

Unbezahlter Urlaub und BVG: der komplette Leitfaden zum Schutz Ihrer 2. Säule
Meine Guthaben zurückführenEine Karrierepause einzulegen, wird immer üblicher. Ob für ein Sabbatical, eine Weiterbildung, ein persönliches Projekt oder um sich um die Familie zu kümmern – ein unbezahlter Urlaub bietet wertvolle Flexibilität. Diese Pause hat jedoch direkte Konsequenzen für Ihre berufliche Vorsorge (BVG/2. Säule), die man unbedingt vorausplanen sollte.
Wenn Sie sich fragen, welche Auswirkungen ein unbezahlter Urlaub auf die BVG hat, sind Sie hier genau richtig. Mangelnde Vorbereitung kann zu einem Unterbruch Ihrer Altersvorsorge führen, aber vor allem zum Verlust des Versicherungsschutzes bei Invalidität oder Tod.
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen alles, was Sie wissen müssen, um Ihren unbezahlten Urlaub sorgenfrei anzutreten und dabei Ihre Zukunft und die Ihrer Angehörigen zu schützen.
Das Wichtigste in Kürze
Die Einmonatsregel und die Notwendigkeit der Vorausplanung: Gesetzlich bleibt der BVG-Versicherungsschutz (Risiko Tod und Invalidität) einen Monat nach der letzten Lohnzahlung bestehen. Bei einem längeren Urlaub muss der Arbeitnehmer zwingend vorausschauend handeln, um seinen Schutz nicht zu verlieren.
Optionen bei einem Urlaub von mehr als einem Monat: Die empfohlene Lösung ist, bei der Pensionskasse die Weiterführung der Risikoversicherung zu beantragen und die Prämien selbst zu bezahlen. Die teurere Alternative ist, weiterhin für Sparen und Risiko Beiträge zu leisten. Nichts zu tun, führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Das praktische Vorgehen: Der Arbeitnehmer muss rechtzeitig vor Urlaubsbeginn seine Personalabteilung und seine Pensionskasse kontaktieren, um das Reglement einzusehen, die möglichen Optionen und Kosten zu erfahren und dann einen schriftlichen Antrag auf Weiterführung seines Schutzes zu stellen.
Unterschiede je nach Urlaubsart: Im Gegensatz zu einem Sabbatical, das Ihr Handeln erfordert, wird die Vorsorge bei Urlauben wie dem Mutterschaftsurlaub oder dem Militärdienst dank der Erwerbsersatzordnung (EO) in der Regel aufrechterhalten.
Suche nach vergessenen Guthaben: Ein unbezahlter Urlaub ist der ideale Zeitpunkt für eine Bestandsaufnahme. Nutzen Sie unser Suchformular, um zu überprüfen, ob BVG-Guthaben von früheren Arbeitgebern vergessen wurden.
Der Basisschutz: Eine einmonatige Deckungsfrist
Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) sieht ein anfängliches Sicherheitsnetz vor. Nach dem Ende Ihres letzten bezahlten Arbeitstages bleiben Sie gesetzlich noch einen weiteren Monat bei der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers versichert.
Während dieser 30-tägigen Frist bleibt Ihr Schutz für die Risiken Invalidität und Tod vollständig erhalten, auch wenn keine Beiträge gezahlt werden. Dies ist ein nützlicher Basisschutz für sehr kurze Auszeiten. Aber was passiert, wenn Ihre Abwesenheit länger als diesen Monat dauert?
Urlaub länger als ein Monat: Was sind die Risiken?
Wenn der unbezahlte Urlaub einen Monat überschreitet, treten zwei wesentliche Konsequenzen ein:
- Unterbruch der Altersvorsorge: Die Zahlung der Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) wird ausgesetzt. Ihr Alterskapital wächst nicht mehr, was langfristig zu einer Vorsorgelücke führt.
- Verlust des Risikoschutzes: Dies ist die unmittelbarste Gefahr. Nach Ablauf der einmonatigen Frist sind Sie bei Krankheit oder Unfall, die zu einer Erwerbsunfähigkeit führen, nicht mehr durch Ihre Pensionskasse gedeckt. Ebenso entfällt die Kapital- oder Rentenleistung für Ihre Hinterbliebenen im Todesfall.
Glücklicherweise gibt es Lösungen, um zu vermeiden, dass Sie ohne Schutz dastehen.
Ihre Optionen zur Aufrechterhaltung der BVG-Vorsorge
Der beste Ansatz ist, bei der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers angeschlossen zu bleiben. Die meisten Pensionskassenreglemente sehen Bestimmungen für unbezahlten Urlaub vor. Hier sind die Optionen, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Vorsorgeeinrichtung besprechen sollten:
Option 1 (Die häufigste): Nur die Risikoversicherung weiterführen
Sie können beantragen, nur für die Risiken Invalidität und Tod versichert zu bleiben.
Wie funktioniert es? | Vorteil | Nachteil |
Sie zahlen weiterhin die Prämien für diese Risiken. Achtung: Sie müssen in der Regel die gesamten Prämien übernehmen (Ihren Anteil und den Ihres Arbeitgebers). | Sie und Ihre Familie bleiben im Ernstfall geschützt. Die Kosten sind verhältnismässig gering. | Ihr Alterskapital wächst während dieser Zeit nicht. |
Option 2 (Seltener und kostspieliger): Die gesamte Vorsorge weiterführen
Einige Pensionskassen erlauben die Weiterführung der gesamten Vorsorge (Sparen + Risiko).
Wie funktioniert es? | Vorteil | Nachteil |
Sie zahlen die gesamten Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) für das Sparen und die Risiken. | Sie vermeiden jegliche Vorsorgelücke, als ob Sie normal arbeiten würden. | Dies ist eine sehr kostspielige Lösung, die während einer Zeit ohne Lohn eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. |
Wie gehen Sie konkret vor?
Vorausplanung ist Ihr bester Verbündeter.
- Urlaub ankündigen: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber (die Personalabteilung) so früh wie möglich über Ihr Vorhaben.
- Reglement der Pensionskasse konsultieren: Dieses Dokument ist die wichtigste Informationsquelle. Es beschreibt die möglichen Optionen, Fristen und Kosten.
- Pensionskasse kontaktieren: Verlangen Sie eine Offerte für die Weiterführung Ihrer Deckung und bestätigen Sie Ihre Wahl schriftlich vor Beginn Ihres Urlaubs.
Was gilt bei spezifischen Urlaubsarten?
- Mutterschaftsurlaub: Während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs erhalten Sie eine Entschädigung (EO), die beitragspflichtig ist. Ihre BVG-Vorsorge wird daher in der Regel ohne Änderung weitergeführt.
- Dienstleistungen (Militär, Zivil): Auch hier sichert die Erwerbsersatzordnung (EO) die Weiterführung der Vorsorge.
- Vom Arbeitgeber finanzierte Weiterbildung: Wenn Ihr Lohn, auch nur teilweise, weitergezahlt wird, läuft die Vorsorge weiter.
Nutzen Sie Ihre Pause, um vergessene Guthaben zu finden
Ein Urlaub oder ein Sabbatical ist der ideale Zeitpunkt, um Ihre administrative und finanzielle Situation zu überprüfen. Wussten Sie, dass Milliarden von Franken der 2. Säule auf Freizügigkeitskonten "vergessen" wurden, von denen die Eigentümer nichts mehr wissen?
Jeder Arbeitgeberwechsel in Ihrer Karriere könnte ein nicht transferiertes BVG-Guthaben hinterlassen haben. Diese Gelder sind nicht verloren, aber sie sind nicht mehr mit Ihrer aktuellen Pensionskasse verbunden und kommen somit Ihrer Rente nicht zugute.
Um Ihnen zu helfen, den Überblick zu gewinnen, haben wir ein einfaches Tool eingerichtet, um diese Suche zu starten.
Zusammenfassend: Ein sorgenfreier Urlaub ist ein vorbereiteter Urlaub
Die BVG während eines unbezahlten Urlaubs sollte keine Sorge, sondern ein Aufmerksamkeitspunkt sein. Indem Sie Ihren Arbeitgeber und Ihre Pensionskasse mehrere Monate im Voraus kontaktieren, können Sie einfach eine Lösung zur Aufrechterhaltung Ihres Risikoschutzes einrichten. Dieses proaktive Vorgehen ermöglicht es Ihnen, Ihre Pause in vollen Zügen zu geniessen – mit der Gewissheit, dass Ihre finanzielle Zukunft und die Ihrer Angehörigen gesichert sind.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Der Unfallschutz endet 31 Tage nach Ihrem letzten Lohntag. Sie müssen eine „Abredeversicherung“ beim Versicherer Ihres Arbeitgebers abschliessen, um diese Deckung um bis zu 6 Monate zu verlängern.
Die Kosten variieren stark je nach Alter, versichertem Lohn und Pensionskasse. Sie betragen in der Regel einen kleinen Prozentsatz Ihres versicherten Lohns. Verlangen Sie eine genaue Offerte von Ihrer Kasse, um diese Ausgabe zu budgetieren.
Die Optionen hängen vollständig vom Reglement Ihrer Pensionskasse ab. Die meisten bieten es an, aber es ist keine universelle gesetzliche Verpflichtung. Es ist daher unerlässlich, Ihr Reglement zu lesen.
In der Regel nicht, da Sie nicht mehr dem Vorsorgesystem Ihres Schweizer Arbeitgebers angeschlossen sind. Die Lösung bleibt die Weiterführung der Risikoversicherung.
Nach einem Monat verlieren Sie jeglichen Schutz für die Risiken Invalidität und Tod. Ihr Geld wird auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen, jedoch ohne die wertvollen Versicherungen Ihrer Pensionskasse.