BVG-Beiträge in der Schweiz: ein Leitfaden

BVG-Beiträge in der Schweiz: ein Leitfaden

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22-10-2025
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Die berufliche Vorsorge (BVG), auch 2. Säule genannt, ist ein zentraler Pfeiler für die finanzielle Absicherung von Arbeitnehmenden in der Schweiz. Gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Angestellten für die Risiken Invalidität, Tod und für das Alter zu versichern.

Jeder Arbeitnehmer verfügt über ein individuelles Konto bei einer Pensionskasse, auf das die BVG-Beiträge eingezahlt werden. Doch wie funktioniert das genau, wer muss Beiträge zahlen und wie werden diese berechnet?

Wer ist bei der BVG versichert?

Die Beiträge zur beruflichen Vorsorge werden paritätisch, also zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer, getragen.

Ist die BVG-Beitragszahlung obligatorisch?

Für Arbeitnehmer ist die Versicherung in der BVG obligatorisch, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie sind mindestens 17 Jahre alt.
  • Sie erzielen ein Jahreseinkommen von mindestens CHF 22’050 (Eintrittsschwelle, Stand 2024).
  • Dieses Einkommen wird bei demselben Arbeitgeber erzielt.

Ab dem 17. Lebensjahr werden zunächst nur die Risiken Invalidität und Tod versichert. Die Beiträge für das Alterssparen beginnen am 1. Januar nach Vollendung des 24. Lebensjahres.

BVG-Beiträge für Selbstständige

Für Selbstständige ist der Anschluss an eine Pensionskasse freiwillig, kann aber insbesondere bei höheren Einkommen eine sehr attraktive Option sein, um die eigene Altersvorsorge zu stärken und Steuern zu sparen.

Der koordinierte Lohn und die Berechnung der Beiträge

Die BVG-Beiträge werden nicht auf den gesamten Bruttolohn, sondern auf den sogenannten koordinierten Lohn berechnet.

Was ist der koordinierte Lohn?

Der koordinierte Lohn ist der Teil Ihres Jahreslohns, der in der 2. Säule versichert ist. Er wird wie folgt berechnet:

Jahreslohn - Koordinationsabzug = koordinierter Lohn

Der Koordinationsabzug beträgt CHF 25’725 (Stand 2024). Dieser Betrag wird vom Lohn abgezogen, da er bereits durch die 1. Säule (AHV/IV) abgedeckt ist. Der versicherte Lohn liegt dabei zwischen mindestens CHF 3’675 und maximal CHF 62’475.

Wie werden die BVG-Beiträge berechnet?

Die Höhe der Sparbeiträge (Altersgutschriften) wird als Prozentsatz des koordinierten Lohns berechnet und ist nach Alter gestaffelt:

  • 25 bis 34 Jahre: 7 %
  • 35 bis 44 Jahre: 10 %
  • 45 bis 54 Jahre: 15 %
  • 55 bis 64/65 Jahre: 18 %

Beispielrechnung: Ein 46-jähriger Angestellter mit einem Jahreslohn von CHF 80’000.

  1. Koordinierter Lohn: CHF 80’000 - CHF 25’725 = CHF 54’275
  2. Beitragssatz (Alter 46): 15 %
  3. Gesamter Sparbeitrag pro Jahr: 15 % von CHF 54’275 = CHF 8’141.25
  4. Anteil Arbeitnehmer pro Jahr: CHF 8’141.25 / 2 = CHF 4’070.63 (oder CHF 339.20 pro Monat)

Der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Bruttolohn abgezogen.

Kennen Sie alle Ihre BVG-Guthaben?

Ihre Beiträge für die 2. Säule werden auf einem Vorsorgekonto bei der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers angespart. Wenn Sie jedoch die Stelle wechseln oder eine Zeit lang arbeitslos sind, folgt Ihnen Ihr BVG-Guthaben nicht automatisch.

Wird der Transfer an die neue Pensionskasse versäumt, muss die alte Vorsorgeeinrichtung das Geld an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überweisen. Diese Institution verwaltet kontaktlose Vorsorgegelder. Aufgrund von Unkenntnis oder Nachlässigkeit schlummern so über 10 Milliarden Franken an vergessenen Vermögen auf den Konten der Auffangeinrichtung!

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