

Altersvorsorge in der Schweiz: Alles, was Sie wissen müssen
Meine Guthaben zurückführenUm den Rentnern eine optimale finanzielle Sicherheit zu bieten, hat die Schweiz ein solides und effizientes Vorsorgesystem aufgebaut. Die Sozialversicherungen garantieren bereits einen guten Schutz, aber auch andere Zusatzleistungen und Sozialhilfe werden so gestaltet, dass Einkommenseinbußen und Verarmung zum Zeitpunkt der Schweizer Pensionierung verhindert werden.
Im Folgenden erfahren Sie mehr über die drei Säulen, aus denen sich die Rente in der Schweiz zusammensetzt, sowie über die Besonderheiten der Rente in der Schweiz. Erfahren Sie, welche Folgen eine vorzeitige Pensionierung oder ein Aufschub Ihrer Pensionierung haben kann. Welche Auswirkungen hat dies auf Ihre Rente?
Denken Sie auch darüber nach, wie viel ein Rentner braucht, um in der Schweiz angemessen leben zu können. Wird eine Frühpensionierung Ihre Rente erheblich schmälern? Welche Option wird für die zweite Säule empfohlen: eine Renten- oder eine Kapitalleistung? Sollten Sie Grenzgänger sein, können Sie sich auch über die Besonderheiten Ihres Falles informieren.
In der Schweiz im regulären Alter in Rente gehen
Nach der Reform von 2021 begann ab dem 1. Januar 2024 das gesetzliche Renteneintrittsalter für Frauen, die zwischen 1961 und 1964 geboren wurden, schrittweise um drei Quartale pro Jahr zu steigen, bis es für alle Arbeitnehmer, Männer wie Frauen, 65 Jahre erreicht hatte. Zur Erinnerung: Für Frauen, die bis 1960 geboren wurden, lag das Renteneintrittsalter bei 64 Jahren. Um die AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) zu erhalten, muss jeder Versicherte in der Schweiz arbeiten und mindestens 12 Monate lang AHV/IV-Rentenbeiträge entrichten.
Die AHV-Rente
Die AHV-Rente wurde geschaffen, um den Einkommensverlust im Falle der Beendigung der Erwerbstätigkeit aufgrund von Pensionierung, Invalidität oder Tod teilweise abzudecken.
Alle Arbeitnehmer, die in der Schweiz arbeiten, sind ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag verpflichtet, Beiträge an die AHV/IV zu zahlen. Die Beiträge werden zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Der Anteil des Arbeitnehmers wird direkt von seinem Lohn abgezogen.
Die AHV ermöglicht es dem Arbeitnehmer, eine Altersrente zu beziehen, wenn er in den Ruhestand geht, sofern er bestimmte Bedingungen erfüllt. Unter bestimmten Voraussetzungen hat er auch Anspruch auf eine Invalidenrente. Der überlebende Ehepartner und die minderjährigen oder in Ausbildung befindlichen Kinder können beim Tod des Versicherten ebenfalls eine Hinterbliebenenrente erhalten.
Die AHV-Rente im Rentenalter
In der Regel hat ein Mann, der eine vollständige Laufbahn durchläuft, 44 Jahre lang Beiträge gezahlt. Bei Frauen variiert die Beitragszeit zwischen 43 und 44 Jahren, je nach ihrem Geburtsjahr. Mit der Reform von 2021 steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter für Frauen um ein Quartal pro Jahr, um sich 2028 dem der Männer anzugleichen.
AHV-Rentenschätzung
Die AHV-Rente, die im Rentenalter ausgezahlt wird, variiert je nach Beitragsdauer, durchschnittlichem Jahreseinkommen, Lückenzeiten und Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften.
Im Jahr 2020 liegt die Höhe der vollen AHV-Rente zwischen 1 185 CHF und 2 370 CHF pro Monat. Mit Ausnahme von Sonderfällen darf bei verheirateten Arbeitnehmern der Gesamtbetrag der bezogenen Renten nicht mehr als 150 % der höchsten Rente betragen (ca. 3 555 CHF im Jahr 2020). Wenn der Betrag der beiden Renten zusammengenommen diese Schwelle überschreitet, wird jede Rente so weit gekürzt, dass die Gesamtsumme die maximal zulässige Rente nicht überschreitet.
Zusätzliche Leistungen
Ergänzungsleistungen werden gewährt, wenn die AHV/IV-Renten sowie das übrige Einkommen der Versicherten nicht ausreichen, um den Lebensbedarf zu decken. Dabei ist zu beachten, dass die AHV, die IV und die Ergänzungsleistungen die wesentliche Grundlage der Sozialen Sicherheit in der Schweiz bilden. Die Ergänzungsleistungen werden von den Kantonen ausbezahlt und sind in jährliche Ergänzungsleistungen und die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten unterteilt.
Hilfsmittel zugunsten von AHV-Rentnern
Personen, die eine AHV-Rente oder Ergänzungsleistungen beziehen und in der Schweiz wohnen, haben Anspruch auf Hilfsmittel. Diese Hilfsmittel werden bereitgestellt, um die persönliche Autonomie der Versicherten zu fördern und ihnen zu helfen, soziale Kontakte zu knüpfen.
Als Hilfsmittel gelten externe, abnehmbare Geräte wie ein manueller Rollstuhl, ein orthopädischer Schuh, ein Hörgerät, Gesichtsepithesen, Hörgeräte, Telelupen etc.
Mit zunehmendem Alter kann es zu Behinderungen kommen, deren Folgen durch die bewilligten Hilfsmittel gemildert oder behoben werden können. Es sind die Ausgleichskassen und die Stiftung Pro Senectute, die die Hilfsmittel abgeben oder die entsprechenden Beiträge auszahlen.
Die BVG-Rente
Die BVG-Rente oder berufliche Vorsorge ist die zweite Säule der Altersvorsorge in der Schweiz. Dabei handelt es sich um ein kapitalgedecktes Rentensystem, das privat abgeschlossen wird, um die AHV oder die erste Säule zu ergänzen.
Das gebildete Kapital, die sogenannte „Freizügigkeitsleistung“, wird von den Pensionskassen verwaltet, die zugleich mit der Verwaltung des Kapitals beauftragt sind. Dazu gehört, dass es sich um namentlich festgelegte Ansprüche handelt, die jeden Versicherten im Laufe seiner beruflichen Laufbahn begleiten werden.
Die zweite Säule sollte bei der Wahl eines Arbeitgebers ein entscheidendes Kriterium sein. Ihre Wirksamkeit ist nämlich sehr unterschiedlich und hängt von verschiedenen Kriterien ab. In der Regel sollten die AHV/IV und die Pensionskasse 60 % bis 75 % des letzten Bruttoeinkommens garantieren, wenn der Arbeitnehmer in den Ruhestand geht.
Das geltende Recht sieht einen obligatorischen Mindestsatz vor, den der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zu gleichen Teilen tragen. Der Anteil des Arbeitnehmers wird direkt von seinem Gehalt abgezogen. Der Betrag für die berufliche Vorsorgeversicherung, der monatlich zu zahlen ist, wird anhand eines Beitragssatzes berechnet, der von der Pensionskasse, die mit der Verwaltung der Gelder beauftragt ist, festgelegt wird. Dabei ist zu beachten, dass dieser Satz bei bestimmten Unternehmen, in denen der Anteil der Arbeitnehmerin dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum entspricht, höher ist. Das Unternehmen trägt einen höheren Anteil, um die Rente des Arbeitnehmers zu verbessern.
Das Bundesgesetz legt die BVG-Mindestbeitragssätze wie folgt fest:
- 7 % für Versicherte im Alter von 25 bis 34 Jahren;
- 10 % bei den 35- bis 44-Jährigen;
- 15 % für Beitragszahler zwischen 45 und 54 Jahren;
- 18 % für Versicherte zwischen 55 und 64 Jahren.
Zur Erinnerung: Das Schweizer System der beruflichen Vorsorge ermöglicht es den Versicherten, eine Altersrente zu beziehen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Falle einer Invalidität können sie ebenfalls eine Rente beziehen. Im Todesfall des Versicherten haben sein Ehepartner und seine minderjährigen oder volljährigen Kinder, die sich in Ausbildung befinden, Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
Leistungen der dritten Säule
Die dritte Säule ist eine freiwillige Vorsorge, die es ermöglicht, die Kaufkraft der Versicherten durch eine private Zusatzrente zusätzlich zu verbessern. Der Versicherte kann zwischen der dritten Säule A und der dritten Säule B wählen. Dies sind Bank- oder Versicherungsprodukte, die jeder Versicherte bei einem Bankinstitut oder einer Versicherungsgesellschaft abschließen kann. Dank dieser Vorsorge kann die Altersrente 80 % oder 100 % des letzten Bruttogehalts betragen. Allerdings ist zu beachten, dass einige Versicherte, wie Grenzgänger oder in der Schweiz wohnhafte Personen, keine dritte Säule abschließen können.
Besteuerung Ihrer Altersrente
Renten aus der zweiten Säule und der dritten Säule A, die im Ruhestand, bei Invalidität oder im Todesfall bezogen werden, müssen genauso wie Löhne und Gehälter gemeldet werden. Diese Einkünfte sind in vollem Umfang steuerpflichtig. Auch die Kinderrente muss steuerlich geltend gemacht werden.
Was können Sie tun, wenn Sie Ihre Pensionierung vorziehen möchten?
Statistiken zufolge haben fast 50 % der Arbeitnehmer in der Schweiz den Wunsch geäußert, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Angesichts der großen Probleme im Zusammenhang mit der Finanzierung der verbleibenden Jahre und der Koordination der drei Säulen ziehen es die meisten Arbeitnehmer jedoch vor, das gesetzliche Rentenalter abzuwarten.
In der Regel ermöglichen die Pensionskassen einen vorzeitigen Bezug von Altersrenten ab 58 oder 60 Jahren. Die AHV-Rente wird erst ab 63 Jahren gewährt. Für Frauen, die zwischen 1961 und 1969 geboren wurden und von der Reform von 2021 betroffen sind, die ihr Renteneintrittsalter schrittweise von 64 auf 65 Jahre anhebt, gibt es besondere Regelungen. Diese Übergangsgeneration kann zwischen den folgenden beiden Optionen wählen:
- Die AHV-Rente vorzeitig beziehen und von einer geringeren Rentenkürzung profitieren;
- das Renteneintrittsalter erhöhen und von einer zusätzlichen lebenslangen AHV-Rente profitieren.
Ihre AHV-Rente vorzeitig beantragen (Erste Säule)
Wenn Sie Ihren Antrag auf eine AHV-Rente vorzeitig stellen, wird die ausgezahlte Rente lebenslang gekürzt. Wenn Sie beispielsweise zwei Jahre vor dem geplanten gesetzlichen Rentenalter aus dem Erwerbsleben austreten, wird Ihre AHV-Rente um 13,6 % gekürzt. Bei einem Vorbezug von einem Jahr beträgt die Kürzung 6,8 %.
Somit ist die Frühpensionierung nur für Versicherte empfehlenswert, deren Tod früh eintreten wird. Man muss auch verstehen, dass die AHV-Beiträge, die man als Frührentner weiterhin zahlen muss, steigen werden.
Verschiedene Pensionskassen gewähren Versicherten, die vorzeitig in den Ruhestand treten möchten, eine Überbrückungsrente, damit sie ihre AHV-Rente nicht vorzeitig beziehen. Diese Rente ist nur für Versicherte interessant, deren Arbeitgeber sich an der Finanzierung beteiligt hat oder wenn ihre Lebenserwartung erheblich reduziert ist. Vorruheständler müssen grundsätzlich selbst Beiträge für ihre Überbrückungsrente zahlen. Die Renten werden von dem Guthaben abgezogen, das sie bei ihrer Pensionskasse ansparen.
Einkommenslücken können zwischen der Frühpensionierung und dem gesetzlichen Rentenalter geschlossen werden, indem entweder persönliche Ersparnisse, Guthaben aus der dritten Säule (Säule 3a) oder Freizügigkeitsguthaben, die bis zu fünf Jahre vor dem AHV-Rentenalter bezogen werden können, mobilisiert werden. Wenn Lebensversicherungs-Guthaben während des Vorruhestands fällig werden, können sie zur Deckung der Lücke verwendet werden. Auch die Aufstockung der Hypothek kann in Betracht gezogen werden, jedoch lehnen viele Finanzinstitute diese Alternative bei älteren Kreditnehmern aufgrund unzureichender Finanzkraft ab.
Ihre BVG-Rente vorzeitig beantragen (zweite Säule)
Grundsätzlich ist die vorzeitige Inanspruchnahme einer BVG-Rente nicht erlaubt. In jedem Fall gibt es aber Ausnahmen. Bei einigen Finanzinstituten können die Versicherten nämlich schon mit 58 Jahren in Rente gehen. Um mehr darüber zu erfahren, müssen Sie mindestens 12 Monate vor dem gewünschten Austrittsdatum eine schriftliche Anfrage an die Pensionskasse stellen.
Leistungen der dritten Säule vorzeitig beantragen
Die gewährten Leistungen hängen von der Art des Vertrags ab, den Sie mit dem Finanzinstitut Ihrer Wahl abgeschlossen haben. Um mehr über den Betrag der persönlichen Rente zu erfahren, müssen Sie sich direkt an den Verantwortlichen der Einrichtung wenden. Die private Vorsorge kann 5 Jahre vor Erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden. Um sie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einige Monate vor dem gewünschten Austrittsdatum einen Antrag an den Leiter der Einrichtung richten.
Wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie Ihre Pensionierung aufschieben möchten?
Der Rentenaufschub besteht darin, über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiter zu arbeiten. Es wird dringend empfohlen, sich vor dem Eingehen einer solchen Verpflichtung über die verschiedenen Voraussetzungen und Modalitäten zu informieren.
AHV-Rente (erste Säule)
Wenn ein Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus fortsetzen möchte, hat er das Recht, sein Austrittsdatum zwischen einem und fünf Jahren aufzuschieben. Das Aufschieben ermöglicht es dem vollzeitbeschäftigten Versicherten, ihre Vorsorge zu sparen.
Darüber hinaus ist es auch möglich, weiter zu arbeiten und eine AHV-Rente zu beziehen, insbesondere wenn der Arbeitnehmer beschließt, Teilzeit zu arbeiten, um ein zusätzliches Einkommen zu erzielen. Der Antrag muss einige Monate vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter gestellt werden. Wenn Sie diesen Schritt tun, sparen Sie bis zu 10 % auf den Gesamtbetrag der Renten, die Sie beziehen.
Die BVG-Rente (zweite Säule)
Es ist möglich, einen Antrag auf Aufschub der Auszahlung der BVG-Rente zu stellen: Sie müssen diesen Antrag mehrere Monate vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters stellen. Einige Pensionskassen akzeptieren eine Verschiebung des Rentenbeginns bis zum Alter von 70 Jahren.
Ihre Leistung aus der dritten Säule
Sie müssen Ihren Vertrag genau prüfen, um die Voraussetzungen für die Abwicklung zu kennen. Daher ist es ratsam, sich an den Verantwortlichen des Finanzinstituts zu wenden, um sich je nach Ihrer Situation über die Bedingungen zu informieren.
Sie können die Rente auf einmal erhalten, zum gleichen Zeitpunkt wie die AHV-Rente. Bei einem Aufschubs-Antrag wird das Finanzinstitut von Ihnen einen Nachweis verlangen, dass Sie immer noch arbeiten.
Wie viel Geld benötigt ein Rentner in der Schweiz?
Der Ruhestand ist ein neuer Abschnitt in Ihrem Leben, den Sie durch eine Vielzahl von Aktivitäten oder durch die Beschäftigung mit einer bestimmten Leidenschaft gestalten können. Die Höhe der Rente, die Sie für einen guten Lebensabend in der Schweiz benötigen, hängt von Ihren Plänen und Hobbys ab.
Denken Sie daran, dass der Eintritt in den Ruhestand immer mit einem niedrigeren Einkommen verbunden ist. Die AHV und die Pensionskasse (BVG) sichern Ihnen mindestens 60 % Ihres letzten Gehalts. Wenn Sie zusätzlich privat vorsorgen, können Sie auf 80 % des regelmäßigen Einkommens hoffen, um Ihren Ruhestand besser zu gestalten.
Was auch immer Sie sich für den Ruhestand vorgenommen haben, Sie sollten eine angemessene Planung vornehmen, um sich besser auf diese Zeit vorzubereiten und möglichst jeden Moment zu genießen. Zögern Sie nicht, sich von einem Fachmann begleiten zu lassen, um Ihre AHV-Rente besser einschätzen zu können, damit Sie Lücken schließen und sich besser auf den Ruhestand vorbereiten können.
Wie viel kostet eine Frühpensionierung?
Ein vorzeitiger Renteneintritt kostet Sie durchschnittlich -6,8 % pro Jahr, das Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen. Die genauen Kosten variieren jedoch je nach Profil und beruflichem Werdegang des Versicherten. Es empfiehlt sich daher, eine genaue Finanzplanung vorzunehmen, um den finanziellen Verlust zu kennen, der sich aus einem Antrag auf vorzeitige Pensionierung in der Schweiz ergeben kann.
Zweite Säule: Rente oder Kapital?
Die Wahl zwischen einer Rente oder einer Kapitalzahlung hängt vom Einzelfall ab. Eine Kombination aus beiden Varianten ist immer möglich. Wenn Sie sich für eine Rente entscheiden, haben Sie ein lebenslanges, stabiles Einkommen. Die Rente wird jedoch im Laufe der Jahre an Wert verlieren, da die meisten Pensionskassen keinen Inflationsausgleich vorsehen.
Wenn der Versicherte beschließt, seine Rente in Form eines Kapitals freizugeben, profitiert er von einer Steuerbefreiung. Denn das Kapital wird nur einmal besteuert, während die Rente in die jährliche Einkommensteuererklärung aufgenommen werden muss. Auch wenn der steuerliche Aspekt der Kapitalauszahlung sehr interessant erscheint, sollte dies nicht der einzige Grund sein, warum Sie sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden.
Unabhängig davon, ob Sie sich für eine Rente oder einen Kapitalbezug entscheiden, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass diese Entscheidung endgültig ist und Ihren Lebensstandard im Ruhestand beeinflussen wird. Eine gute Vorbereitung ist unerlässlich und eine gründliche Analyse sollte es Ihnen ermöglichen, die Folgen Ihrer Wahl richtig einzuschätzen, bevor Sie sich festlegen.
Der Sonderfall der Rente für Grenzgänger
Ein Grenzgänger, der zwischen Frankreich und der Schweiz arbeitet, kann sich mehrere Fragen zur Freigabe seiner Rente stellen. Dies betrifft vor allem Arbeitnehmer, die in der Region Rhône-Alpes leben und in der Schweiz arbeiten.
Jeder Staat wird den auf ihn entfallenden Anteil der Rente auszahlen. Wenn der Versicherte also sowohl in Frankreich als auch in der Schweiz gearbeitet hat, wird er zwei ganz unterschiedliche Renten erhalten. Es ist zu beachten, dass man mindestens 12 Monate lang in der Schweiz gearbeitet haben muss, um dort eine Rente zu erhalten.
Nehmen Sie sich die Zeit, sich über das Schweizer Rentensystem zu informieren, damit Sie auch wirklich alle Vorteile nutzen können. Unabhängig von Ihrer Situation ist es ratsam, einige Monate vor der Pensionierung mit den entsprechenden Schritten zu beginnen.