Wie melde ich mich arbeitslos? Folgende Schritte sind nötig

Wie melde ich mich arbeitslos? Folgende Schritte sind nötig

Meine Guthaben zurückführen
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Date
15-10-2025
Meine Guthaben zurückführen

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist eine schwierige Situation, die viele Fragen aufwirft, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Zukunft. In der Schweiz soll das System der Arbeitslosenversicherung (ALV) Sie in dieser Übergangsphase unterstützen. Eine schnelle und sorgfältige Anmeldung ist jedoch entscheidend, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren und insbesondere Ihre 2. Säule zu erhalten – ein wichtiger finanzieller Aspekt, den viele Menschen vernachlässigen.

Dieser Artikel führt Sie durch die wichtigsten Schritte zur Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung und legt den Schwerpunkt auf die Massnahmen, die Sie ergreifen müssen, um nichts dem Zufall zu überlassen.

Schritt 1: Der entscheidende Moment der Ankündigung

Der richtige Zeitpunkt zum Handeln ist so früh wie möglich. Idealerweise melden Sie sich sofort nach Bekanntgabe Ihrer Entlassung arbeitslos, auch wenn Ihr Vertrag noch nicht ausgelaufen ist. Sie müssen dies unbedingt spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit tun.

Warum diese Eile? Die Arbeitslosenversicherung zahlt keine rückwirkenden Leistungen. Jeder Tag Verspätung ist ein Tag verlorener Leistungen. Die Anmeldung erfolgt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Ihres Wohnortes. In einigen Kantonen kann dies direkt online über Plattformen wie Job-Room.ch erfolgen.

Vorzubereitende Unterlagen:

  • Ihr Personalausweis oder Reisepass
  • Ihre AHV-Karte oder Ihre Krankenversicherungskarte
  • Ihr Kündigungsschreiben und Ihr Arbeitsvertrag
  • Ihr Lebenslauf (CV) und Ihre Arbeitszeugnisse
  • Für ausländische Staatsangehörige: Ihre Aufenthaltsbewilligung

Schritt 2: Die Wahl der Arbeitslosenkasse

Die Anmeldung beim RAV ist eine Voraussetzung, aber die Arbeitslosenkasse ist für die Auszahlung Ihrer Leistungen zuständig. Bei Ihrer Anmeldung beim RAV erhalten Sie eine Liste der zugelassenen Kassen. Sie können frei wählen, welche Kasse Ihren Fall bearbeiten soll.

Es ist wichtig, dass Sie sich für eine Arbeitslosenkasse entscheiden und ihr alle erforderlichen Unterlagen umgehend zukommen lassen. Anhand dieser Unterlagen kann die Kasse die genaue Höhe Ihrer Taggelder berechnen und Ihnen diese rechtzeitig auszahlen.

Schritt 3: Entdecken Sie die Job-Room-Plattform

Sobald Sie sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum angemeldet haben, erhalten Sie Zugang zu einer Online-Plattform namens Job-Room. Diese bietet Ihnen eine Reihe von Dienstleistungen, die Ihnen eine benutzerfreundliche und praktische Erfahrung bieten, um Ihre Stellensuche zu erleichtern. Hier ein Überblick:

  • Sie können das Formular „Nachweis der persönlichen Bemühungen zur Stellensuche” online einreichen. Anhand dieses Dokuments kann das RAV Ihre Bemühungen zur Stellensuche überprüfen.
  • Sie können auch das Formular „Angaben der versicherten Person” online einreichen. Damit können Sie Ihre persönlichen Daten und Kontaktdaten aktualisieren.
  • Darüber hinaus können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen hochladen, um sich ganz einfach auf Online-Stellenangebote zu bewerben.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, Jobbenachrichtigungen zu erstellen, um über offene Stellen informiert zu werden, die Ihren Kriterien entsprechen.
  • Schließlich können Sie Favoritenlisten erstellen, um einfachen Zugriff auf die Stellenangebote zu haben, die Sie interessieren.

Schritt 4: Die Bedeutung der Stellensuche

Eine der wichtigsten Pflichten von Arbeitslosen ist die aktive Arbeitssuche. Sie müssen Ihre Bemühungen nachweisen können, in der Regel indem Sie eine Liste der kontaktierten Unternehmen, der verschickten Lebensläufe und der erhaltenen Antworten führen.

Das RAV wird Sie bei Ihren regelmässigen Gesprächen auffordern, diese Nachweise vorzulegen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zu einer Aussetzung Ihrer Leistungen führen. Es wird daher empfohlen, mit der Suche zu beginnen, sobald Sie Ihre Kündigungsmitteilung erhalten haben.

Schritt 5: Schützen Sie Ihre 2. Säule während der Arbeitslosigkeit

Hier kommt einer der kritischsten Aspekte Ihres Übergangs ins Spiel. Wenn Sie Ihre Stelle verlieren, wird Ihr Guthaben aus der beruflichen Vorsorge (BVG) auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Wenn Sie keine Schritte unternehmen, wird es standardmässig bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG platziert.

Es ist jedoch unerlässlich, die Verwaltung dieses Kapitals selbst in die Hand zu nehmen. Für eine arbeitslose Person muss dieses Kapital im Bedarfsfall verfügbar bleiben. Es wird daher dringend empfohlen, es auf ein oder mehrere dedizierte Freizügigkeitskonten zu überweisen. Dadurch behalten Sie die Kontrolle über Ihr Guthaben und stellen sicher, dass es keinen unnötigen Verwaltungskosten unterliegt.

Sind Arbeitslose verpflichtet, Beiträge zur 2. Säule zu leisten?

Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie keine Beiträge mehr für Ihre zweite Säule leisten. Allerdings können Sie die bereits eingezahlten Beiträge nicht frei verwenden. Diese werden auf einem Freizügigkeitskonto bei einem Finanzinstitut verwahrt, das Ihr Guthaben vorübergehend zurückstellt.

Erfahren Sie mehr über die 2. Säule bei Arbeitslosigkeit.

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit ohne Beiträge zur zweiten Säule aus?

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie automatisch durch die gesetzliche betriebliche Altersversorgung für Arbeitslose gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss Ihr Tagegeld jedoch über dem Mindestlohn für einen Tag liegen. Die für den Bezug dieser Leistungen erforderlichen Beiträge werden zu gleichen Teilen zwischen Ihnen als Versicherter und der Arbeitslosenversicherung aufgeteilt.

Kann man sein Freizügigkeitskonto selbst wählen?

Mit einem Freizügigkeitskonto können Sie Ihr Kapital schützen und von einer potenziellen Rendite profitieren, bis Sie wieder in der Lage sind, Beiträge zu leisten. Beachten Sie, dass es möglich ist, dieses Konto von einer Pensionskasse auf eine andere zu übertragen, um von günstigeren Konditionen zu profitieren. Vergessen Sie nicht, dass die Planung Ihres Ruhestands ein wichtiger Schritt in Ihrem finanziellen Leben ist. Die Entscheidungen von heute beeinflussen Ihr zukünftiges Leben: Treffen Sie sie wohlüberlegt, um sich eine solide finanzielle Zukunft zu sichern.

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Wenn Sie derzeit arbeitslos sind oder in der Vergangenheit den Arbeitsplatz gewechselt haben, sollten Sie wissen, dass Ihre zweite Säule nicht automatisch mit Ihnen mitwandert. Falls Ihr ehemaliger Arbeitgeber die erforderlichen Schritte nicht unternommen hat, werden Ihre Guthaben ohne Ihre Zustimmung an die Auffangeinrichtung übertragen. Laut RTS sind etwa 1 Million Schweizer Arbeitnehmer vom Verlust ihrer Guthaben betroffen, und mehr als 10 Milliarden Franken warten darauf, zurückgefordert zu werden. Im Rentenalter müssen Sie jedoch unbedingt Ihr gesamtes Guthaben zurückerhalten. Darüber hinaus beträgt die Rendite der Auffangkasse nur 0,01 %, was sehr gering ist und zu Lücken in Ihrer Vorsorge führen kann.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sie müssen sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit anmelden. Es wird jedoch empfohlen, dies zu tun, sobald Sie von Ihrer Entlassung erfahren haben.

 

 

 

Das RAV ist die erste Anlaufstelle, die Sie bei Ihrer Stellensuche begleitet. Die Arbeitslosenkasse ist für die administrative Bearbeitung Ihres Dossiers und die Auszahlung Ihrer Leistungen zuständig.

Sie müssen Ihr Freizügigkeitskapital von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber auf ein Freizügigkeitskonto in Ihrem Namen übertragen. So können Sie es aktiv verwalten, sichern und verhindern, dass es standardmäßig zu möglicherweise ungünstigen Konditionen angelegt wird. Unser Service auf Swiss Serenity wurde entwickelt, um Ihnen dabei zu helfen, diese Vermögenswerte einfach zu finden und zusammenzuführen

Die Anmeldung erfolgt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Ihres Wohnkantons. Viele Kantone bieten mittlerweile Online-Verfahren an.

Nein. Das Kapital Ihrer 2. Säule (Freizügigkeit) ist in der Regel bis zum Erreichen des Rentenalters gesperrt. Es kann nur in bestimmten Fällen, wie z. B. beim Kauf einer Wohnung, beim Eintritt in die Selbstständigkeit oder beim endgültigen Verlassen der Schweiz, abgehoben werden. Während Ihrer Arbeitslosigkeit zahlt Ihnen die Arbeitslosenversicherung (ALV) Leistungen aus.