BVG-Umwandlungssatz: Alles, was Sie wissen müssen

31 Oktober 2023 0 By swiss-serenity

Der BVG-Umwandlungssatz wird regelmäßig in den Nachrichten erwähnt, weil er in den letzten Jahren einer wichtigen Revision unterzogen wurde. Es handelt sich um ein komplexes Thema, das von hohen Beamten und Politikern viel diskutiert wird. Es verdient die volle Aufmerksamkeit zukünftiger Rentner, die wissen wollen, wie hoch ihr Einkommen im Alter sein wird.

Es ist wichtig, die Funktionsweise des BVG-Umwandlungssatzes zu verstehen, da er die monatliche Altersrente berechnet, die Sie nach der Pensionierung erhalten können. Ihr Experte für die 2. Säule in der Schweiz klärt Sie über dieses Thema auf und informiert Sie über die Änderungen, die im Rahmen der jüngsten Reformen vorgenommen wurden.

I- Der BVG-Umwandlungssatz: Was ist das genau?

Der Umwandlungssatz ist ein Prozentfaktor, mit dem das bis zum Renteneintrittsdatum angesammelte Kapital umgewandelt wird. Das Altersguthaben wird in eine lebenslang garantierte Rente umgewandelt. Beispiel: Für einen 65-jährigen Mann, der 2023 in Rente geht, gilt für den überobligatorischen Teil seines Altersguthabens ein Umwandlungssatz von 5,4%. Wenn das angesparte Kapital also CHF 1’000’000.- CHF beträgt, wird die jährliche Altersrente CHF 54’000.- betragen.

Viele Pensionskassen wenden einen einheitlichen Umwandlungssatz für das gesamte Altersguthaben an. Es handelt sich dabei um einen „umhüllenden“ oder „globalenUmwandlungssatz. Wenn die Umwandlungssätze auf den obligatorischen und den überobligatorischen Teil angewendet werden, handelt es sich um einen gesplitteten oder getrennten Umwandlungssatz.

II- Faktoren, die die berufliche Vorsorge beeinflussen

Neben dem BVG-Umwandlungssatz variiert die Höhe dieser Rente auch in Abhängigkeit von der Lebenserwartung, den Hinterbliebenenleistungen und dem technischen Zinssatz.

1- Eine hohe Lebenserwartung in der Schweiz

Die Schweiz steht an zwölfter Stelle der Länder mit der höchsten Lebenserwartung. Das Bundesamt für Statistik erklärt, dass in den 1990er Jahren Personen, die im Alter von 65 Jahren in Rente gingen, im Durchschnitt 15 Jahre lang lebten, also 80 Jahre alt wurden.

Heute ist die Lebenserwartung auf 20 Jahre gestiegen. Das durchschnittliche Sterbealter wird in der Schweiz auf 85 Jahre geschätzt. Damit die Vorsorgeeinrichtungen die Altersrente bis zum Tod der Versicherten zahlen können, müssen die Versicherten mehr oder länger sparen, um ein ausreichendes Kapital zu bilden.

2- Leistungen für Hinterbliebene

Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung sieht die Zahlung einer Hinterbliebenenrente an Personen vor, die ihren Ehemann, ihre Ehefrau, ihren Vater oder ihre Mutter verlieren. Beim Tod eines Angehörigen wird regelmäßig ein zuvor festgelegter Betrag als finanzielle Unterstützung ausgezahlt. Es gibt drei Arten von Hinterbliebenenrenten: die Waisenrente, die Witwenrente und die Witwerrente.

Diese verschiedenen Renten werden den Angehörigen der versicherten Person gewährt, wenn diese mindestens ein Jahr lang AHV-Beiträge einbezahlt hat oder wenn der Ehepartner mindestens ein Jahr lang AHV-Beiträge einbezahlt hat. Es ist zu beachten, dass alle Personen, die in der Schweiz arbeiten oder leben, grundsätzlich bei der AHV versichert sind. Um diese Leistungen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

3- Der technische Zinssatz

Der technische Zinssatz ist ein System der jährlichen Verzinsung, das auf das verfügbare Kapital angerechnet wird, damit es im Ruhestand ausreicht. Es ist ein arithmetisches Maß, das sich mit der wirtschaftlichen Entwicklung und den zukünftigen Renditen der Finanzmärkte verändert. Der technische Zinssatz wird so festgelegt, dass er dauerhaft unter der tatsächlich erzielten Kapitalrendite liegt, wobei eine Marge angesetzt wird.

Wenn also Überschüsse erzielt werden, werden diese an die Versicherten ausgeschüttet. Es kommt jedoch auch vor, dass Verluste gemacht werden: In diesem Fall wenden die Verantwortlichen eine Quersubventionierung zwischen den aktiven Versicherten und den Personen, die bereits eine Rente beziehen, an.

4- Die Konversionsrate

Der Umwandlungssatz variiert in Abhängigkeit von der Lebenserwartung des Versicherten, aber auch vom technischen Zinssatz und den Hinterbliebenenleistungen.

Bei einer langen Lebensdauer ist die Rendite der getätigten Anlage niedrig und der Umwandlungssatz wird ebenfalls niedrig sein. Im umgekehrten Fall sind die Rendite der getätigten Anlage und der Umwandlungssatz höher. Man muss verstehen, dass der Umwandlungssatz nur auf das BVG-Altersguthaben anwendbar ist.

III- Wie hoch ist die Konversionsrate?

Um die Verteilung des angesammelten Kapitals zu optimieren, unterteilt die “Retraite Populaire” das Altersguthaben in zwei Teile: den obligatorischen und den überobligatorischen Teil. Bei dieser als „Splitting“ bezeichneten Methode werden auf jeden Teil unterschiedliche Umwandlungssätze angewendet.

Der BVG-Umwandlungssatz, der auf den obligatorischen Teil des Altersguthabens oder das BVG-Minimum im AHV-Rentenalter (64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer) anwendbar ist, beträgt 6,8%. Wenn jedoch die Rentenreform, die ihre Senkung vorsieht, im Frühjahr 2024 für rechtsgültig erklärt wird, wird der Umwandlungssatz 6% betragen.

Der Umwandlungssatz, der für den überobligatorischen Teil des Altersguthabens gilt, der von Stiftung der “Retraite Populaire” ausgezahlt wird, wird ab 2019 schrittweise von 6,8% auf 4,8% im Jahr 2026 für einen Mann, der mit 65 Jahren in Rente geht, und auf 4,69% für eine Frau, die mit 64 Jahren in Rente geht, gesenkt.

  • Für einen 65-jährigen Mann beträgt die Rate 5,4 % im Jahr 2023; 5,2 % im Jahr 2024; 5 % im Jahr 2025 und 4,8 % im Jahr 2026 ;
  • Für eine 64-jährige Frau beträgt die Rate 5,25% im Jahr 2023; 5,084% im Jahr 2024; 4,830% im Jahr 2025 und 4,69% im Jahr 2026.

IV- Wie wird die Höhe der Altersrente berechnet?

Wenn ein Versicherter das Rentenalter erreicht, wird die Höhe seiner Rente aus seinem gesamten Altersguthaben und dem Umwandlungssatz berechnet, der sowohl für den obligatorischen als auch für den überobligatorischen Teil gilt. Ein konkretes Beispiel wird Ihnen helfen, dies besser zu verstehen:

André wird im Jahre 2024,  65 Jahre alt und bereitet sich auf seinen Ruhestand vor. Er hat ein Altersguthaben von insgesamt CHF 400’000.- angespart.  Der obligatorische Teil dieses Altersguthabens beträgt CHF 240’000.- und der überobligatorische Teil CHF 160’000.-.

1- Berechnung der jährlichen Rente aus dem obligatorischen Teil des Guthabens

Der obligatorische Teil des Guthabens beläuft sich auf  CHF 240’ 000.-. Um die entsprechende Rente zu erhalten, muss also der Satz von 6,8 % bzw. 6 % angewendet werden, wenn die Reform des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG21) durchgeführt wird.

  • So erhalten wir entweder: 240’000 x 6,8 % = CHF 16’320.-
  • Oder: 240’000 x 6 % = CHF 14’400.-

 

2- Berechnung der jährlichen Rente auf dem überobligatorischen Teil des Guthabens

Der überobligatorische Teil des Altersguthabens beträgt CHF 160’000.- Der erwartete Zinssatz für das Jahr 2024 beträgt 5,2 %.

Jährliche Rente auf den überobligatorischen Teil = 160.000 x 5,2 % = CHF 8’320.-

3- Gesamtbetrag der jährlichen Rente auf das Altersguthaben

Um den Gesamtbetrag der Jahresrente zu ermitteln, die André erhalten wird, muss er die Jahresrente auf den obligatorischen Teil und die Jahresrente auf den überobligatorischen Teil zusammenzählen.

  • Jährliche Gesamtrente = 16’320 + 8’320 = CHF  24’640.-

Wenn die laufende Reform im Frühjahr 2024 für gültig erklärt wird, wird André eine jährliche Gesamtrente von :

  • 14’400 + 8’320 = CHF 22’720.- erhalten.

V- Wie kann man sein Einkommen im Ruhestand verbessern?

Angesichts der Veränderungen, die aufgrund der steigenden Lebenserwartung vorgenommen werden, werden die Versicherten, die in die AHV einzahlen, mehr bezahlen müssen, um eine geringere Altersrente zu erhalten.

Dann ist es sehr empfehlenswert, die richtigen Vorkehrungen zu treffen, um Ihr Einkommen im Ruhestand zu verbessern. Sie können sich in Ihre Pensionskasse einkaufen und eine dritte Säule abschließen, um Ihr Einkommen im Ruhestand zu erhöhen.

1- Einkauf von Jahren zum Auffüllen von Lücken in der beruflichen Vorsorge

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Beitragsjahre einkaufen, wenn ihre Einrichtung für die berufliche Altersvorsorge dies zulässt. Sie können durch eine freiwillige Einzahlung Jahre einkaufen, um die Lücken in ihrer beruflichen Vorsorge teilweise oder ganz zu schließen. Dieses Vorgehen ist ideal, um die zweite Säule zu optimieren. Der Betrag des Einkaufs wird dem angesparten Kapital hinzugefügt und verbessert die Höhe der Altersrente. Die Einzahlungen sind steuerfrei.

2- Ihr verlorenes Vermögen wiederfinden, um es zu vermehren

Swiss Serenity stellt Ihnen ein Tool zur Verfügung, mit dem Sie alle Ihre verlorenen Vermögenswerte suchen können.

Sobald sie wiedergefunden werden, schlagen wir Ihnen vor, sie zu vermehren, um für einen besseren Ruhestand vorzusorgen!