Fokus auf das Schweizer Freizügigkeitskonto im Jahre 2023

13 April 2023 0 By swiss-serenity

In der beruflichen Vorsorge (2. Säule) ist das Freizügigkeitskonto der Ort, an dem das angesparte Vorsorgekapital deponiert wird. Dieses Konto bietet im Gegensatz zu einem herkömmlichen Sparkonto einen Vorzugszinssatz.Wenn Sie sich entscheiden, eine Pensionskasse zu verlassen und nicht in eine andere einzutreten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie Ihr Vorsorgeguthaben an eine Freizügigkeitseinrichtung überweisen, um Ihren Vorsorgeschutz aufrechtzuerhalten. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Verpflichtung, die Sie nicht vernachlässigen sollten.

Bedingungen für die Eröffnung eines Schweizer Freizügigkeitskontos

Unter bestimmten Umständen ist es notwendig, ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen. Dies ist der Fall, wenn es eine vorübergehende Unterbrechung der Berufstätigkeit aus Gründen wie Studium, Arbeitslosigkeit oder Leben im Ausland gibt und die Person noch keinen zukünftigen Arbeitgeber hat. Mit diesem Kontotyp wird sichergestellt, dass die berufliche Vorsorge aktiv bleibt, bis die Person wieder eine Arbeit aufnimmt.

Was bedeutet BVG?

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) legt die Versicherungsbedingungen und die einzuhaltenden Regeln fest. Das BVG ist auf die Stiftung angewendet. In diesem umschriebenen Text wurden keine Informationen ausgeklammert.

Die Beitragssätze bestehen aus drei Komponenten, nämlich Spar-, Risiko- und Verwaltungskosten. Die Risikokosten werden erhoben, um die Deckung der Leistungen der Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung zu gewährleisten.

Verwaltungskosten werden erhoben, um die Ausgaben für die Geschäftsführung, den Betrieb und die Verwaltung zu finanzieren. Der Sparanteil ist gesetzlich geregelt und bleibt bei allen Pensionskassen gleich. Wenn ein Arbeitnehmer über 17 Jahre alt ist, das ordentliche AHV-Alter noch nicht erreicht hat, einen Stundenlohn von CHF 9.65 Franken oder einen Jahreslohn von CHF 21’150- verdient und nach der IV nicht zu mehr als 70% invalid ist, wird er versichert. Bei der Paraphrasierung dieses Textes dürfen keine Informationen ausgelassen werden. Zusatzversicherung ist der Begriff für den Betrag, der über CHF 84’ 600.- hinaus verdient wird, und sie ist im Gegensatz zur Pflichtversicherung für Beträge bis CHF 84 ‘600.-nicht obligatorisch. Sie ist im Gegensatz zur Pflichtversicherung bis CHF 84’ 600.- nicht obligatorisch. Die Zusatzversicherung ist für Arbeitgeber interessant, da sie langfristig einen größeren Vorsorgefonds ermöglicht.

Vergleichen Sie die Gebühren und Zinsen für Schweizer Freizügigkeitskonten im Jahre 2023

Im Januar 2023 haben Vergleichsstudien bei mehreren Schweizer Pensionseinrichtungen ergeben, dass auf Freizügigkeitskonten keine Zinsen mehr auf Vorsorgeguthaben anfallen. Das bedeutet, dass Personen, die nach Zinsen auf diesen Konten suchen, diese nicht mehr finden werden.

Ein besonders niedriger durchschnittlicher Zinssatz

Der durchschnittliche Zinssatz ist mit nur 0,094% unglaublich niedrig. Dieser Zinssatz ist etwas niedriger als der, der für 3a-Vorsorgekonten angeboten wird, und liegt weit unter dem BVG-Mindestzinssatz. Ein kürzlich vom Bund in Auftrag gegebenes Gutachten hat festgestellt, dass ein negativer Zinssatz für reine Sparlösungen im Rahmen der Freizügigkeit nicht angewendet werden kann.

Erhebliche Kosten

Rentner legen nun mehr Wert auf die Kosten, da es keine Zinssätze gibt. Daher enthält die Vergleichstabelle nun auch die Kosten in Franken. Die in der Tabelle genannten Kosten sind jedoch nur Näherungswerte und können sich aufgrund verschiedener Bedingungen ändern. Einige Banken bieten niedrigere Kosten für WEF an, wenn die Hypothek bei ihnen aufgenommen wird.

Die BVG-Pensionskasse ist keine Bank

Die Banken sind die Hauptverteiler von Freizügigkeitsanlage-Angeboten, aber diese Angebote werden in Wirklichkeit von Freizügigkeitsstiftungen und nicht von den Banken selbst verwaltet. Laut Gesetz muss jede Freizügigkeitsleistung von einer Freizügigkeitsstiftung beaufsichtigt werden, unabhängig davon, ob es sich um ein Konto oder eine Wertpapier-Anlagelösung handelt. Häufig ist die Stiftung der Bank angeschlossen, die die Anlage anbietet, aber es gibt auch unabhängige Freizügigkeitsstiftungen, die Wertpapier-Anlagelösungen anbieten.

Wohin geht das Freizügigkeitsguthaben, wenn der Hauptbegünstigste stirbt?

Wenn eine Person, die ein Freizügigkeitskonto besitzt, stirbt, mag es logisch erscheinen, dass das Geld auf dem Konto an die Erben ausgehändigt wird. Dies ist jedoch nicht der Fall. Dieser Artikel erklärt, wie die Freizügigkeitsleistung verteilt wird und warum.

Vorsorgefonds für Hinterbliebene

Wenn eine Person stirbt, werden die Freizügigkeitsleistungen, die sie eventuell hatte, nicht als Teil ihres Nachlasses betrachtet. Dies lässt sich durch den Zweck des Vorsorgeguthabens erklären. Obwohl der Hauptzweck des Schweizer Vorsorgesystems darin besteht, für das Alter vorzusorgen, soll es auch vor den finanziellen Folgen schützen, die sich aus Tod oder Invalidität ergeben. Deshalb sind Vorsorgeguthaben für diejenigen bestimmt, die von einem Todesfall finanziell betroffen sind, einschließlich derjenigen, die keine gesetzlichen Erben sind, wie z. B. ein geschiedener Ehepartner. Um Verwirrung darüber zu vermeiden, wer diese Leistungen erhält, hat der Gesetzgeber Richtlinien festgelegt, wer als Begünstigter in Frage kommt.

Wie kann die Reihenfolge der Freizügigkeit neu geordnet werden?

Im nächsten Abschnitt wird die Definition der Begünstigtenordnung durch den Gesetzgeber erläutert. Zuvor ist es wichtig zu verstehen, dass der Empfänger einer Leistung eine gewisse Flexibilität in Bezug auf die Art und Weise der Verteilung hat. 

Es stehen ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Erstens können sie die Verteilung innerhalb einer Gruppe aufteilen, indem sie den Prozentsatz angeben, den jede Person erhält.

Zweitens kann er Personen aus Gruppe 2 zu Gruppe 1 hinzufügen. Es ist jedoch nicht möglich, jemanden vollständig aus einer Gruppe auszuschließen. Das Gesetz legt nicht fest, wann eine Verringerung der Verteilung als Ausschluss gilt. Die Reihenfolge der Begünstigten ist :

  • Gruppe 1: Überlebender Ehepartner oder eingetragener Partner, geschiedener Ehepartner, Kinder.
  • Gruppe 2: Einzelpersonen mit größerer Unterstützung, Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Einzelperson, die für die gemeinsamen Kinder verantwortlich ist.
  • Gruppe 3: Selbstständige Kinder, Eltern und Geschwister.
  • Gruppe 4: Gesetzliche Erben außerhalb der Gemeinschaft.