Rentenberechnung in der Schweiz: Der komplette Leitfaden 2026
Um einen angemessenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, deckt die Altersvorsorge in der Schweiz etwa 60 % des letzten Gehalts eines Angestellten ab. Eine volle Rente wird Personen gewährt, die seit ihrem 20. Lebensjahr lückenlos Beiträge gezahlt haben. Dennoch beeinflusst der berufliche Werdegang die Höhe der Rente massiv. Das Jahr 2026 markiert einen historischen Wendepunkt mit der ersten Auszahlung der 13. AHV-Rente, was den durchschnittlichen Betrag, den Rentner erhalten, direkt erhöht.
Seit dem Inkrafttreten der Reform AHV 21 wird das Rentenalter in der Schweiz schrittweise harmonisiert. Im Jahr 2026 liegt das Referenzalter für Frauen (Jahrgang 1962) bei 64 Jahren und 6 Monaten (gegenüber 64 Jahren und 3 Monaten im Jahr 2025). Für Männer bleibt es bei 65 Jahren. Eine lückenlose Beitragszeit von 44 Jahren ist erforderlich, um Anspruch auf eine Vollrente zu haben.
Die Altersersparnisse variieren je nach den Bedingungen der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung. Entgegen weit verbreiteter Irrtümer beginnt die Versicherungspflicht in der beruflichen Vorsorge (BVG/LPP) bereits ab einem Jahreseinkommen von 22'680 CHF (Eintrittsschwelle 2026). Der oft genannte Betrag von über 88'000 CHF bezieht sich auf die Obergrenze des versicherten Lohns, nicht auf das Minimum für den Beitritt.
Ihre Rente hängt von den während Ihrer Karriere gezahlten Beiträgen ab. Im Jahr 2026 steigen die Durchschnittswerte durch den Zuschlag der 13. Rente, die im Dezember ausgezahlt wird:
Wichtiger Hinweis: Im Dezember 2026 erhält jeder Rentner zusätzlich einen Betrag in der Höhe einer Monatsrente, was einer jährlichen Erhöhung von 8,33 % entspricht.
Der Gesamtbetrag der Rente basiert auf der Addition der drei Säulen. Hier eine aktualisierte Schätzung:
Beispiel für eine durchschnittliche Monatsrente im Jahr 2026: 1'381 CHF (AHV) + 750 CHF (BVG) + 1'100 CHF (private Vorsorge) = 3'231 CHF pro Monat. (Zuzüglich der einmaligen Auszahlung der 13. AHV-Rente im Dezember).
Eine wesentliche steuerliche Neuerung tritt 2026 in Kraft: Steuerzahler können nun nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a tätigen. Wenn Sie in den letzten zehn Jahren Beitragslücken hatten (z. B. durch Studium oder Babypause), können Sie diese nun schliessen. Dies erhöht Ihre künftige Rente und reduziert gleichzeitig Ihre aktuelle Steuerlast.
Diese Erläuterungen helfen Ihnen, die Mechanismen und die Schätzung der durchschnittlichen Rentenhöhe in der Schweiz besser zu verstehen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Altersleistung in Form einer Rente, als Kapital oder als Mischform zu beziehen. Dennoch müssen Sie Ihren Antrag formal bei der zuständigen Stelle einreichen, insbesondere für die AHV, die berufliche Vorsorge (BVG) und die private Vorsorge.
Richten Sie eine schriftliche Anfrage an Ihre Vorsorgeeinrichtung, um den aktuellen Stand Ihres Guthabens zu erfahren. Dieser Schritt ermöglicht es Ihnen, einen Kontoauszug zu erhalten, der die geleisteten Beiträge und die voraussichtlichen Leistungen detailliert aufführt. So können Sie überprüfen, ob Ihre letzten Beiträge und Gutschriften korrekt berücksichtigt wurden.
Führen Sie mindestens alle 5 Jahre vor Ihrer Pensionierung eine regelmässige Kontrolle durch. Tatsächlich haben die neuen Rentenreformen (wie die Einführung der 13. AHV-Rente und die Umsetzung von AHV 21) einen direkten Einfluss auf die Verwaltung Ihrer Vorsorgegelder. Für eine vorzeitige Pensionierung (Frühpensionierung) können Sie bereits ab dem Alter von 58 Jahren Massnahmen ergreifen. Planen Sie Ihren Antrag für eine ordentliche Pensionierung in jedem Fall einige Monate im Voraus, um die administrativen Abläufe zu vereinfachen.
Eine solide Finanzplanung ist der Schlüssel, um Ihren Ruhestand sorgenfrei zu geniessen. Es wird empfohlen, bereits ab dem 50. Lebensjahr gezielte Massnahmen zur Verbesserung Ihrer Altersrente zu ergreifen. In diesem Zusammenhang kann Ihnen ein Berater helfen, Ihr zukünftiges potenzielles Einkommen (inklusive der neuen 13. AHV-Rente ab 2026) einzuschätzen und Ihre finanzielle Absicherung zu festigen.
Mit fachmännialischer Unterstützung können Sie Spar- und Investitionsmöglichkeiten prüfen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind – wie etwa die seit 2026 möglichen nachträglichen Einkäufe in die Säule 3a. Die Expertise eines Fachmanns schützt Sie insbesondere vor Steuerfallen, falls Sie planen, Ihr Rentenkapital zu beziehen und zu investieren. Denken Sie zu Beginn vor allem daran zu prüfen, dass Sie keine Ihrer Freizügigkeitsguthaben aus früheren Arbeitsverhältnissen verloren haben!