Wie melde ich mich arbeitslos? Folgende Schritte sind nötig

25 April 2023 0 By swiss-serenity

Haben Sie gerade Ihren Job verloren? Melden Sie sich so schnell wie möglich arbeitslos! Tun Sie dies auf jeden Fall spätestens am ersten Tag, für den Sie Leistungen beantragen. So können Sie in der Zeit der Nichtbeschäftigung kurzfristig für finanzielle Sicherheit sorgen. Wie melde ich mich arbeitslos? Was geschieht mit den Beiträgen zur zweiten Säule während dieser Zeit? Wie erhalten Sie Ihr Guthaben aus der zweiten Säule zurück? Finden Sie hier alle Antworten!

Vereinbaren Sie einen Termin beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)

Sie müssen Ihre Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung persönlich vornehmen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können entweder den Online-Service für die Anmeldung bei der Arbeitsvermittlung nutzen oder das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum aufsuchen. Innerhalb von 15 Tagen nach der Anmeldung findet ein erstes Gespräch im zuständigen RAV statt. Bei diesem Gespräch müssen Sie eine Reihe von Dokumenten mitbringen, die hier aufgelistet sind:

  • Ihren AHV/IV-Versicherungsnachweis oder Ihre Krankenversicherungskarte
  • Einen Identitätsnachweis: Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise über Ihre Stellensuche, vor allem Bewerbungsbriefe und die erhaltenen Antworten
  • Das Formular „PD U2“, wenn Sie EU- oder EFTA-Bürger sind; in einem dieser Länder       Arbeitslosengeld beziehen und in der Schweiz eine Stelle suchen.

Entdecken Sie die Job-Room-Plattform

Sobald Sie sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum angemeldet haben, haben Sie Zugang zu einer Online-Plattform; Job-Room. Diese stellt Ihnen eine Reihe von praktischen und benutzerfreundlichen  Dienstleistungen zur Verfügung,welche Ihnen die Stellensuche erleichtert. Hier ein Überblick:

  • Sie können das Formular „Nachweis der persönlichen Bemühungen um eine Arbeitsstelle“ online einreichen. Mit diesem Dokument kann das RAV Ihre Bemühungen bei der Arbeitssuche kontrollieren.
  • Sie können auch das Formular „Angaben der versicherten Person“ online einreichen. Es dient Ihnen dazu, Ihre persönlichen Daten und Kontaktdaten zu aktualisieren.
  • Außerdem können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen abspeichern, um sich ganz einfach online auf Stellenangebote zu bewerben.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, Job-Alerts einzurichten, um über freie Stellen, die Ihren Kriterien entsprechen, informiert zu werden.

Eine Arbeitslosenkasse (ALK) auswählen

Außerdem müssen Sie eine Arbeitslosenkasse in Ihrem Kanton auswählen, die für die monatliche Auszahlung Ihrer Leistungen zuständig ist. Sie müssen der ausgewählten Stelle die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld.
  • Die Bescheinigungen Ihres/Ihrer Arbeitgeber(s) der letzten zwei Jahre.
  • Das Formular „PD U1“, wenn Sie Staatsangehöriger eines EU- oder EFTA-Landes sind.
  • Weitere Informationen, die eventuell von Ihrer Arbeitslosenkasse verlangt werden.

Stellen Sie Ihrer ALK alle erforderlichen Daten und Dokumente so schnell wie möglich zur Verfügung. Dies garantiert Ihnen eine effiziente und rasche Bearbeitung Ihres Antrags für Arbeitslosengeld. Auf diese Weise können Sie Ihre Finanzen besser verwalten und Ihre Arbeitssuche ohne übermäßige finanzielle Belastung durchführen.

Ist der 2.Säule-Beitrag für arbeitslose Personen obligatorisch?

 

Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie keine Beiträge mehr für Ihre zweite Säule einzahlen. Allerdings können Sie die bereits eingezahlten Beiträge nicht frei verwenden. Diese werden auf einem Freizügigkeitskonto bei einer Finanzinstitution aufbewahrt, welche Ihr Guthaben vorübergehend anlegt.

Wie steht es mit dem Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit außerhalb der Beiträge zur zweiten Säule?

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie automatisch durch das obligatorische Betriebsrentensystem für Arbeitslose gegen die Risiken von Tod und Invalidität versichert. Um diese Leistungen zu erhalten, muss Ihr Tagessatz jedoch höher sein als der Mindestlohn für einen Tag, d. h. CHF 24.00 im Jahr 2023. Die für den Bezug dieser Leistungen erforderlichen Beiträge werden zu gleichen Teilen zwischen Ihnen als Versicherten und der Arbeitslosenversicherung geteilt.

Was passiert mit der zweiten Säule bei Arbeitslosigkeit?

Wenn Sie aus einem Unternehmen ausscheiden, endet auch Ihre Mitgliedschaft in der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers. Wenn Sie die Vorsorgeeinrichtung verlassen, haben Sie Anspruch auf das gesamte Vorsorgeguthaben, das zu diesem Zeitpunkt vorhanden ist. Wenn Sie keine neue Stelle antreten, können Sie Ihr besagtes Guthaben an eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen. Wenn Sie keine Anweisungen erteilen, wird Ihr Guthaben an die Auffangeinrichtung BVG überwiesen, und zwar innerhalb von 6 bis 24 Monaten nach Ihrem Austritt. Darüber hinaus können Sie in den folgenden drei Fällen eine Barauszahlung Ihres Altersguthabens erhalten:

  • Wenn die Höhe Ihrer Austrittsleistung geringer ist als die Höhe Ihres Jahresbeitrags
  • Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen
  • Oder wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen

Kann man sich sein Freizügigkeitskonto auswählen?

Mit einem Freizügigkeitskonto können Sie Ihr Kapital schützen und von einer möglichen Rendite profitieren, bis Sie wieder in der Lage sind, Beiträge zu zahlen. Es ist möglich, das Freizügigkeitskonto von einer Pensionskasse zu einer anderen zu übertragen, um von interessanteren Bedingungen zu profitieren. Denken Sie daran, dass die Planung Ihres Ruhestands ein wichtiger Schritt in Ihrem finanziellen Leben ist. Die Entscheidungen von heute beeinflussen Ihr zukünftiges Leben: Achten Sie darauf, dass sie gut überlegt sind, um eine solide finanzielle Zukunft zu sichern.

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Wenn Sie derzeit arbeitslos sind oder in der Vergangenheit den Arbeitsplatz gewechselt haben, sollten Sie wissen, dass Ihre zweite Säule nicht automatisch mit Ihnen mitkommt. Für den Fall, dass Ihr ehemaliger Arbeitgeber nicht die nötigen Schritte unternommen hat, werden Ihre Guthaben ohne Ihre Zustimmung an die Auffangeinrichtung überwiesen. Laut RTS sind etwa 1 Million Schweizer Arbeitnehmer vom Verlust ihrer Guthaben betroffen, und mehr als 10 Milliarden Franken warten darauf, eingefordert zu werden. Im Rentenalter müssen Sie jedoch zwingend alle Ihre Guthaben zurückerhalten. Außerdem beträgt die Rendite der Ersatz Pensionskasse nur 0,01%, was sehr niedrig ist und zu Lücken in Ihrer Vorsorge führen kann.

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