiden (AHV und BVG) allgemein bekannt sind, mag der Begriff «Vorsorgefonds» oder «Pensionsfonds» etwas vager erscheinen. Diese Begriffe bezeichnen jedoch die Einrichtung, die Ihre berufliche Vorsorge (die 2. Säule) verwaltet. Um Ihre finanzielle Zukunft zu optimieren, ist es wichtig, ihre Rolle zu verstehen.
Ein Vorsorgefonds ist die Einrichtung, die Ihre Beiträge und die Ihres Arbeitgebers sammelt, um sie gewinnbringend anzulegen. Die ordnungsgemäße Funktionsweise und die Performance dieses Fonds bestimmen die Höhe Ihres Alterskapitals. Leider kommt es häufig vor, dass Fonds aufgrund von Arbeitsplatzwechseln in Vergessenheit geraten. Wir helfen Ihnen, die Bedeutung Ihres Vorsorgefonds, seine Funktionsweise und vor allem, wie Sie verlorene Vermögenswerte wiederfinden können, um Ihre Rente zu sichern, zu verstehen.
Wenn Sie sich für einen Vorsorgefonds entscheiden, profitieren Sie von mehreren wesentlichen Vorteilen, die die Sicherheit und Stabilität Ihrer Altersvorsorge stärken.
Die Funktionsweise eines Vorsorgefonds basiert auf einem bewährten Mechanismus, der sich in mehreren Schritten vollzieht:
Leider kommt es häufig vor, dass Guthaben bei einem Arbeitsplatzwechsel vergessen werden. Wenn Sie Ihre Gelder nicht übertragen haben, werden sie von der Stiftung Auffangeinrichtung BVG verwahrt. Swiss Serenity kann Ihnen helfen, diese verlorenen Guthaben wiederzufinden und sie in eine vorteilhaftere Lösung zu investieren.
Lassen Sie Ihr Geld nicht brachliegen. Jeder wiedergefundene Franken kann einen erheblichen Einfluss auf Ihre Rente haben.
Die 2. Säule steht Versicherten offen, die folgende Bedingungen erfüllen:
Wenn Sie einen Jahreslohn von weniger als 22 050 Franken beziehen, ist es trotzdem möglich, sich in der 2. Säule zu versichern, wenn Ihr Arbeitgeber einen freiwilligen Beitrag leistet. Wenn Sie selbstständig erwerbstätig sind oder einen befristeten Vertrag (bis zu drei Monaten) abgeschlossen haben, sind Sie nicht verpflichtet, Beiträge zu zahlen. Es hindert Sie jedoch nichts daran, freiwillig Beiträge zu leisten.
Es wird dringend empfohlen, Ihre Situation 10 Jahre vor dem gewünschten Renteneintrittsdatum zu prüfen. Sie können dann zwischen einer Renten- oder Kapitalauszahlung wählen, wenn Ihr Vorsorgefonds eine 100%ige Kapitalauszahlung ermöglicht.
Wenn Sie finanzielle Sicherheit suchen, sollten Sie sich für das System der Leibrente entscheiden, weil Sie diese bis zu Ihrem Lebensende jeden Monat erhalten. Im Todesfall erhalten Ihre Angehörigen eine Rente (Witwe, Witwer oder Waisen). Auf diese Weise genießen Sie finanzielle Sicherheit und Komfort, denn im Falle einer langen Lebensdauer trägt der Vorsorgefonds die Kosten für die Auszahlung der Leibrente. Es gibt jedoch eine Einschränkung, die Sie kennen sollten: Diese Rente ist zu 100 % steuerpflichtig, zusammen mit anderen monatlichen Einkünften wie z. B. der AHV.
Der Kapitalbezug oder Pauschalbezug ist ein gespartes Kapital in Form von freien Vermögenswerten, die Sie nach Belieben reinvestieren können. Sie können damit ein Fahrzeug kaufen, reisen, eine Hypothek tilgen usw. Der freigegebene Betrag unterliegt einer einmaligen Steuer, die zwischen 5 und 15 % (je nach Kanton, Gemeinde, Kirche und Tarifantrag) des Gesamtbetrags beträgt. Man muss verstehen, dass bei der Wahl des Kapitalbezugs das Langlebigkeitsrisiko nicht mehr von den Rentenfonds getragen wird. Der Rentner muss auch allein entscheiden, welche Anlagestrategien er verfolgen will.
Bei der gemischten Auszahlung können Sie eine Teilzahlung in Form einer Rente und einen Teil in Form eines Kapitals erhalten. Sie müssen dann die Budgetlücke (im Vergleich zu anderen Einkünften), die mit einer Rente gedeckt werden soll, definieren, um das Kapital zu kennen, das Sie auf einmal abheben können. Immer mehr Arbeitnehmer entscheiden sich bei ihrem Eintritt in den Ruhestand für diese Option.