Worum handelt es sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung ?

Worum handelt es sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung ?

Meine Guthaben zurückführen
Sommaire
Auteur
Date
08-08-2024

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine vom Bund eingerichtete nationale Organisation, um ein Schutzsystem für die zweite Säule anzubieten. Sie ist die einzige Pensionskasse in der Schweiz, die Privatpersonen und Unternehmen ausnahmslos aufnimmt, wenn die Versicherungsnehmer bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.

Die Rolle der Stiftung Auffangeinrichtung BVG für die Arbeitgeber

Dank der Stiftung Auffangeinrichtung BVG kann jedes Unternehmen der zweiten Säule beitreten. Banz unabhängig vom Profil des Arbeitgebers wird sein Antrag berücksichtigt. Er wird nicht mit der langen Liste steifer Bedingungen konfrontiert, die ihm von privaten Vorsorgeeinrichtungen auferlegt werden können. Diese Einrichtung ist mit einem Sicherheitsnetz vergleichbar, das wie eine Ersatzkasse in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen des Antragstellers vorgeht.

Denn jeder Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet, für seine Angestellten eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Dennoch können einige Pensionskassen den Antrag des Arbeitgebers ablehnen, wenn er nicht alle die von ihnen gestellten Bedingungen erfüllt. Die Arbeitgeber, deren Antrag von den privaten Einrichtungen abgelehnt wird, müssen sich an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG wenden, um in den Genuss der obligatorischen beruflichen Vorsorge zu gelangen.

Die Ersatzkasse ist eine Alternative für den Arbeitgeber, wenn :

  • Der Antrag des Arbeitgebers von einer privaten Vorsorgekasse abgelehnt wurde oder wenn die private Vorsorgekasse den Vertrag zwischen ihr und dem Arbeitgeber gekündigt hat ;
  • Der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer bei der Stiftung versichert hat ;
  • Der Arbeitgeber der Stiftung Auffangeinrichtung BVG zwangsweise angeschlossen ist, weil er die gesetzliche Verpflichtung zur beruflichen Vorsorge nicht respektiert hat.


Um sich anzumelden, muss der Arbeitgeber die unerlässlichen Unterlagen einreichen. Je nach Status des Unternehmens und/oder des Arbeitgebers sind unterschiedliche Unterlagen einzureichen. Er kann im Handelsregister eingetragen sein, ein nicht angemeldeter Verein, ein Privathaushalt sein usw. In diesen Fällen sollte man sich an eine spezialisierte Fachperson wenden, um eine persönliche Betreuung zu erhalten.

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG für Privatpersonen

Eine Privatperson, die nicht als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge ihres Arbeitgebers eingetragen ist, hat das Recht, sich freiwillig zu versichern.

Die Stiftung Auffangeinrichtung erklärt sich bereit, eine Privatperson zu versichern, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllt :

  • Der Arbeitgeber hat sich für die obligatorische berufliche Vorsorge freiwillig der Stiftung Auffangeinrichtung BVG angeschlossen ;
  • Die Privatperson arbeitet selbstständig und entscheidet sich für eine freiwillige Versicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung. Jedoch mit dem Hinweis darauf, dass die Zuordnung zu einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge für Selbstständige nicht obligatorisch ist ;
  • Die Privatperson ist arbeitslos und möchte sich gegen die Risiken Invalidität und Tod versichern.


Die Dokumente, die eingereicht werden müssen, um sich bei der Stiftung zu versichern, variieren je nach Situation der Privatperson (Selbstständiger, Arbeitnehmer bei mehreren Unternehmen usw.).

Die Auffangeinrichtung BVG : Pensionskasse und Freizügigkeitsstiftung

Man sollte daran erinnern, dass sich die Stiftung Auffangeinrichtung auch um Freizügigkeitskonten kümmert, wenn ein Arbeitnehmer ein Unternehmen verlässt und es versäumt, die ehemalige Vorsorgeeinrichtung zu informieren.

Es kommt vor, dass die angesparten Vorsorgegelder der zweiten Säule aufgrund einer veränderten Situation (neue Arbeitsstelle, neue Adresse, Umzug usw.) vergessen werden oder verloren gehen. Gemäss den gemeldeten Zahlen wurden über 10 Milliarden CHF bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG nicht abgefordert.

Um ein nicht abgefordertes Konto ausfindig zu machen, können Sie unser Online-Formular ausfüllen. Dies ist völlig kostenlos und ermöglicht Ihnen, bei über 1500 Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz nachzufragen.