Das Freizügigkeitskonto: wie kann man es zurückführen?

14 Dezember 2022 0 By swiss-serenity

In Ländern wie der Schweiz gibt es persönliche Altersvorsorgesysteme und auch berufliche Vorsorgesysteme Wenn Sie eine Firma vor Ihrem Rentenalter verlassen, oder eine Zeit lang nicht arbeiten, ist es wichtig, dass Sie Ihr Rentenguthaben mitnehmen. Wenn Sie in der Schweiz ihre Arbeitsstelle verlassen, ist es obligatorisch ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen um Ihre Altersvorsorge zu behalten. Wenn Sie die Arbeitsstelle beenden, müssen alle die von Ihnen einbezahlten Beträge auf dieses Freizügigkeitskonto überwiesen werden. Sie können diesen angesparten Pensionsbetrag nicht einfach als Rente schon jetzt beziehen. Das Guthaben bleibt Vorsorge für Ihr Alter. In diesem Artikel erklären wir Ihnen wie Sie ein Freizügigkeitskonto zurückführen können.

Alles über das Freizügigkeitskonto:

Was ist ein Freizügigkeitskonto genau? Das ist ein Kapitalkonto der einbezahlten Rentenvorsorgebeträge. Dieses Konto ist für die berufliche Vorsorge (2. Säule) reserviert.

Wenn Sie das Unternehmen verlassen, können Sie Ihr Rentenguthaben nicht einfach beziehen, sondern das Geld bleibt als Altersvorsorgeguthaben gesetzlich blockiert. Bis Sie einen neuen Arbeitgeber haben mit einer neuen Pensionskasse, werden Ihre Gelder also auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.

Ein Freizügigkeitskonto garantiert einen sicheren Übergang Ihres Alterskapitals. Wenn sie sterben sollten, gehen die von Ihnen gewonnen Zinsen an folgende Personen über:

  • Ehepartner oder registrierter Partner 
  • Erwachsene Kinder, die ihre Studien abgeschlossen haben
  • Andere rechtlich bestimmte Erben

Wie eröffnet man ein Freizügigkeitskonto? 

Beim Beenden einer Arbeitsstelle oder bei Arbeitsunfähigkeit, können Sie selbst ein Freizügigkeitskonto eröffnen. 

Wenn Sie es nicht selbst eröffnen, nach einer gewissen Zeit, wird Ihr Guthaben automatisch an die Auffangstiftung des Freizügigkeitsfonds überwiesen, Um ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bank oder an Ihren Finanzberater.

Verschiedene Gründe zur Eröffnung eines Freizügigkeitskontos:

  • Unterbruch von beruflichen Aktivitäten (wegen Auslandaufenthalt, Weiterbildung, Arbeitslosigkeit etc.)
  • Unterbruch von gewinnbringenden Aktivitäten. Das System garantiert berufliche Renten bis zur Wiederaufnahme einer bezahlten Arbeitsstelle.

Das Geld überweisen lassen oder in bar beziehen?

In mehreren Fällen wird Ihre Entscheidung von den steuertechnischen Vorteilen abhängen.

Arbeitsstellenwechsel

Die vorherige Vorsorgeinstitution ist verpflichtet die totale Freizügigkeitsleistung an die neue Pensionskasse zu überweisen. Die verlassende wie auch die ankommende Pensionskasse müssen von Gesetz her überprüfen, ob Ihre Abschlussentschädigung stimmt. Falls Sie nicht antworten, kann Ihre vorherige Pensionskasse Ihr Guthaben ohne Ihre Einwilligung an die neue Institution überweisen (nach mehreren Versuchen Sie zu erreichen, auch per Brief…).

Es ist wichtig, festzuhalten, dass der Zinssatz einer Pensionskasse immer höher ist als der Zinssatz des Freizügigkeitskontos. Es ist finanziell also interessanter Ihr Guthaben an die neue Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers zu überweisen.

Wenn die erhaltenen Zinsen nicht alle für den Einkauf in die neue Pensionskasse aufgebraucht werden

Wenn Sie in eine neue Pensionskasse eintreten und Sie nicht alle Ihre Austrittsleistungen benötigen um die vergangenen Jahre einzukaufen, können Sie den Überschuss an eine Versicherung oder eine Freizügigkeitsstiftung überweisen. Dies ist der Fall, wenn ein Angestellter eine Vorsorgestiftung verlässt, deren Leistungen weit höher als das gesetzliche Minimum sind. Also auch wenn jemand zuviel Guthaben hat, sodass die Stiftung die Annahme einen Teil des Guthabens verweigert.

Keine Vereinfachungen bzgl. der Rente

In diesem Fall muss der Angestellte seine frühere Vorsorgeinstitution informieren, dass er sein Guthaben als Freizügigkeitsleistung oder seine Vorsorgedeckung in Vertragsform beibehalten möchte. Wenn er diese Info nicht weiterleitet, muss die Pensionskasse das Guthaben plus Zinsen spätestens nach drei Jahren auszahlen. Aber in den meisten Fällen überträgt Sie das Vorsorgeguthaben innert 3 bis 6 Monaten an die Stiftung Ihrer Wahl.

Wie finde ich mein 2. Säulen-Guthaben wieder? 

Wo sind Ihre 2. Säulen-Guthaben? 

Ihre Guthaben der 2. Säule sind in der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers angelegt. Solange Sie Angestellter dieser Firma sind, kann Ihr Guthaben nicht aus dieser Pensionskasse bezogen werden. Bei einem Stellenwechsel wird Ihr Pensionsguthaben an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen, dies ist garantiert. In der Schweiz, wenn Sie Ihren Arbeitgeber verlassen, ohne in eine andere Firma einzutreten, müssen Ihre 2. Säule Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden. In diesem Fall kann Ihr Freizügigkeitskonto freigegeben werden um auf eine Freizügig-keitsbank oder eine Freizügigkeitsstiftung oder jegliche andere Freizügigkeitsinstitution überwiesen werden. Sie müssen diese Überweisung nur beantragen und Ihr Rentenguthaben wird dann überwiesen.

In speziellen Fällen (siehe unten) können Sie Ihr angespartes Rentenguthaben auch früher beziehen:  

  • Sie machen sich selbständig
  • Sie lassen sich frühpensionieren (5 Jahre vor dem vorgesehenen Rentenalter) 
  • Sie verlassen die Schweiz endgültig. 

Wen kann man kontaktieren?

Heute wird der nicht beantragte Betrag von Rentenguthaben auf mehr als 13 Milliarden Schweizer Franken geschätzt, man nimmt an, dass die Besitzer des Geldes dieses Kontos nicht die richtigen Formalitäten vorgenommen haben, und auch nicht auf die Emails Ihrer früheren Pensionskasse geantwortet haben.

Wie können Sie prüfen, ob Ihre Rentenersparnisse nicht auf einem 2. Säulen Freizügigkeitskonto schlafen? Und von wem bekommen Sie hier die richtigen Infos?

Mehrere Möglichkeiten der Anlage über Freizügigkeit stehen Ihnen zur Wahl:

  • Informieren Sie sich bei Ihrem früheren Arbeitgeber über Ihre Pensionskasse
  • Wenden Sie sich an die AHV-Kasse Ihres vorherigen Arbeitgebers sie prüft, dass der Arbeitgeber an die Vorsorgekasse angemeldet ist und beitragspflichtig ist. Sie können Ihnen somit mitteilen ob Ihr Arbeitgeber rechtmäßig angemeldet ist.
  • Wenden Sie sich direkt an die Agentur Ihres vorherigen Arbeitgebers diese kann Ihnen den Abbruch der Einzahlungen bestätigen.

Und falls Sie nach diesen Schritten immer noch nichts gefunden haben, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Die Zentralstelle der 2. Säule: Sobald diese den Kontakt eines Ihres Versicherten verliert, erhält sie Meldungen von den verschiedenen Vorsorgeinstitutionen.
  • Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.  Die versicherte Person muss seine Pension behalten und muss ihre Institution informieren. Wenn diese Maßnahme nicht getan wird, werden das angesparte Guthaben, die Zinsen und die Arbeitsentschädigung an die: 
  • Die Vorsorgestiftung der 2. Säule nach 2 Jahren überwiesen