BVG-Umwandlungssatz: Alles, was Sie 2026 wissen müssen

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13-02-2026
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Der BVG-Umwandlungssatz steht auch 2026 im Zentrum der Vorsorgeplanung. Nachdem in den vergangenen Jahren intensiv über Senkungen debattiert wurde, markiert das Jahr 2026 eine Phase der Stabilität. Durch die Ablehnung der Reform „BVG 21“ durch das Schweizer Volk im September 2024 bleiben die gesetzlichen Mindestwerte vorerst unangetastet. Für angehende Rentner ist es entscheidend, diesen Mechanismus zu verstehen, um ihre künftige Altersrente präzise berechnen zu können.

I. Was genau ist der BVG-Umwandlungssatz?

Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit dem Ihr angespartes Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung in eine lebenslange Rente umgerechnet wird.

  • Das Prinzip: Wenn Sie über ein Kapital von CHF 500'000 verfügen und der Umwandlungssatz 6,8 % beträgt, erhalten Sie eine jährliche Rente von CHF 34'000.
  • Splitting- vs. umhüllender Satz: Viele Pensionskassen wenden unterschiedliche Sätze für das obligatorische und das überobligatorische Guthaben an (Splitting). Andere nutzen einen einheitlichen Mischsatz für das gesamte Kapital (umhüllend).

II- Faktoren, die die berufliche Vorsorge beeinflussen

Neben dem BVG-Umwandlungssatz variiert die Höhe dieser Rente auch in Abhängigkeit von der Lebenserwartung, den Hinterlassenenleistungen und dem technischen Zinssatz.

1- Eine hohe Lebenserwartung in der Schweiz

Die Schweiz gehört zu den Ländern mit der weltweit höchsten Lebenserwartung. Das Bundesamt für Statistik stellt fest, dass Personen, die in den 1990er Jahren mit 65 Jahren in Rente gingen, im Durchschnitt noch 15 Jahre lebten. Heute ist diese Lebenserwartung auf über 20 Jahre gestiegen. Um sicherzustellen, dass die Vorsorgeeinrichtungen die Altersrente bis zum Tod der Versicherten auszahlen können, müssen diese mehr oder über einen längeren Zeitraum sparen, um ein ausreichendes Kapital aufzubauen.

2- Die Hinterlassenenleistungen

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung sieht die Zahlung einer Hinterlassenenrente an Personen vor, die ihren Ehepartner oder einen Elternteil verlieren. Im Todesfall wird ein zuvor definierter Betrag regelmäßig als finanzielle Unterstützung ausgezahlt. Es gibt drei Arten: die Waisenrente, die Witwenrente und die Witwerrente. Diese Renten werden gewährt, sobald der Versicherte mindestens ein Jahr lang Beiträge an die AHV gezahlt hat.

3- Der technische Zinssatz

Der technische Zinssatz ist eine jährliche Verzinsung des verfügbaren Kapitals, damit dieses für den Ruhestand ausreicht. Er variiert je nach wirtschaftlicher Entwicklung und den Marktrenditen. Der technische Zins wird so festgelegt, dass er nachhaltig unter der tatsächlich erzielten Kapitalrendite liegt. Im Jahr 2026 liegt der BVG-Mindestzinssatz bei 1,25 %.

4- Der Umwandlungssatz

Der Umwandlungssatz variiert je nach Lebenserwartung, technischem Zins und Hinterlassenenleistungen. Bei einer langen Lebensdauer und niedrigen Anlagerenditen sinkt der Umwandlungssatz tendenziell.

III- Wie hoch ist der Umwandlungssatz im Jahr 2026?

Zur Optimierung des Kapitals unterteilen viele Kassen (wie die Retraites Populaires) das Altersguthaben in zwei Teile: das Obligatorium und das Überobligatorium.

Der BVG-Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil (gesetzliches Minimum) bleibt im Jahr 2026 bei 6,8 %.

Der Umwandlungssatz für den überobligatorischen Teil wird oft schrittweise angepasst. Hier ein Beispiel für die Entwicklung (Männer 65 J. / Frauen 64 J. und 6 Mt. im Jahr 2026):

Alter2023202420252026
Mann (65 J.)5,4 %5,2 %5,0 %4,8 %
Frau (Ref.-Alter)5,25 %5,084 %4,83 %4,69 %

IV- Wie berechnet man die Rentenhöhe im Jahr 2026?

Erreicht ein Versicherter das Rentenalter, wird seine Rente auf Basis des gesamten Altersguthabens und der jeweiligen Sätze berechnet.

Beispiel André (65 Jahre im Jahr 2026): Er hat ein Altersguthaben von CHF 400'000. Davon sind CHF 240'000 obligatorisch und CHF 160'000 überobligatorisch.

KapitalUmwandlungssatzJährliche Rente
Obligatorisch (240'000 CHF) 6,8 %16'320 CHF
Überobligatorisch (160'000 CHF)4,8 %7'680 CHF
Total24'000 CHF

1- Berechnung der Rente auf dem obligatorischen Teil

Da die Reform abgelehnt wurde, wenden wir den Satz von 6,8 % an: 240'000 x 6,8 % = 16'320 CHF.

2- Berechnung der Rente auf dem überobligatorischen Teil

Der für 2026 vorgesehene Satz beträgt 4,8 %: 160'000 x 4,8 % = 7'680 CHF.

3- Gesamtbetrag der jährlichen Rente

André erhält eine jährliche Gesamtrente von 16'320 + 7'680 = 24'000 CHF.

V- Wie lässt sich das Renteneinkommen verbessern?

Aufgrund der steigenden Lebenserwartung müssen Versicherte oft mehr vorsorgen. Es wird dringend empfohlen, Maßnahmen zur Verbesserung des Einkommens zu ergreifen.

1- Einkauf von Beitragsjahren

Angestellte können freiwillige Einkäufe tätigen, um Lücken zu schließen. Diese Einzahlungen erhöhen das Alterskapital und sind steuerlich absetzbar.

2- Säule 3a Nachzahlungen (Neu ab 2026!)

Ab 2026 ist es erstmals möglich, nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a für die letzten zehn Jahre zu tätigen. Dies ist eine hervorragende Möglichkeit, die private Vorsorge zu stärken und Steuern zu sparen.



Swiss Serenity

Rédigé par Swiss Serenity

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