Vorab bestätigt der Benutzer der Swiss Serenity Webseite/Applikationen, dass er seine Vorsorgeguthaben auf ein Freizügigkeitsdepot bei einem der indirekten Bankpartner von Swiss Serenity zusammenlegen möchte.
Der unterzeichnende Vorsorgenehmer bestätigt, dass er sich bewusst ist, dass er gesetzlich verpflichtet ist, seine Freizügigkeitsleistung an die neue Pensionskasse zu überweisen. Der unterzeichnende Vorsorgenehmer bestätigt zudem, dass er sich bewusst ist, dass es auch möglich ist, seine Freizügigkeitsleistung an eine Einrichtung seiner Wahl zu überweisen und dass es Sparkonten und Wertschriftenlösungen gibt.
Zu diesem Zeitpunkt des Prozesses ist der genaue Betrag noch nicht bekannt. Daher bitten wir die von Ihnen ausgewählten Vorsorgeinstitute, das gesamte Konto-Guthaben zu einem unserer Partner zu überweisen.
Derzeit sind unsere direkten oder indirekten Partner:
Die Vermögensverwaltung wurde vollständig an Gonet & Cie. / Groupe Mirabaud oder Zugerberg Finanz abgetreten, drei Spezialisten in diesem Bereich. Die Kala Swiss SA hat sich mit ihren Partnern dafür eingesetzt, dass die Verwaltung immer nach dem Anlegerprofil des Vorsorgenehmers erfolgt. Es gibt mehrere verschiedene Anlagemöglichkeiten, die sowohl für sicherheitsorientierte als auch für dynamische Profile geeignet sind. Die Kala Swiss SA fungiert lediglich als Vermittler und hat keinen Einfluss auf die Anlagestrategie oder die Ergebnisse.
Nachdem Sie uns den Auftrag zum Transfer Ihrer ausgewählten Vermögenswerte erteilt haben, bevollmächtigen Sie die Swiss Serenity Service SA oder einen ihrer Partner, den Transfer Ihrer Vermögenswerte bei der ausgewählten Freizügigkeitseinrichtung zu beantragen. Ein Brief mit der Bitte um Überweisung wird in Ihrem Namen unter Verwendung Ihrer digitalen Unterschrift, die Sie bei der Suchanfrage angegeben haben, versandt. Dieses Schreiben wird Ihnen in Kopie per E-Mail zur Information zugesandt. Es kann sein, dass Ihnen in einigen Fällen ein Formular zur Unterschrift per Post zugeschickt wird, da einige Institute die digitale Unterschrift noch nicht akzeptieren.
Im Rahmen der Übertragung eines Vorsorgeguthabens 3a verläuft der Prozess analog; die vom Kunden im Rahmen des Antrags auf Guthabensuche geleistete digitale Unterschrift wird ebenfalls verwendet, um die Übertragungsschreiben an die bisherigen Institute zu erstellen.
Der Vorsorgenehmer ermächtigt die Swiss Serenity Service SA, unter Verwendung seiner Daten und seiner digitalen Unterschrift eine Vollmacht zu generieren. Diese Vollmacht berechtigt die Swiss Serenity Service SA lediglich, sich über die Höhe der aktuellen Guthaben, die der Vorsorgenehmer bei den Instituten, bei denen sich das Geld befindet, zu informieren.
Der unterzeichnende Vorsorgenehmer anerkennt und akzeptiert, dass sämtliche Informationen und Daten im Zusammenhang mit der Konto-/Depotbeziehung zwischen der Stiftung, der Bank und der Swiss Serenity Service SA ausgetauscht werden können. Darüber hinaus sind alle Informationen über den Konto-/Depotinhaber gegenüber Dritten geheim zu halten, vorbehaltlich der gesetzlich vorgeschriebenen Auskunftspflicht.
Der unterzeichnende Vorsorgenehmer bestätigt, dass er sich bewusst ist, dass der Wert von Anlagen unabhängig von historischen Daten steigen und fallen kann und dass Anlagen in Fremdwährungen zusätzliche Risiken zur Folge haben können. Um die für Ihre Situation am besten geeignete Anlagestrategie zu entwickeln, werden Fragen gestellt, um Ihr Anlegerprofil zu bestimmen, und es werden nur geeignete Produkte zugelassen.
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Kosten für die Suchanfrage nach Ihren Vermögenswerten bei 1500 Vorsorgeeinrichtungen |
inbegriffen |
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Eröffnungsgebühren und Aufnahmegbühr bei einer neuen Geschäftsbeziehung. |
3% auf die transferierten Vermögenswerte |
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Antrag auf Überweisung von Vorsorgeguthaben ehemaliger Vorsorgestiftungen |
inbegriffen |
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Neuorientierung und Strategiewechsel |
inbegriffen |
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Verwaltung von Anlagenstrategien |
inbegriffen |
Beachten Sie, dass die Banken Gebühren für die Kontoführung und die Depotbank berechnen. Die Gebühren hängen von der jeweiligen Bank ab und sind in ihrem Vertrag festgelegt.
Für den Fall, dass Sie sich für die Transferoption entschieden haben und kein Guthaben, ausser Ihrem aktuellen BVG, gefunden wird, verpflichten sich sowohl unser Bankpartner sowie die Swiss Serenity Service SA, keine Bankbeziehung zu eröffnen und keine Gebühren zu berechnen.
Falls ein Transfer vom unterzeichnenden Vorsorgenehmer für mindestens ein Vorsorgeinstitut angeordnet wird, wird die Stiftung Auffangeinrichtung BVG systematisch angeschrieben, auch wenn sie nicht im Suchergebnis enthalten war.
Die Anlagestrategien werden von der Freizügigkeitsstiftung verwaltet in Übereinstimmung mit Art. 71 Abs. 1 BVG, Art. 49-58 BVV2 und Art. 19a FZV verwaltet. Zum Einsatz kommen Anteile von Anlagestiftungen und institutionelle Beträge von BVG-konformen Anlagefonds.
Für die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) werden die Anlagestrategien der Zugerberg 3a Vorsorgestiftung in Übereinstimmung mit den für die gebundene Vorsorge 3a geltenden Bestimmungen, insbesondere der Verordnung über die gebundene Vorsorge (BVV3) sowie den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) verwaltet.
Alle Rechtsverhältnisse unterstehen dem Schweizer Recht. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Betreibungsort richten sich für alle Vorsorgenehmer mit Wohnsitz in der Schweiz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für vorsorgeberechtigte Personen mit Wohnsitz im Ausland gilt als Erfüllungsort, Gerichtsstand und Betreibungsort der Sitz der Stiftung.