Freizügigkeitskonto: Wozu und für wen?

15 Dezember 2022 0 By swiss-serenity

Die berufliche Vorsorge ermöglicht es Schweizer Arbeitnehmern, ein Kapital für den Ruhestand aufzubauen. Das ist ein Guthaben, das speziell die vom Arbeitnehmer selbst eingezahlten Beiträge, aber auch die vom Arbeitgeber eingezahlten Beiträge umfasst. Diese Absicherung ermöglicht es, sich gegen potenzielle Risiken zu schützen. Sie ist also entscheidend im Falle einer durch verschiedene Gründe verursachten Arbeitsunterbrechung, sei sie nun freiwillig oder unfreiwillig. Die beliebteste Option hierfür ist die Einzahlung auf ein Freizügigkeitskonto. Aber wer genau ist von einem Freizügigkeitskonto betroffen? Und: Warum sollte man sich für diese Lösung entscheiden?

Das Freizügigkeitskonto verstehen

Zunächst einmal ist es notwendig zu wissen, dass das Freizügigkeitskapital in der Schweiz im Jahr 2021 mehr als 50 Milliarden Franken ausmacht. Das Freizügigkeitskonto ist nichts anderes als ein Konto, auf das das von einem Arbeitnehmer angesammelte BVG-Kapital überwiesen wird.

Das Freizügigkeitskonto enthält somit zum Teil das Kapital der beruflichen Vorsorge oder der 2. Säule des Sozialsystems in der Schweiz. Die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos ist die beste Lösung für einen Angestellten, der plant, seinen Arbeitsplatz zu verlassen. Und das unabhängig von den Gründen. Und das aus gutem Grund: Sobald der Job gewechselt wird, werden die Gelder auf das Freizügigkeitskonto überwiesen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, bis der Arbeitnehmer einen neuen Job gefunden hat, da es in diesem Fall nicht möglich ist, Geld oder Beträge aus der Pensionskasse abzuheben.

Um Ihre berufliche Vorsorge in der Schweiz aufrechtzuerhalten, empfiehlt es sich, ein Freizügigkeitsdepot mit Rendite zu eröffnen. Dieses stellt einen wesentlich optimierteren Übergangsort für Ihr Vorsorgekapital dar, wenn Sie Ihre Pensionskasse verlassen.

Mehrere Freizügigkeitskonten besitzen: Ist das möglich?

Die meisten Schweizer Arbeitnehmer fragen sich immer wieder, ob es erlaubt ist, mehrere Freizügigkeitskonten zu haben oder nicht. Nun ja, das ist durchaus möglich, aber ihre Eröffnung muss bei zwei verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen erfolgen.

Wenn Sie zwei Freizügigkeitskonten eröffnen, können Sie von den unübertroffenen Privilegien profitieren:

  • Flexibilität bei den Anlagen: Sie können sowohl eine Anlage oder ein Freizügigkeitsdepot (einen Teil in einer Wertschriftenlösung) tätigen als auch den anderen Teil auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Wenn es einen Beitragseinkauf gibt (Beitragsjahre aus der 2. Säule zurückkaufen: Wie vorgehen?), ist es möglich, nur die eingezahlten Gelder auf das Freizügigkeitskonto zu überweisen, aber der Beitragseinkauf muss vor der Freizügigkeit in der aktiven Kasse erfolgen.
  • Senkung des Steuersatzes: Der Steuersatz wird eingeschränkt, wenn Sie Ihre Abhebungen staffeln (Steuervorteile für besseres Sparen).

  • Schutz bei Konkurs der Freizügigkeitsstiftung: Wenn Sie zwei oder mehr Freizügigkeitskonten eröffnen, sind Sie im Falle eines Konkurses der Freizügigkeitsstiftung geschützt. Warum ist das so? Weil die Risiken aufgrund der Streuung Ihrer CHF-Guthaben gestreut sind.

Freizügigkeitskonto: Für wen genau?

Wie bereits erwähnt, ist die Aufrechterhaltung der beruflichen Vorsorge eine gesetzliche Verpflichtung. Daher nimmt das Freizügigkeitskonto das Kapital auf, das der Arbeitnehmer durch das BVG oder die 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems erwirtschaftet hat.

BVG-bezogene Gelder müssen geschützt und an eine Freizügigkeitseinrichtung überwiesen werden, wenn der/die Arbeitnehmer/in eine Pensionskasse verlässt, während er/sie einen anderen Arbeitgeber findet.

Bei der Eröffnung eines Freizügigkeitskontos sind zwei Bedingungen zwingend zu beachten:

  1. Volljährig sein (Alter: +18 Jahre)
  2. Geld auf einem Konto für die berufliche Vorsorge (2. Säule) haben

Ein Freizügigkeitskonto eröffnen: In welchen Situationen?

Es gibt viele Gründe, die eine erwerbstätige Person dazu bewegen können, ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen. Sicherlich ist die Beendigung der Erwerbstätigkeit das, was definitiv die Übertragung von BVG-Guthaben auf eine Freizügigkeitseinrichtung bedeutet. Dennoch gibt es unzählige Situationen, in denen eine Person ihren Arbeitgeber und die damit verbundene Pensionskasse verlassen kann. Zu nennen sind hier vor allem :

  • Arbeitslosigkeit
  • Die Tatsache, dass man selbstständig wird
  • Der Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Der Mutterschaftsurlaub
  • Ein Auslandsaufenthalt über einen längeren Zeitraum
  • Die Scheidung
  • Das Absolvieren einer Ausbildung ohne gleichzeitige bezahlte Tätigkeit
  • Eine freiwillige Pause in der beruflichen Laufbahn

Warum sollte man sich für ein Freizügigkeitskonto entscheiden?

Wer ein Freizügigkeitskonto eröffnet, kann von verschiedenen unbestreitbaren Vorteilen profitieren. Erstens ist eine optimale Sicherheit mit dem Konto garantiert. Zweitens ermöglicht die Entscheidung für ein Freizügigkeitskonto, von Steuervorteilen zu profitieren.

Wie steht es mit den steuerlichen Vorteilen des Freizügigkeitskontos?

Erstens: Um die Steuerlast beim Bezug von Pensionskassenguthaben zu reduzieren, sollten Sie eine Aufteilung der Gelder in Betracht ziehen. Auf diese Weise deponieren Sie die Guthaben auf zwei verschiedenen Freizügigkeitskonten oder Freizügigkeitsstiftungen. Dadurch können die Bezüge gestaffelt erfolgen, um einen Steuervorteil bei den Bezügen zu genießen.

Es ist also möglich, bei einer Auszahlung von einem Kapital zu profitieren, das zu einem reduzierten Satz besteuert wird, wenn man vom Steuervorteil eines Freizügigkeitskontos spricht. Dann zahlen Sie keine Vermögens-, Einkommens- oder Verrechnungssteuer. Und das gilt für die gesamte Dauer der Vorsorge. Für das Kapital gilt: Es wird getrennt von Ihrem sonstigen Einkommen besteuert.

Unter anderem sorgt die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos in der Schweiz dafür, dass die Gelder in einer Pensionskasse erhalten bleiben. Die Entscheidung für ein solches Konto ist also vorteilhaft, da es dazu dient, Ihr Rentengeld sicher aufzubewahren, bis Sie einen neuen Job gefunden haben. Auf jeden Fall sollten Sie wissen, dass der Zinssatz für ein Freizügigkeitskonto anders ist als der Zinssatz für andere herkömmliche Einlagenkonten. Der Zinssatz beträgt häufig 0,01 %.

Ein Freizügigkeitskonto eröffnen: Wie geht das?

Um zu verhindern, dass Ihre Rentenbeiträge an die Stiftung Auffangeinrichtung geschickt werden, eröffnen Sie ein Freizügigkeitskonto, wenn Sie arbeitslos geworden sind. Um ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Wählen Sie einen Freizügigkeit Anbieter für die Kontenführung (Versicherungsgesellschaft, Organ einer Bank usw.).

Die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos bei einem Online-Anbieter beantragen (das Formular mit seinen Angaben ausfüllen, die Unterlagen per Post erhalten, unterschreiben und zurückschicken).

Sobald das Konto ordnungsgemäß eröffnet ist, können Sie als Kontoinhaber/in Ihre BVG-Guthaben in aller Ruhe überweisen.