Welche Vorteile hat ein Einkauf in die 2. Säule?

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21-12-2022
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Die Vorteile eines Einkaufs in die 2. Säule der Schweiz

Gibt es Lücken in den BVG-Beitragsjahren (nach einer längeren Elternpause, Auslandserfahrung usw.)? Sie wissen wahrscheinlich, dass es möglich ist, sich bei Pensionskassen in die Beiträge der Säule 2 einzukaufen. Ist das wirklich vorteilhaft?

Was ist ein Einkauf von Beitragsjahren?

In der Schweiz trägt die zweite Säule, das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge), zum Schutz vor den Risiken Tod und Invalidität sowie zur Rentenversicherung im Alter bei. Sie ergänzt die erste Säule (AHV), die tendenziell zu kurz kommt. Alle Schweizer Arbeitnehmer mit einem Mindestlohn von CHF 21'510.-  jährlich müssen in die zweite Säule einzahlen. Der Einkauf von Beiträgen ist der Prozess, der es Arbeitnehmern ermöglicht, beitragsfreie Zeiten anzuerkennen und so Zugang zu Rentenleistungen zu erhalten. Durch den Einkauf von Beitragsjahren können Sie Ihre Rentenersparnisse erhöhen und Ihre zukünftigen Rentenleistungen steigern, indem Sie Vorsorgelücken schließen, die durch fehlende Beitragsjahre verursacht wurden. Wenn Sie jahrelang keine Beiträge gezahlt haben, haben Sie die Möglichkeit, sich von Ihren Beitragsjahren freizukaufen. Es erfüllt daher die Voraussetzungen für die Gewährung von Rentenbeihilfe.

Die Schritte zum Einkauf von Beitragsjahren

Der Einkauf von BVG-Beitragsjahren muss in mehreren Schritten erfolgen. Im ersten Schritt muss festgestellt werden, ob eine Rentenlücke besteht.

Zur Erinnerung: Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen Ihrem Rentenbetrag an diesem Tag und dem hypothetischen Maximum, das von der Pensionskasse für diesen Tag berechnet wurde.

Diese Vorsorgelücke kann auf folgende Arten entstehen:

  • Nach einer Verzögerung beim Start Ihrer beruflichen Tätigkeit.
  • Nach einer Arbeitsunterbrechung, z. B. einer Reise, einer Karriere im Ausland oder einem Mutterschaftsurlaub
  • Nach einer Gehaltserhöhung
  • Nach der Verbesserung der Rentenleistungen. Um Ihre Berechtigung zum Einkauf von Beitragsjahren in die 2. Säule zu prüfen, müssen Sie sich je nach Ihrer persönlichen Situation an Ihre Pensionskasse wenden, um den für den Einkauf verfügbaren Betrag zu ermitteln.
  • Nachdem Ihre Versicherungsgesellschaft Ihnen mitgeteilt hat, wie viel Geld Ihnen zusteht, haben Sie die Möglichkeit, die 2. Säule ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

Die Vorteile, beim in die 2. Säule einzahlen

Um Ihre Rente aufzustocken, können Sie freiwillig Beiträge in die Pensionskasse einzahlen. Ein solcher Vorgang, der als Rückzahlung bezeichnet wird, kann Ihnen helfen, Ihre finanzielle Situation im Ruhestand zu verbessern und von Steuervorteilen zu profitieren.

Durch den Rückkauf eines Pensionsfonds können Sie die Versorgungslücke schließen und eine höhere Rente beziehen. Da das Rentenkapital zudem von der Grundsteuer befreit ist, können Sie Ihre Steuerlast senken, indem Sie den Rückzahlungsbetrag von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen für das Jahr abziehen, in dem Sie die Rückzahlung geleistet haben, aber auch eine Erhöhung der Vorpensionierung Leistungen aus der Todesfall- und Invaliditätsversicherung, wodurch Ihre Steuerlast im Ruhestand verbessert wird. Auch Rückkäufe können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Daher kann es sinnvoll sein, sie über mehrere Jahre hinweg durchzuführen, damit Ihr Einkommen einem niedrigeren Steuersatz unterliegt. In der Regel werden die Rückzahlungen wie bei der Säule 3a am Jahresende vorgenommen. Wenn Ihr Anlageumfeld jedoch komplex ist, kann es sinnvoll sein, zu Beginn des Jahres zurückzuzahlen, um von den Tarifen der betrieblichen Altersvorsorge zu profitieren.

Worauf sollte man bei der Übernahme achten?

Wenn Sie eine Vorsorgelücke haben, können Sie einen freiwilligen Einkauf tätigen. Die in die zweite Säule eingezahlten Beträge bleiben in der Regel bis zum Rentenalter in der zweiten Säule. Daher gibt es keinen Unterschied zwischen freiwilligen und obligatorischen Beiträgen. Das Gesetz erlaubt den Kapitalbezug vor der Pensionierung in folgenden Fällen: wenn Sie selbständig werden, beim Kauf einer Wohnung oder beim endgültigen Verlassen der Schweiz.

Wenn Sie bereits Gelder aus Ihrer zweiten Säule für Wohneigentum entnommen haben, müssen Sie diese zuerst zurückzahlen, bevor Sie weitere Einkäufe tätigen können.

Die getätigten Einkäufe sind einer Sperrfrist von dreißig Jahren unterstellt, das bedeutet, dass während der Sperrfrist die Gewinne aus dem Kauf nicht in Form von Kapital ausgezahlt werden können. Generell haben Totalbezüge innerhalb von drei Jahren nach der Rückzahlung negative steuerliche Folgen.

Wenn die Konten der Säule 3a aus Zeiten der selbständigen Erwerbstätigkeit stammen, sollte dies berücksichtigt werden.

Wann empfehlen Sie einen Rückkauf?

Wenn Sie sich dem Rentenalter nähern, sollten Sie nicht zögern, sich Gedanken über Ihren zukünftigen Ruhestand zu machen und eine Pensionskasse einzurichten. Je länger die Einzahlung in den Pensionsfonds dauert, desto größer sind der kumulative Effekt und die daraus resultierenden Vorteile. Je früher Sie kaufen, desto mehr Geld wird in den Pensionsfonds überwiesen und desto mehr Renten erhalten Sie dementsprechend.

Wie erhält man sein BVG-Guthaben zurück, wenn man das Unternehmen verlässt?

Ein neuer Job bedeutet auch, dass Sie in eine neue Pensionskasse wechseln. Dazu müssen Sie von Ihrem neuen Arbeitgeber Ihre neuen Pensionskassenangaben anfordern und diese an Ihren früheren Arbeitgeber weiterleiten, damit Sie Ihr Altersguthaben übertragen können.

Wenn Ihre Altersleistungen aus Ihrer alten PK geringer sind als der Betrag, der notwendig ist, um Ihre Leistungen im neuen Fonds zu decken, können Sie die fehlenden BVG-Anteile in diesen Fonds einkaufen.

Sind die Leistungen des neuen Fonds hingegen gering, muss der Überschuss an Freizügigkeitseinrichtungen überwiesen werden, damit das gesamte Altersguthaben erhalten bleibt. Der Überschuss bleibt dort, bis Sie in Rente gehen oder zu einer leistungsstärkeren Pensionskasse wechseln.

BVG-Rückerstattung als Grenzgänger: Wie funktioniert das?

In Bezug auf BVG-Auszahlungen an Ausländer gelten für BVG-Erstversicherte besondere Bestimmungen.

Personen, die aus dem Ausland in die Schweiz ziehen und noch nie eine Pensionskassenversicherung abgeschlossen haben, sind in den ersten fünf Jahren auf 20% ihres jährlichen Versicherungs-Gehalts beschränkt. Diese Beschränkung beginnt mit dem Beitritt zur Pensionskasse.

Die Berechnung der Einkaufssumme hängt vom Vorsorgeplan, dem Alter der versicherten Person und der Skala ab, auf deren Grundlage der maximale Rückkaufswert der versicherten Person berechnet wird.