Pensionierung in der Schweiz: Alle Fragen, die Sie sich stellen sollten

Pensionierung in der Schweiz: Alle Fragen, die Sie sich stellen sollten

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Date
25-05-2023
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Das Rentenalter in der Schweiz liegt für Frauen bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren. Dennoch gibt es Möglichkeiten, den Ruhestand vorzuziehen oder aufzuschieben, um das Arbeitsleben zu verlängern. Entscheidend ist ein proaktiver Ansatz, bei dem eine individuelle Strategie entwickelt wird, die auf den finanziellen Zielen, den persönlichen Wünschen und auf den Gesundheitszustand basiert. Diese Planung sollte frühzeitig erfolgen, um einen reibungslosen Übergang in den Ruhestand zu gewährleisten. Zu den zu berücksichtigenden Faktoren gehören Rentensysteme, persönliche Ersparnisse, Steuervorteile und verfügbare flexible Ruhestandmöglichkeiten..

Wie funktioniert das Vorsorgesystem in der Schweiz?

Das Vorsorgesystem in der Schweiz beruht auf einer dreigliedrigen Struktur, die aus den folgenden Säulen besteht:

  • Die erste Säule ist die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV). Die AHV stellt die Grundlage der Vorsorge dar und ist ein obligatorisches Rentensystem für alle Einwohner und Arbeitnehmer in der Schweiz. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die Beiträge der Erwerbstätigen die Leistungen der Rentner finanzieren.
  • Die zweite Säule, die sogenannte berufliche Vorsorge (BVG), ist ein obligatorisches berufliches Vorsorgesystem für alle Arbeitnehmer in der Schweiz. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils einen Anteil ein, wobei letzterer die Möglichkeit hat, überdurchschnittlich hohe Leistungen zu erbringen.
  • Die dritte Säule ist freiwillig. Sie bietet dem Einzelnen die Möglichkeit, zusätzliche Ersparnisse für den Ruhestand zu bilden. Ihr Ziel ist es, im Ruhestand einen komfortablen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Da die erste und zweite Säule in der Regel nur etwa 60% des zuletzt bezogenen Lohns abdecken, ist es wichtig, dass die Rentnerinnen und Rentner in der Lage sind, ihre Rentenansprüche zu erfüllen. 

Durch die Kombination dieser drei Säulen zielt das schweizerische Vorsorgesystem darauf ab, eine angemessene finanzielle Sicherheit für Personen im Ruhestand zu gewährleisten. Die Leistungen der AHV garantieren eine solide Einkommensgrundlage, die durch die obligatorischen Systeme der beruflichen Vorsorge und die Möglichkeit, individuell nach den eigenen Vorlieben und Mitteln zu sparen, ergänzt wird.

Wie beantrage ich meine Rente?

Um Ihre Rente aus der AHV (1. Säule) zu beantragen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag an die  Ausgleichskasse stellen, bei welcher zuletzt Ihre AHV-Beiträge entrichtet wurden. Um Ihre Rente aus der zweiten Säule (BVG) zu beantragen, setzen Sie sich mit Ihrer Pensionskasse in Verbindung. Die Stelle wird Sie über die Verfahren und den Betrag, auf den Sie Anspruch haben, informieren. In Bezug auf die dritte Säule müssen Sie sich an Ihre private Vorsorgeeinrichtung wenden, um zu erfahren, wie Sie Ihre Gelder beziehen können und wie viel Geld Sie gespart haben. In allen drei Fällen sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihre Anträge mindestens ein Quartal vor Erreichen des Rentenalters machen.

Sind die Renten steuerpflichtig?

Die Steuerpflicht schreibt vor, dass alle monatlichen Renten bei den Behörden angegeben werden müssen. In der Regel werden diese Einkünfte gemäß den geltenden Steuervorschriften besteuert. Kapitalleistungen aus der zweiten und dritten Säule unterliegen jedoch einer besonderen Steuerregelung mit der Anwendung eines spezifischen Steuersatzes. Beachten Sie, dass die Ergänzungsleistungen der AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) und der IV (Invalidenversicherung) steuerfrei sind. Sie bieten somit einen Steuervorteil für diejenigen, die sie beziehen.

Was ist ein Freizügigkeitskonto?

Wenn Ihr Jahreseinkommen unter die jährlich festgelegte Mindestgrenze fällt, wenn Sie arbeitslos werden, eine Ausbildungspause einlegen oder ins Ausland ziehen, sind Sie von der Beitragspflicht für die zweite Säule befreit. Sie können jedoch nicht über die von Ihnen bereits eingezahlten Beiträge verfügen.

Sie müssen sie auf ein Freizügigkeitskonto bei einem von Ihnen gewünschten Finanzinstitution überweisen. Dadurch wird Ihr angespartes Kapital aus der zweiten Säule vorübergehend ausgesetzt. Sobald Sie wieder Beiträge für die zweite Säule zahlen, müssen Sie eine Überweisung der Gelder von Ihrem Freizügigkeitskonto auf das BVG-Konto der Vorsorgeeinrichtung, der Ihr neuer Arbeitgeber angeschlossen ist, beantragen.

Was ist die Auffangeinrichtung?

Die Beiträge, die Sie und Ihr Arbeitgeber im Rahmen der zweiten Säule leisten, werden in einem Vorsorgekonto festgehalten, das von einer Vorsorgeeinrichtung verwaltet wird. Bei Arbeitslosigkeit oder einem Wechsel der früheren Arbeitsstelle werden Ihre BVG-Guthaben jedoch nicht automatisch überwiesen. Wenn Ihr früherer Arbeitgeber nicht die notwendigen Schritte unternommen hat, um Ihre erworbenen Ansprüche an Ihre neue Vorsorgeeinrichtung zu übertragen, werden diese Guthaben an die Auffangsstiftung weitergeleitet. Diese Stiftung ist für die Verwaltung der nachrichtenlosen Vorsorgeguthaben von Personen zuständig, deren Rückverfolgbarkeit verloren gegangen ist oder die von ihren Arbeitgebern nicht ausfindig gemacht werden konnten. Aufgrund von Nachlässigkeit oder Unkenntnis des Systems bleiben über 10 Milliarden CHF an Guthaben der Auffangeinrichtung BVG nach wie vor nachrichtenlos!

Gibt es bei Ihnen nachrichtenlose Guthaben?

Haben Sie schon einmal daran gedacht, Ihr Konto für die berufliche Vorsorge (BVG) auf nachrichtenlose Guthaben zu überprüfen? Sie wären erstaunt , dass über eine Million Arbeitnehmer in der Schweiz nachrichtenlose BVG-Guthaben besitzen. Swiss Serenity bietet Ihnen die Möglichkeit, eine schnelle und kostenlose Suche nach diesen Geldern bei über 1’500 Vorsorgeeinrichtungen durchzuführen, um Ihre gesamten Guthaben zurückzuerhalten. Wir kümmern uns um den gesamten Prozess und vereinfachen damit ein Verfahren, das oft komplex und zeitaufwendig ist, wenn es individuell durchgeführt wird.

Optimieren Sie Ihr Rentenguthaben mit Swiss Serenity!

Die Mission von Swiss Serenity ist es, unsere Kunden in der Verwaltung der  BVG-Geldern zu unterstützen, um ihr Rentenguthaben zu verbessern.  Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Rendite Ihrer BVG-Gelder zu maximieren. Durch unsere indirekten strategischen Partnerschaften mit der Lemania Freizügigkeitsstiftung und der Stiftung Zugerberg Finanz bieten wir Ihnen exklusive Anlagelösungen an. Sie profitieren von einem mittel- bis langfristigen Renditepotenzial, das zu den besten auf dem Markt gehört. Unser Engagement besteht darin, Sie bei der Erreichung Ihres Rentenziels zu unterstützen. Indem Sie das Potenzial Ihrer Vorsorgegelder voll ausschöpfen.