Der Koordinationsabzug in der Vorsorge: Was ist das genau?

Der Koordinationsabzug in der Vorsorge: Was ist das genau?

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05-03-2026
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Die optimale Gestaltung der Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem Koordinationsabzug. Tatsächlich ist der Koordinationsabzug ein entscheidendes Element für die 2. Säule (BVG). Um zu wissen, welcher Teil Ihres Lohns in der 2. Säule versichert ist, müssen Sie genau verstehen, was der Koordinationsabzug bedeutet. Es handelt sich um einen wichtigen Punkt, den man vor dem Eintritt in den Ruhestand (oder zur Optimierung seines Altersguthabens) genau prüfen sollte.

Warum ein Koordinationsabzug notwendig ist

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und die BVG (Berufliche Vorsorge, 2. Säule) sind die beiden Hauptpfeiler, die den Schweizer Rentnern ein angemessenes Einkommen sichern. Der Arbeitgeber zieht die Beiträge direkt vom Lohn ab und führt sie an die AHV sowie an die Pensionskasse ab.

Das Prinzip ist einfach: Es darf keine Doppelversicherung geben. Hier kommt der Koordinationsabzug ins Spiel. Dieses System stellt sicher, dass Beiträge für die berufliche Vorsorge (2. Säule) nur auf jenen Lohnteilen erhoben werden, die nicht bereits durch die erste Säule versichert sind. So werden Lohnanteile nicht zweifach versichert.

Koordinationsabzug : Wie wird er berechnet?

Nach der Berechnungsregel versichert die erste Säule im Durchschnitt 7/8 (sieben Achtel) der maximalen AHV-Rente. Seit dem 1. Januar 2025 (Betrag bleibt für 2026 unverändert) beläuft sich der Koordinationsabzug auf 26'460 CHF. Dies ist der Betrag, der vom Bruttojahreslohn bei der Pensionskasse (BVG oder 2. Säule) abgezogen wird.

Den koordinierten Lohn verstehen

Der koordinierte Lohn entspricht der Differenz zwischen dem Bruttojahreslohn und dem Koordinationsabzug. Im Jahr 2026 beträgt der koordinierte Mindestlohn 3'780 CHF und der koordinierte Maximallohn 64'260 CHF.

Beispiel: Wenn Herr Vidmer 65'000 CHF pro Jahr verdient, werden 26'460 CHF als Koordinationsabzug von diesem Bruttojahreslohn abgezogen. Sein koordinierter Lohn beträgt dann 38'540 CHF (65'000 – 26'460). Dieser Betrag bildet die Berechnungsgrundlage für die BVG-Beiträge und die Leistungen der Pensionskasse (2. Säule).

Darf der Arbeitgeber auf den Koordinationsabzug verzichten?

Der Arbeitgeber hat nicht die Kompetenz, eigenmächtig Änderungen an den Vorsorgeregelungen vorzunehmen. Tatsächlich kann nur die Vorsorgeeinrichtung ein Verfahren einleiten, um die geltenden Bestimmungen zu ändern.

Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Institutionen einen Koordinationsabzug in ihrem Reglement oder Vorsorgeplan vorsehen. Wenn auf den Koordinationsabzug verzichtet wird, ist der versicherte Lohn deutlich höher, und die Angestellten erhalten vorteilhaftere Leistungen.

Unternehmen haben daher die Möglichkeit, ihre Vorsorgepläne in Zusammenarbeit mit Experten individuell zu gestalten. Man kann sich für eine Lösung mit oder ohne Koordinationsabzug entscheiden.

Es wird dringend empfohlen, die soziale Vorsorge an das Arbeitspensum und das Einkommen anzupassen. Unabhängig davon, ob Mitarbeitende hohe Einkommen erzielen oder Teilzeit arbeiten, können die Leistungen der Pensionskasse attraktiv gestaltet werden. Wenn Unternehmen interessante Bedingungen bieten, ziehen sie Top-Talente leichter an und binden sie langfristig.

Berufliche Vorsorge: Obligatorium und Überobligatorium

Für Angestellte mit hohen Gehältern müssen weitere Aspekte bei der Pensionskasse berücksichtigt werden. Die berufliche Vorsorge umfasst einen obligatorischen und einen überobligatorischen Teil. Das Gesetz definiert eine Obergrenze für den Jahreslohn, der im obligatorischen Bereich versichert sein muss (90'720 CHF im Jahr 2026).

Durch höhere Beiträge erhält der Angestellte eine höhere Rente. Daher sollten Gutverdienende mit ihrem Arbeitgeber über eine Verbesserung der beruflichen Vorsorge sprechen. Der Arbeitgeber kann einen Vorsorgeplan erstellen, der höhere Vergütungen berücksichtigt.

In diesem Fall werden zusätzliche Beiträge vom Lohn für den überobligatorischen Teil abgezogen. Das Überobligatorium ist zwar freiwillig, ermöglicht aber eine deutliche Steigerung der Altersrente sowie der Leistungen bei Tod oder Invalidität. Somit sichert das Überobligatorium einen besseren Lebensstandard im Ruhestand.

Wie hoch sind der minimale und maximale koordinierte Lohn?

Im Jahr 2026 wurden die Schwellenwerte angepasst, um die Entwicklung der Renten widerzuspiegeln:

  • Der minimale koordinierte Lohn beträgt 3'780 CHF.
  • Der maximale koordinierte Lohn beträgt 64'260 CHF.

Wie hoch ist der Koordinationsabzug im Jahr 2026?

Der Koordinationsabzug, der vom massgebenden Lohn subtrahiert wird, um den koordinierten Lohn zu ermitteln, entspricht 7/8 der maximalen AHV-Rente, also 26'460 CHF.

Weitere besondere Umstände, die zu berücksichtigen sind

Teilzeitbeschäftigte oder Personen mit sehr hohen Einkommen sind Spezialfälle. Sie müssen während ihrer Karriere Entscheidungen treffen, um im Ruhestand ihren Lebensstandard zu wahren und Vorsorgelücken zu vermeiden.

Vorsichtsmassnahmen bei Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit reduziert das erzielte Einkommen. Im Jahr 2026 ist ein Jahreslohn von mindestens 22'680 CHF erforderlich, um bei einer Pensionskasse versichert zu sein (Eintrittsschwelle). Bei einem Lohn unter dieser Schwelle werden keine obligatorischen Beiträge gezahlt, und es besteht kein Rentenanspruch in der 2. Säule.

Eine Beschäftigung von mindestens 60 %

Wer nicht in die Pensionskasse einzahlt, erhält im Alter nur die AHV-Rente (die Minimalrente beträgt 1'260 CHF im Jahr 2026) – eine Summe, die oft nicht einmal die laufenden Fixkosten deckt. Daher wird empfohlen, mindestens zu 60 % einer Vollzeitstelle zu arbeiten, um die Eintrittsschwelle für die 2. Säule zu erreichen, selbst wenn der Lohn niedrig ist.

Vorsorgelücken bei Frauen

Teilzeitarbeit betrifft in der Schweiz immer noch überproportional viele Frauen. Dies führt oft zu Vorsorgelücken und erhöht das Armutsrisiko im Alter. Um Kaufkraftverluste zu vermeiden, sollte mit dem Arbeitgeber besprochen werden, ob der Koordinationsabzug prozentual an den Beschäftigungsgrad angepasst werden kann.

Zudem ist der Abschluss einer 3. Säule ratsam. Diese private Vorsorge ermöglicht Steuerersparnisse und optimiert die finanzielle Situation, insbesondere durch die ab 2026 möglichen nachträglichen Einkäufe.

Hohe Einkommen: Den realen Bruttolohn versichern

Wenn der Vorsorgeplan nur die gesetzlichen Mindestleistungen vorsieht, ist der Lohnanteil über 90'720 CHF nicht versichert. Um finanzielle Einbussen im Alter oder bei Invalidität zu vermeiden, kann der Arbeitgeber den gesamten Bruttolohn als versicherten Lohn definieren, bis zu einer Obergrenze von 907'200 CHF pro Jahr.

Swiss Serenity

Rédigé par Swiss Serenity

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