Säule 3a und 3b: Was ist der Unterschied? Der komplette Leitfaden zur Wahl Ihrer 3. Säule
Die Pensionsplanung in der Schweiz befindet sich in einer grossen Umbruchphase. Zwischen der Annahme der 13. AHV-Rente und der Umsetzung der AHV-Reform 21 sind die Berechnungsparameter für 2026 nicht mehr dieselben wie vor zwei Jahren. Das Verständnis dieser Mechanismen ist entscheidend für jeden, der seinen Lebensstandard nach dem Erwerbsleben beibehalten möchte.
Dieser Leitfaden bietet Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Methodik, um Ihre zukünftigen Einkünfte unter Verwendung der aktuellsten Berechnungskriterien zu simulieren.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet die Basis der Schweizer Vorsorge. Im Jahr 2026 erfährt ihre Berechnung die grösste Änderung seit Jahrzehnten.
Die neue Jahresberechnung
Bisher basierte die Rentenberechnung auf 12 monatlichen Auszahlungen. Ab Dezember 2026 wird eine 13. Rente ausbezahlt.
Beitragsdauer und Skala 44
Um eine Vollrente zu erhalten, müssen Sie vom 20. Lebensjahr bis zum Referenzalter lückenlos Beiträge gezahlt haben. Jedes fehlende Jahr (Beitragslücke) führt zu einer Kürzung Ihrer Rente um ca. 2,3 %.
Die berufliche Vorsorge (BVG/Pensionskasse) ergänzt die AHV, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Die Höhe Ihrer Rente hängt hier direkt vom angesparten Kapital auf Ihrem Vorsorgekonto ab.
Im Jahr 2026 bleibt der gesetzliche Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil auf 6,8 % fixiert. Diese Zahl ist entscheidend, da sie den Jahresbetrag bestimmt, den Sie basierend auf Ihrem Kapital erhalten.
Beispiel einer BVG-Simulation:
Bei Ihrer Pensionierung müssen Sie wählen, ob Sie eine lebenslange Rente beziehen oder das Kapital ganz oder teilweise beziehen möchten. Die Wahl hängt von Ihrem Gesundheitszustand, Ihren Plänen und Ihrer Steuersituation ab. Ein personalisierter Rentenrechner ermöglicht es Ihnen, diese beiden Szenarien zu vergleichen. Erfahren Sie mehr über die Wahl zwischen Rente oder Kapital.
Die AHV-Reform 21 harmonisiert das Rentenalter (neu: Referenzalter) für Männer und Frauen auf 65 Jahre. Das Jahr 2026 ist jedoch ein entscheidendes Jahr für Frauen der "Übergangsgeneration".
| Jahrgang (Frauen) | Referenzalter | Pensionierungsjahr |
| 1961 | 64 Jahre und 3 Monate | 2025 / 2026 |
| 1962 | 64 Jahre und 6 Monate | 2026 / 2027 |
| 1963 | 64 Jahre und 9 Monate | 2027 / 2028 |
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
Die Kombination der ersten beiden Säulen deckt in der Regel nur 60 % des letzten Lohns ab. Für diejenigen, die reisen oder ihren aktuellen Lebensstandard beibehalten möchten, ist die 3. Säule der einzige Hebel zur Anpassung.
Um eine zuverlässige Berechnung zu erhalten, vermeiden Sie grobe Schätzungen. Ein guter Rentensimulator sollte drei Schlüsseldokumente von Ihnen verlangen:
1. Wann erhalte ich meine erste 13. AHV-Rente? Die Auszahlung der 13. Rente erfolgt einmal jährlich ab dem Jahr 2026. Sie wird in einer Summe ausbezahlt, voraussichtlich im Monat Dezember.
2. Kann ich mich 2026 noch frühpensionieren lassen? Ja, es ist weiterhin möglich, den Rentenbezug um 1 oder 2 Jahre vorzuziehen. Aber Achtung: Jedes Jahr Vorbezug kürzt Ihre Rente dauerhaft (ca. 6,8 % Kürzung pro Jahr).
3. Wie wird die Plafonierung für Ehepaare berechnet? Die Renten eines Ehepaares dürfen zusammen 150 % der maximalen Einzelrente nicht übersteigen (d. h. CHF 3'780/Monat gemäss Zahlen von 2025). Übersteigt die Summe diesen Betrag, werden beide Renten anteilsmässig gekürzt.
4. Welchen Einfluss hat die Inflation auf meine Rentenberechnung? In der Schweiz passt der Bundesrat die AHV-Renten in der Regel alle zwei Jahre der Preis- und Lohnentwicklung an. Eine Anpassung könnte für 2026 erfolgen.
5. Ist es vorteilhafter, 2026 das Kapital der 2. Säule zu beziehen? Dies hängt von Ihrem Steuersatz zum Zeitpunkt des Bezugs und Ihrer Fähigkeit ab, dieses Kapital zu verwalten. Angesichts der stetig sinkenden Umwandlungssätze im überobligatorischen Bereich zieht der Kapitalbezug immer mehr Versicherte an, eliminiert jedoch die Garantie einer lebenslangen Rente.