Zentralstelle 2. Säule: Was ist das?

Zentralstelle 2. Säule: Was ist das?

Meine Guthaben zurückführen
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15-10-2025
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Wenn eine erwerbstätige Person in der Schweiz ihre berufliche Situation ändert, kann es vorkommen, dass Vorsorgeguthaben aus der beruflichen Vorsorge (BVG) vergessen gehen. Werden diese Gelder nicht beansprucht, überweist die frühere Pensionskasse die Austrittsleistung nach einer gewissen Frist an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Oft erinnern sich Arbeitnehmer nicht mehr genau, bei welcher Pensionskasse sie versichert waren.

Erfahren Sie hier, welche Rolle die Zentralstelle 2. Säule spielt und wie diese Einrichtung des Bundes Ihnen helfen kann, Ihr Guthaben aufzuspüren.

Die Zentralstelle 2. Säule: Eine zentrale Verbindungsstelle

Die im Mai 1999 gegründete Zentralstelle 2. Säule ist eine Einrichtung des Bundes, die als Bindeglied zwischen Versicherten und den Vorsorgeeinrichtungen fungiert. Ihr Hauptzweck ist es, Personen dabei zu unterstützen, Pensionskassen oder Freizügigkeitseinrichtungen wiederzufinden, bei denen sie Guthaben haben.

Bei einem Stellenwechsel, einem temporären Unterbruch der Erwerbstätigkeit, einer Umschulung, einer Kündigung oder dem endgültigen Verlassen der Schweiz hat jeder Arbeitnehmer das Recht, seine Austrittsleistung von der bisherigen Pensionskasse auf eine neue Vorsorgeeinrichtung zu übertragen.

Wird dieser Transfer jedoch nicht veranlasst – sei es aus Unwissenheit oder weil es vergessen ging –, ist die alte Pensionskasse gesetzlich verpflichtet, das Guthaben nach spätestens zwei Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG zu überweisen. Diese Gelder werden dann als "kontaktlose Guthaben" oder "Freizügigkeitsleistungen" geführt.

Genau hier kommt die Zentralstelle 2. Säule ins Spiel: Sie hilft Versicherten, diese vergessenen Guthaben aufzuspüren.

So funktioniert die Zentralstelle 2. Säule

Wenn Sie vermuten, dass Sie irgendwo noch nicht beanspruchte Vorsorgegelder haben, können Sie sich kostenlos an die Zentralstelle 2. Säule wenden, um danach zu suchen.

Alle Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen sind verpflichtet, der Zentralstelle jährlich ihre kontaktlosen Guthaben zu melden. Die Zentralstelle sammelt und archiviert diese Informationen, bis sich ein rechtmässiger Begünstigter meldet.

Wichtig zu wissen: Die Zentralstelle 2. Säule verwaltet selbst keine Gelder. Sie agiert ausschliesslich als Vermittlerin, damit die betroffenen Versicherten die Institution finden, die ihr Guthaben aktuell führt.

Welche Schritte sind nötig, um vergessene Guthaben zu beanspruchen?

Um eine Suche nach vergessenen Vorsorgegeldern zu starten, muss der Versicherte einen Antrag stellen.

  1. Laden Sie dazu das offizielle Online-Antragsformular auf der Webseite der Zentralstelle 2. Säule herunter.
  2. Alternativ können Sie unser kostenloses Online-Suchformular verwenden. Basierend auf den Ergebnissen schlagen wir Ihnen anschliessend Lösungen vor, wie Sie die Rendite Ihres wiedergefundenen Vermögens optimieren können.

Die Zentralstelle leitet Ihre Anfrage an alle Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz weiter. Wird ein Guthaben gefunden, werden Sie direkt von der betreffenden Institution kontaktiert.

Beachten Sie die Frist: Wenn ein Versicherter sein Guthaben nicht bis 10 Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters beansprucht, wird es an den Sicherheitsfonds BVG überwiesen. Diese Gelder werden unter anderem zur Finanzierung des Betriebs der Zentralstelle 2. Säule verwendet.

Was sind die Kontaktdaten der Zentralstelle 2. Säule (BVG)?

Adresse:
Sicherheitsfonds BVG
Geschäftsstelle
Postfach 1023
3000 Bern 14
Schweiz