
Unbezahlter Urlaub und BVG: der komplette Leitfaden zum Schutz Ihrer 2. Säule
Der Sicherheitsfonds wurde 1985 durch das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) geschaffen, um die Deckung der Ansprüche der Versicherten bei Tod und Invalidität, wie auch bei der Pensionierung in der Schweiz zu gewährleisten. Seit 1997 garantiert der Sicherheitsfonds die Deckung der obligatorischen Leistungen, wie sie im BVG vorgesehen sind, aber er stellt auch Leistungen sicher, die über dem gesetzlich festgelegten Schwellenwert liegen.
Der Sicherheitsfonds sichert auch die Leistungen der Versicherten der zweiten Säule ab, wenn sich die Vorsorgeeinrichtung oder das Versichertenkollektiv als zahlungsunfähig erweist. Der Arbeitgeber kann einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung angeschlossen sein. Wenn die Vorsorgeeinrichtung oder das Versichertenkollektiv zahlungsunfähig ist, muss der Verantwortliche einen Antrag an den Sicherheitsfonds stellen.
Der Sicherheitsfonds BVG deckt die Leistungen, die die Vorsorgeeinrichtungen gewährleisten müssen, wenn diese sie aufgrund eines Konkurses nicht mehr erbringen können. Eine Vorsorgeeinrichtung ist zahlungsunfähig, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, die gesetzlich oder reglementarisch geschuldeten Leistungen zu erbringen und eine Sanierung nicht mehr machbar ist (Artikel 25 Absatz 1 OFG).
Eine Sanierung gilt als unmöglich, wenn die Vorsorgeeinrichtung in Konkurs geht und wenn sie mit einem Liquidationsverfahren oder einem ähnlichen Verfahren konfrontiert ist. Man muss verstehen, dass die Vorsorgeeinrichtung nach Artikel 65d Absatz 1 des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) selbst zur Behebung von Unterdeckungen verpflichtet ist.
Wenn schlussendlich festgestellt wird, dass eine Sanierung nicht möglich ist, entscheidet die Aufsichtsbehörde über die Einleitung eines Liquidationsverfahrens und die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit der Vorsorgeeinrichtung.
Der Sicherheitsfonds BVG deckt die Leistungen der beruflichen Vorsorge ab, aber er garantiert nicht die Beiträge, die der Arbeitgeber noch nicht bezahlt hat.
Hiernach nun die garantierten Leistungen :
Bei Arbeitgebern, die mehrere Vorsorgepläne bei verschiedenen Einrichtungen abgeschlossen haben, werden alle Verträge bei der Berechnung des oberen Grenzbetrags berücksichtigt.
Wenn ein versicherter Lohn über dem Grenzbetrag liegt, wird der Lohn gekürzt und das Konto auf der Grundlage des gekürzten Lohns neu berechnet. Laufende Rentenleistungen sind bis zu 70% des oberen Grenzbetrags gedeckt.
Für die folgenden Kosten wird keinerlei Garantie übernommen :
Wenn ein Versichertenkollektiv für zahlungsunfähig erklärt wird und eine Sanierung nicht möglich ist, wird der Sicherheitsfonds BVG die Zahlung vornehmen. Dies sind die garantierten Leistungen :
Wenn der Arbeitgeber mehrere Vorsorgepläne anbietet, werden alle Verträge für die Berechnung des oberen Grenzbetrags berücksichtigt. Für den versicherten Lohn, der über dem Grenzbetrag liegt, ist eine Kürzung vorgesehen. Diese neue Berechnung gilt nicht für Freizügigkeitseinlagen oder Rückkaufsleistungen, die in vollem Umfang garantiert sind.
Der Sicherheitsfonds BVG deckt nicht ab :