BVG-Sicherheitsfonds : Definition und Erklärung

BVG-Sicherheitsfonds : Definition und Erklärung

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Date
21-06-2024

Der Sicherheitsfonds BVG, der 1984 aufgrund eines Beschlusses der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegründet wurde, ist eine nationale Einrichtung der beruflichen Vorsorge. Diese Stiftung vereint alle Vorsorgeeinrichtungen, die dem Freizügigkeitsgesetz unterliegen.

Die Hauptfunktion des Fonds besteht darin, die Altersguthaben zu decken, sobald der Versicherte zahlungsunfähig wird. Erfahren Sie mehr über die Organisation, die Finanzierung und die Aufgaben der Stiftung Sicherheitsfonds BVG in der Schweiz.

Erfahren Sie mehr über die Organisation und Finanzierung des Sicherheitsfonds BVG

Der Sicherheitsfonds BVG ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung. Als Behörde besitzt er Entscheidungskompetenzen. Die zuständigen Behörden haben die Verwaltung des Sicherheitsfonds BVG an die Gesellschaft delegiert, die mit dem Betrieb des Fonds betraut ist.

In dieser Gesellschaft sind die größten Organisationen der beruflichen Vorsorge zusammengeschlossen. Es ist zu beachten, dass es die Vorsorgeeinrichtungen, die dem Freizügigkeitsgesetz unterliegen, sind, die den Sicherheitsfonds BVG finanzieren.

Was sind die wichtigsten Aufgaben des BVG-Sicherheitsfonds?

Eine Garantie im Falle einer Insolvenz

Der BVG-Sicherheitsfonds sichert allen Beitragszahlern der 2. Säule die verschiedenen Vorsorgeleistungen, die die Mindestvorschriften des BVG definieren, aber auch unter bestimmten Bedingungen und innerhalb vordefinierter Höchstgrenzen die überobligatorischen reglementarischen Leistungen, wenn das Vorsorgeinstitut zahlungsunfähig ist.

Zuschüsse für bestimmte Arbeitgeber

Sobald das BVG in Kraft getreten ist, sieht der Sicherheitsfonds für Arbeitgeber mit überdurchschnittlich vielen älteren Arbeitnehmern die Zahlung eines Ausgleichs in Form von Zuschüssen zu ihren Gunsten vor. Tatsächlich rechtfertigt diese ungünstige Altersstruktur die Gewährung dieses Zuschusses.

Die Zentrale der 2. Säule

Der Sicherheitsfonds BVG stellt die Verbindung zwischen den Versicherten und den Einrichtungen der zweiten Säule her. Denn sobald eine Vorsorgeeinrichtung feststellt, dass der Kontakt zu einem Begünstigten abgebrochen ist, muss sie die Zentralstelle für Guthaben-Fragen darüber informieren. Auch die Versicherten haben das Recht, die Zentralstelle zu kontaktieren, um sich über allfällige Guthaben aus ihrer beruflichen Vorsorge zu informieren.

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Sie müssen einen Antrag mithilfe des dafür vorgesehenen Formulars erstellen und bei der Zentrale für die zweite Säule einreichen. Die Zentrale der zweiten Säule wird dieses Formular mit den Meldungen der Vorsorgeeinrichtungen vergleichen. Sie werden dann erneut kontaktiert, sobald eine Übereinstimmung gefunden wurde.

Anschließend sollten Sie sich direkt an die angegebene Vorsorgeeinrichtung oder Freizügigkeitseinrichtung wenden. Die Verantwortlichen dieser Einrichtung sind die einzigen, die beurteilen können, ob Ihr Vorgehen begründet ist und ob Zahlungen getätigt werden können.

Verbindungsstelle zu den anderen EU- und EFTA-Ländern

Der Sicherheitsfonds BVG ist auch im Bereich der beruflichen Vorsorge tätig, indem er als Verbindungsstelle zu den Mitgliedsländern der Europäischen Union und der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation) fungiert. Er definiert die Sozialversicherungspflicht in der EFTA oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Verlässt ein Versicherter die Schweiz endgültig, ermächtigt er den Sicherheitsfonds BVG, seine persönlichen Daten an die zuständige Vorsorgeeinrichtung im europäischen Land, in dem er arbeitet, oder an die EFTA zu senden. Außerdem dürfen seine Guthaben aus der beruflichen Vorsorge an die zuständige Einrichtung in seinem neuen Land oder an die EFTA überwiesen werden. Der Sicherheitsfonds BVG kann alle Ergebnisse der Suche nach sozialen Vorsorgeguthaben an die verschiedenen Einrichtungen, die die Konten verwalten, und an Personen, die dies beantragen, weiterleiten.