Einleitend bestätigt der Nutzer der Swiss Serenity App/Website, dass er seine Vorsorgegelder auf ein Konto/Depot bei einem der indirekten Bankpartner von Swiss Serenity zurückführen möchte.
Die unterzeichnende Person bestätigt auch, dass sie sich bewusst ist, dass es auch möglich ist, sein Freizügigkeitsguthaben an eine Stiftung seiner Wahl zu überweisen und dass es Sparkonten und Depotlösungen gibt. Die unterzeichnende Person bestätigt, dass sie sich bewusst ist, dass sie gesetzlich verpflichtet ist, ihr Freizügigkeitsguthaben an die Pensionskasse ihres Arbeitgebers zu überweisen, falls sie eine solche hat.
Derzeit sind die direkten oder indirekten Partner, denen wir vertrauen, folgende:
Die Zugerberg Stiftung versichert und verwaltet das Vermögen intern über eine dafür vorgesehene Einheit. Standardmässig wird ein Risikoprofil direkt zwischen der Stiftung und dem Nutzer vereinbart. Für den Fall, dass Sie eine dynamischere Verwaltung wünschen, können Sie nach der Rückführung Ihrer Guthaben einen schriftlichen Antrag stellen. Swiss Serenity Service AG ist von jeglicher Haftung in diesem Zusammenhang befreit, da keine Beratung stattgefunden hat und die Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen dem Nutzer und der Stiftung direkt abgeschlossen wurde. Swiss Serenity Service AG ist lediglich die Plattform, die die Nachforschung bezüglich Guthaben ermöglicht, und bietet einen Service zur Automatisierung der Rückführung von Guthaben an, indem sie dem Nutzer ihre indirekten Partner vorschlägt.
Für den Fall, dass Swiss Serenity in Zukunft in Ihrem Interesse feststellt, dass andere Partner besser geeignet sind, um Ihr Vermögen zu verwalten, stimmen Sie zu, dass Swiss Serenity Ihr Vermögen umschichten darf. Sie geben Swiss Serenity das Recht, Ihr Vermögen ohne Ihre schriftliche Zustimmung zu verschieben, sofern dies für Sie keine zusätzlichen Kosten verursacht.
Sie ermächtigen Swiss Serenity, die Auszahlung/Rückführung Ihrer wiedergefundenen Guthaben (über ihre Partner) bei ehemaligen Vorsorgeeinrichtungenzu beantragen. Der Brief wird in Ihrem Namen unter Verwendung Ihrer digitalen Unterschrift versandt.
Mit der Unterzeichnung des Rückführungsantrags seiner Vorsorgeguthaben per SMS-Code und elektronischer Signatur erteilt der Vorsorgenehmer Swiss Serenity Service SA ein Verwaltungsmandat, um ihn zu vertreten und in seinem Namen sowie auf seine Anfrage hin die nachfolgend aufgeführten Handlungen vorzunehmen. Eine Verwaltungsmandat(ein Beispiel ist hier verfügba) wird erstellt, nachdem es elektronisch mittels eines einmaligen SMS-Codes unterzeichnet wurde. Dabei werden die bereits übermittelten Daten des Vorsorgenehmers, einschließlich seiner digitalen Unterschrift, seines Identitätsdokuments und seiner Kontaktdaten, wiederverwendet. Hier sind die Handlungen, bei denen die Swiss Serenity Service AG im Namen des Vorsorgenehmers einschreiten darf:
Dieses Verwaltungsmandat stützt sich auf die gesetzliche Grundlage der Artikel 32 ff. des Obligationenrechts, welche es jeder Person erlaubt, einer anderen die volle Verwaltungsmacht zu erteilen und in ihrem Namen zu handeln.
Der Vorsorgenehmer erteilt Swiss Serenity Service SA zudem ein Verwaltungsmandat, um ihn bei der Auswahl der Anlagetitel zu vertreten. Die Swiss Serenity Service AG ist berechtigt, ohne Rücksprache mit dem Vorsorgenehmer Wertpapiere durch andere Wertpapiere mit demselben oder einem niedrigeren Risikoprofil als dem in der Anlagestrategie festgelegten zu ersetzen und Ausschüttungen zu reinvestieren. Sie ist nicht berechtigt, die im Depot gehaltenen Wertpapiere ohne Wiederanlage zu verkaufen, Vermögenswerte auf dem Konto anzulegen oder vollständige oder teilweise Abhebungen vorzunehmen.
Dieses Verwaltungsmandat gilt gegenüber sämtlichen Institutionen oder Freizügigkeitsstiftungen, die gegenwärtig oder in der Vergangenheit Vorsorgeguthaben des Vorsorgenehmers verwalten oder verwaltet haben.
Der Vorsorgenehmer kann der Wiederverwendung seiner Kontaktdaten und seiner elektronischen Unterschrift für die Erstellung der Rückführungsschreiben innerhalb von 14 Tagen nach der elektronischen Unterzeichnung seiner Rückführung widersprechen. Das Verwaltungsmandat kann von beiden Parteien jederzeit widerrufen werden.
Der unterzeichnende Vorsorgenehmer erkennt an und stimmt zu, dass sämtliche Informationen und Daten im Zusammenhang mit der Konto-/Depotbeziehung zwischen der Bank, Swiss Serenity und ihren Kooperationspartnern ausgetauscht werden können. Darüber hinaus müssen alle Informationen über den Konto-/Depotinhaber gegenüber Dritten geheim gehalten werden. Vorbehaltlich der gesetzlich vorgeschriebenen Auskunftspflicht.
Si vous avez effectué votre recherche dans le cadre d'un programme de parrainage ou par le biais d'un parrain, vous acceptez également les conditions de parrainage disponible ici.
Der unterzeichnende Vorsorgenehmer bestätigt, dass er sich bewusst ist, dass der Wert der Anlagen unabhängig von historischen Daten steigen oder fallen kann und dass Anlagen in Fremdwährungen mit zusätzlichen Risiken verbunden sind. Er bestätigt hiermit und in voller Kenntnis seines Anlegerprofils, dass er sich an eine Anlagestrategie hält, die als sicher bezeichnet wird, oder an eine dynamischere Strategie, wenn diese ausdrücklich vom Nutzer genehmigt wurde.
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Kosten für die Nachforschung bezüglich Ihrer Guthaben bei 1500 Vorsorgeeinrichtungen |
Kostenlos |
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Kosten für die Eröffnung eines Depots bei unseren Partnern |
Kostenlos |
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Einmalige Ausgabeprovision |
3% |
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Durchschnittliche historische Jahresrendite |
3%* |
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Antrag auf Rückführung von Guthaben bei früheren Stiftungen |
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Rebalancing und Strategiewechsel |
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Verwaltung von Anlagestrategien |
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Unterstützung bei Formalitäten |
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Verwaltungsprovision von Swiss Serenity |
Kostenlos |
Beachten Sie, dass alle Bankanbieter Gebühren für die Verwaltung von Konten/Depots berechnen. Diese Kosten sind in der Beitrittsvereinbarung aufgeführt.
*Sichere durchschnittliche jährliche Rendite auf der Grundlage vergangener Wertentwicklungen (unverbindlich)
Für den Fall, dass Sie sich für die Rückführungsoption entschieden haben, falls Guthaben gefunden werden und keine Guthaben, ausser Ihrem aktuellen BVG, gefunden werden, verpflichtet sich unser Bankpartner, keine Bankbeziehung zu eröffnen und wird keine Gebühren zu berechnen.
Falls eine Rückführung vom unterzeichnenden Vorsorgenehmer für mindestens ein Vorsorgeinstitut angeordnet wird, wird die Stiftung Auffangeinrichtung systematisch angeschrieben, auch wenn sie nicht im Suchergebnis enthalten war.
Die Anlagestrategien werden von der Freizügigkeitseinrichtung verwaltet. Es werden Anteile von Anlagestiftungen und institutionelle Tranchen von BVG-konformen Anlagefonds verwendet.
Alle Rechtsverhältnisse unterliegen dem Schweizer Recht. Der Erfüllungsort, der Gerichtsstand und der Verfolgungsort bestimmen sich für alle Vorsorgenehmer mit Wohnsitz in der Schweiz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Vorsorgenehmer mit Wohnsitz im Ausland ist der Erfüllungsort, der Gerichtsstand und der Verfolgungsort der Sitz der Stiftung.
Sie haben die Dienstleistungen von Swiss Serenity über deren Website in Anspruch genommen. Sie bestätigen, dass Sie von Ihrem Berater ausreichend über die Hintergründe der verschiedenen Schritte informiert wurden.