BVG-Beitrag: Wie funktioniert das?

25 April 2023 0 By swiss-serenity

In der Schweiz ist die berufliche Vorsorge ein zentraler Bestandteil der langfristigen finanziellen Sicherheit der Arbeitnehmer. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) verpflichtet die Arbeitgeber, Beiträge für die Alters-, Invaliditäts- und Todesfallvorsorge ihrer Angestellten zu entrichten. Die BVG-Beiträge werden in ein individuelles Konto auf den Namen jedes Arbeitnehmers eingezahlt, das von einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge verwaltet wird. Der Beitragssatz ist auf einen maximalen Prozentsatz des Bruttolohns des Arbeitnehmers begrenzt und variiert je nach Alter des Arbeitnehmers und seinem Jahresgehalt. Wie funktioniert der BVG-Beitrag? Wo werden die Gelder aufbewahrt? Wie bekommt man sein Guthaben aus der 2. Säule zurück? Erfahren Sie mehr!

Die Grundlagen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz

Das Vorsorgesystem in der Schweiz basiert auf mehreren Säulen: Die erste Säule ist die AHV/IV, die durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie durch öffentliche Gelder finanziert wird. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge, die durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird. Ziel der beruflichen Vorsorge ist es, die AHV/IV durch zusätzliche Leistungen zu ergänzen.

Die 2. Säule: eine Verpflichtung des Arbeitgebers

Die Beiträge zur 2. Säule dienen der Finanzierung der Alters-, Invaliditäts- und Todesfallvorsorge.  Alle Schweizer Arbeitgeber müssen ihren Angestellten eine berufliche Vorsorge anbieten. Arbeitnehmer sind in zwei Fällen automatisch versichert:

  • ab dem Alter von 17 Jahren, mit mindestens einem Jahr Arbeit; 
  • oder infolge von mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche während drei aufeinanderfolgenden Monaten.

Die Berechnung der BVG-Beiträge

Die Höhe der BVG-Beiträge wird als Prozentsatz des Bruttolohns jedes Arbeitnehmers festgelegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen gleichermaßen dazu beitragen. Die Beiträge werden dann in Fonds investiert, die in der Regel von einer unabhängigen Vorsorgeeinrichtung verwaltet werden. Das Kapital kann in verschiedene Anlageklassen investiert werden, darunter Anleihen, Aktien und Immobilien.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Höhe der vom Arbeitgeber einbezahlten BVG-Beiträge ist steuerlich absetzbar. Auch Arbeitnehmer/innen können ihre Vorsorgebeiträge bis zu einem bestimmten Betrag von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Verwendung des beruflichen Vorsorgekapitals

Arbeitnehmer in der Schweiz können ihr berufliches Vorsorgekapital zurückerhalten, wenn sie aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Sie haben die Möglichkeit, ihre Gelder an eine andere Vorsorgeeinrichtung zu überweisen, sofern diese Einrichtung vom BVG anerkannt ist. Arbeitnehmer können auch einen Teil ihres Kontos für die berufliche Vorsorge abheben, um eine Wohnung zu kaufen oder ihr eigenes Unternehmen zu finanzieren.

Vorsorgeleistungen bei Tod oder Invalidität

Im Falle von Tod oder Invalidität haben die Arbeitnehmer oder Begünstigten Anspruch auf Vorsorgeleistungen. Die Leistungen können in Form einer Rente oder eines Kapitalbetrags ausgezahlt werden. Je nach Wahl des Arbeitnehmers und den Bestimmungen der Einrichtung der beruflichen Vorsorge.

Kennen Sie alle Ihre BVG-Guthaben?

Ihre Beiträge für die zweite Säule sowie die Beiträge Ihres Arbeitgebers werden in ein Vorsorgekonto eingezahlt. Dieses Konto wird von einer Vorsorgeeinrichtung verwaltet. Wenn Sie jedoch arbeitslos sind oder in der Vergangenheit die Stelle gewechselt haben, folgen Ihnen Ihre BVG-Guthaben nicht automatisch. Wenn Ihr früherer Arbeitgeber nicht die notwendigen Schritte unternommen hat, um Ihre Pensionsguthaben in Ihre neue Vorsorgeeinrichtung zu übertragen, werden Sie an die Auffangstiftung überwiesen. Diese Organisation verwaltet die nachrichtenlosen Vorsorgeguthaben für Personen, die ihre Spur verloren haben oder von den Arbeitgebern nicht ausfindig gemacht werden konnten. Aufgrund von Unkenntnis des Systems oder Nachlässigkeit bei der Übertragung von Vorsorgeguthaben schlummern über 10 Milliarden Schweizerfranken bestehend aus nachrichtenlosen Vermögenswerten auf den Konten der Auffangeinrichtung BVG!

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Der BVG-Beitrag ist ein grundlegendes Element der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Er wird auch als zweite Säule bezeichnet. Er soll den Arbeitnehmern finanzielle Sicherheit im Falle von Arbeitsunfähigkeit, Rente oder Tod bieten. Die Beiträge werden von unabhängigen Vorsorgeeinrichtungen verwaltet, die strengen Standards unterliegen, um die Sicherheit der Investitionen zu gewährleisten. Deshalb muss jeder Arbeitnehmer, der den Arbeitgeber wechselt oder arbeitslos wird, überprüfen, ob seine Vorsorgegelder aus der zweiten Säule korrekt überwiesen werden. 

 

Viele tun dies jedoch aus Nachlässigkeit oder Unkenntnis des Systems nicht. Mehr noch: Die Rückforderung von Guthaben aus der beruflichen Vorsorge kann ein komplexer und zeitaufwendiger Prozess sein. Vor allem für diejenigen, die die Schweiz verlassen haben.

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