BVG-Berechnung: Wie geht es im Jahr 2025 weiter?

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21-06-2024
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Auf den ersten Blick ist es oft schwierig, die Höhe der BVG-Beiträge einzuschätzen und zu verstehen, wie sie berechnet werden. Wenn Sie sich jedoch gut auf Ihre Pensionierung vorbereiten wollen, ist es wichtig, das System zu verstehen.

Es ist daher empfehlenswert, die Berechnung des BVG-Beitrags im Jahr 2025 und des koordinierten Lohns zu erlernen, damit Sie Ihre finanzielle Situation im Ruhestand in der Schweiz besser einschätzen können. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Formeln zu kennen, die Sie anwenden müssen, um den Anteil des Lohns, der in das BVG investiert wird, und den Umwandlungssatz zu kennen, mit dem Sie die Höhe Ihrer Altersrente berechnen können.

Erfahren Sie, wie Sie die BVG-Rente berechnen können.

Welche Formel wird zur Berechnung der BVG-Beiträge angewendet?

Zur Erinnerung: Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Altersvorsorge) soll den Teil des Gehalts ergänzen, den die AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) nicht abdeckt. Die Berechnung des BVG-Beitrags basiert auf dem Teil des Gehalts, den die AHV abdeckt: das ist der koordinierte Lohn.

Um den Betrag des koordinierten Lohns zu finden, muss man die folgende Berechnungsformel anwenden:

  • Koordinierter Lohn = Bruttojahreslohn - Koordinationsabzug (26.460 CHF im Jahr 2025)

Wenn das Ergebnis negativ ist oder weniger als 3.675 CHF beträgt, wird dieser Mindestbetrag als versicherte Basis definiert. Das BVG wiederum versichert einen koordinierten Mindestlohn von 64.260 CHF: Dieses Ergebnis ergibt sich aus der Differenz zwischen dem BVG-Höchstbetrag (90.720 CHF) und dem Koordinationsabzug (26.460 CHF). Wenn das Gehalt über der Obergrenze von 62.475 CHF liegt, wird die Berechnung der BVG-Beiträge auf dieser Schwelle basieren.

Anhand dieser Daten können Sie Ihre BVG-Beiträge anhand der folgenden Formel berechnen:

  • Jährliche BVG-Beiträge = (Koordinierter Lohn x Beitragssatz) : 2 (Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil)

Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der einen koordinierten Lohn von 3.900 CHF erhält, 45 Jahre alt ist, also einen Beitragssatz von 15 % hat, wird einen Beitrag von: 585 CHF geteilt durch 2, weil es den Arbeitgeberanteil gibt. Ihre jährlichen BVG-Beiträge belaufen sich also auf 292,5 CHF. Ein 58-jähriger Arbeitnehmer mit einem koordinierten Lohn von 59.000 CHF muss einen jährlichen BVG-Beitrag von (59.000 CHF x 18 %) : 2 = 5.310 CHF zahlen.

Welchen Beitragssatz wenden Sie für die BVG-Berechnung an?

Der BVG-Beitrag ist ein Prozentsatz des koordinierten Lohns und dieser Prozentsatz ist nichts anderes als der Beitragssatz. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Satz je nach Pensionskasse und Arbeitgeber variabel ist. Wie auch immer, die zuständigen Behörden haben Mindestsätze für die folgenden Altersgruppen festgelegt:

AltersgruppeBVG-Beitragssatz
25 Jahre bis 34 Jahre7 %
35 Jahre bis 44 Jahre10 %
45 Jahre bis 54 Jahre15 %
55 Jahre bis 65 Jahre18 %

Die geltenden Regelungen verpflichten jeden Arbeitgeber, sich mit 50 % am BVG-Beitrag zu beteiligen. Wenn Sie z. B. 18 % zahlen müssen, zahlen Sie 9 % und Ihr Arbeitgeber wird 9 % zahlen.

Wie wird der überobligatorische BVG-Anteil berechnet?

Die AHV versichert den koordinierten Lohn, der nicht höher sein darf als die festgelegte Obergrenze von 90.720 CHF/Jahr abzüglich des Koordinationsabzugs von 26.460 CHF. Nach dieser ersten Berechnung erhalten wir eine Einkommensobergrenze von 64.260 CHF. Der Teil der Jahreslöhne, der diese Höchstgrenze überschreitet, entspricht dem überobligatorischen Teil, für den der Abschluss einer Versicherung optional ist.

Damit dieser über der Höchstgrenze liegende Teil versichert ist, kann die Pensionskasse weitere Dienstleistungen anbieten. Obwohl die Verantwortlichen auf Pensionskassenebene den Umwandlungssatz frei festlegen können, liegt er für diesen überobligatorischen BVG-Teil in der Regel bei 5 %.

Die Finanzinstitute bieten zwei Arten der Verwaltung von überobligatorischen BVG-Beiträgen an. Sie können die umhüllende Version wählen, bei der für den obligatorischen und den überobligatorischen Teil die gleichen Bedingungen gelten und die kein Risiko birgt. Ansonsten besteht auch die Möglichkeit, sich für die getrennte oder Splittingform zu entscheiden: In diesem Fall legen die Pensionskassen individuelle Anlagepläne vor.

Je nach Situation des Versicherten kann es viel günstiger sein, eine individuelle Vorsorge abzuschließen, die die dritte Säule des Schweizer Vorsorgesystems bildet. Mit dieser Alternative können Sie die Auswirkungen der Senkung des Umwandlungssatzes auf Ihre zukünftige Altersrente verringern. Um sich durch den höheren Betrag eine zusätzliche Rente aufzubauen, können Sie zwischen der Säule 3a und der Säule 3b wählen.

BVG-Berechnung: Was ist mit den Leistungen?

Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge sieht drei ganz unterschiedliche Leistungen vor: Es handelt sich um die Altersleistungen, die Invalidenrenten und die Leistung im Todesfall.

Welche Leistungen im Alter?

Die Altersleistungen bestehen aus einer Rente oder einem Kapital, aber auch aus einer Rente für das Kind eines Rentners.

Wie hoch ist die Altersrente?

Die Höhe der Altersrente variiert je nach dem im Laufe der Berufslaufbahn angesammelten Guthaben. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation des angesammelten Kapitals mit dem Umwandlungssatz von 6,8 %. Es sei daran erinnert, dass die Reform vorsieht, diesen Umwandlungssatz im obligatorischen System auf 6 % zu senken. Ein Versicherter mit einem Altersguthaben von 90.000 CHF erhält also eine Jahresrente von 6.120 CHF.

Wie hoch ist das Alterskapital?

Jeder Versicherte kann diese Leistungen in Form eines Alterskapitals beziehen, wenn er dies bei seiner Pensionskasse beantragt. Zu diesem Zeitpunkt muss er sich um die Anlage der Gelder kümmern, um sein Alter zu sichern. Denn wenn er sich für den Bezug einer Rente entscheidet, überträgt er die Verwaltung dieser Gelder an die Pensionskasse. Wenn die Altersleistungen in Kapitalform bezogen werden, wird die Pensionierten-Kinderrente übrigens nicht mehr ausbezahlt.

Die an das Kind eines Rentners gezahlte Rente

Jedes Kind eines Rentners unter 18 Jahren hat Anspruch auf eine Rente in Höhe von 20 % der Altersrente, wenn sich der Versicherte für eine Rente und nicht für eine Kapitalzahlung entscheidet.

Wie kann ich die Höhe der Invaliditätsleistung erfahren?

Die Höhe der Invaliditätsleistung wird auf der Grundlage eines theoretischen Guthabens und unter Anwendung desselben Umwandlungssatzes von 6,8 % berechnet. Die Invalidenrente wird nur Versicherten gewährt, die laut der Schweizerischen Invalidenversicherung einen Mindestinvaliditätsgrad von 40 % aufweisen.

Wie berechne ich die Todesfallleistung?

Im Falle des Todes des Versicherten erhalten seine Kinder und sein Ehepartner eine Rente. Diese Leistungen werden wie folgt aufgeteilt:

  • 20 % der Alters- und/oder Invalidenrente erhält sein Kind bis zum Alter von 18 Jahren oder bis zum Alter von 25 Jahren, wenn es sich in einer Berufsausbildung befindet;
  • 60 % der Alters- und/oder Invalidenrente erhält der Ehepartner.

Berechnung eines BVG-Einkaufs: Wie geht man vor?

Wenn der Versicherte aufgrund der Unwägbarkeiten des Lebens (Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit usw.) von seinem 24. bis zu seinem 65. Lebensjahr nicht kontinuierlich Beiträge zahlen konnte, ist es immer möglich, einen Einkauf der fehlenden Anteile in Betracht zu ziehen, um die Höhe der Altersrente zu optimieren und Steuern zu sparen. Dieses administrative Verfahren, mit dem Vorsorgelücken ausgeglichen werden können, nennt man BVG-Einkäufe. Die Versicherten können durch dieses System die Höhe der angesammelten Guthaben verbessern und so die Altersrenten erhöhen und gleichzeitig die Steuern optimieren.

Wie wird die Berechnung des BVG-Einkaufs vorgenommen?

Folgende Angaben müssen Sie kennen, um den BVG-Einkauf zu berechnen:

  • Welchen Betrag wollen Sie unter Berücksichtigung der von der Pensionskasse festgelegten Obergrenze einzahlen?
  • Wie hoch ist das steuerbare Bruttoeinkommen in Abhängigkeit vom Kanton?
  • Wie lautet die Wohnadresse des Versicherten?
  • Sein Geburtsdatum?
  • Wie ist sein Zivilstand?
  • Wie viele Kinder hat er/sie? Diese Informationen sind notwendig, um die gesetzlichen Abzüge für Arbeitnehmer zu definieren und so die Steuerersparnisse zu kennen.

Ein Beispiel: Ein Versicherter mit einem Bruttoeinkommen von 100.000 CHF, d. h. einem steuerpflichtigen Einkommen von 82.648 CHF, der im Kanton Genf wohnt und 20.000 CHF für den BVG-Einkauf einzahlt, wird eine Steuerersparnis von 6.274 CHF (31 % in Genf) erzielen.

Es ist zu beachten, dass die Steuerersparnis von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch ist: 10 % in Zürich, 15 % in Lausanne und 31 % in Genf.

Betrag des RückkaufsAktuelles EinkommenKantonProfilSteuerökonomieKosten
20.000 CHFBrutto: 100.000 CHF
Steuerpflichtig: 82.648 CHF
GenfGeburtsjahr: 1975
Anzahl der Kinder: 0
Zivilstand: ledig
6.274 CHF (31%)13.726 CHF
15.000 CHFBrutto: 75.000 CHF
Steuerpflichtig: 47.057 CHF
ZürichGeburtsjahr: 1968
Anzahl der Kinder: 1
Zivilstand: verheiratet
1.532 CHF (10%)13.468 CHF
8.000 CHFBrutto: 40.000 CHF
Steuerpflichtig: 17.062 CHF
LausanneGeburtsjahr: 1988
Anzahl der Kinder: 0
Zivilstand: ledig
1.994CHF (15%)6.806 CHF

BVG-Einkauf: Wie wird die Berechnung für Ehepaare vorgenommen?

Paare können die Schritte je nach ihrer Situation gemeinsam oder getrennt unternehmen. Folgende Situationen können auftreten:

  • Verheiratete oder verpartnerte Paare können vom höheren Umwandlungssatz profitieren, indem sie ihren Einkauf bei der Pensionskasse gemeinsam tätigen, wenn sie beide in die zweite Säule einzahlen;
  • Bei einem geschiedenen Paar werden die BVG-Guthaben in zwei Hälften geteilt: Jede Partei erhält 50 % der Guthaben;
  • Beim Tod eines Ehepartners erhält der andere 60 % der Rente des Verstorbenen. Es ist möglich, sich bei der Kasse des verstorbenen Ehepartners einzukaufen, um die Höhe Ihrer Altersrente zu verbessern.