Wie berechnet man die Höhe seiner Rente in der Schweiz?

25 Mai 2023 0 By swiss-serenity

In der Schweiz ist das System der Altersvorsorge auf drei wesentliche Säulen aufgebaut: die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die berufliche Vorsorge BVG und die dritte Säule. Bei Eintritt in den Ruhestand erhält der Empfänger eine Rente, die auf der Grundlage der während seiner gesamten beruflichen Laufbahn eingezahlten Beiträge berechnet wird. Diese werden in speziellen Vorsorgekonten für das Alter gespeichert. Beachten Sie, dass sich die Entscheidung, früher in Rente zu gehen oder die Rente aufzuschieben, direkt auf die Höhe der gewährten Rente auswirkt. So wird die Rente in der Schweiz berechnet!

Wie berechnet man die AHV-Rente für den Ruhestand?

Die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems, die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), sorgt für ein Mindesteinkommen, um Ihre Mindest-Lebensbedürfnisse im Ruhestand zu decken.

Beträge der AHV-Rente

Im Jahr 2023 beträgt die Mindestrente für eine alleinstehende Person CHF 1’225.- pro Monat. Die Maximalrente beträgt CHF 2’450.- pro Monat.

Faktoren, die die Höhe der Rente aus der ersten Säule beeinflussen

Die Berechnung der Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Die Dauer der AHV-Beiträge: Ein kontinuierlicher Beitrag führt zu einem Anspruch auf eine ganze Rente, während beitragsfreie Zeiten den Anspruch auf eine ganze Rente verringern. Beispielsweise führt ein volles Jahr ohne Beiträge zu einer Kürzung der Rente um etwa 2,3 %.
  • Das durchschnittliche Jahreseinkommen: Höhere Löhne bedeuten höhere AHV-Beiträge, was sich in einer höheren Rente niederschlägt. Um die maximale Rente zu erhalten, muss das durchschnittliche Jahreseinkommen mindestens CHF 88’200.- pro Jahr betragen.

Besondere Bestimmungen für Ehepaare oder Paare in eingetragener Partnerschaft

Bei Ehepaaaren oder Paaren in eingetragener Partnerschaft ist die Rente auf 150 % der individuellen Maximalrente begrenzt. Übersteigt die Summe der Renten diese Grenze, die derzeit bei CHF 3’675.- proMonat liegt, wird die Rente des Paares entsprechend gekürzt.

Die AHV-Rente bei vorzeitiger oder aufgeschobener Pensionierung

Das normale Rentenalter in der Schweiz liegt bei 64 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer. Es ist jedoch möglich, ein oder zwei Jahre früher in Rente zu gehen, was eine Kürzung der Rente zur Folge hat. So führt beispielsweise eine um ein Jahr vorgezogene Pensionierung zu einer Kürzung der Rente um 6,8% während der gesamten Dauer der Pensionierung, während ein Vorbezug von zwei Jahren eine Kürzung von 13,6% zur Folge hat. Ein Aufschub des Ruhestands um ein Jahr oder mehr wird hingegen zu einer Erhöhung der monatlichen Rente führen, je nach Dauer des Aufschubs.

Schätzung der AHV-Rente

Sie können jederzeit eine Schätzung Ihrer zukünftigen AHV-Rente erhalten. Beachten Sie jedoch, dass es sich bei dieser Schätzung um einen Richtwert handelt, der auf den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Ihrer aktuellen beruflichen Situation beruht.

Zusätzliche Leistungen

Wenn die AHV-Rente nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu decken, sind im Rahmen der ersten Säule der Vorsorge zusätzliche Leistungen vorgesehen.

Wie berechnet man die BVG-Rente für seinen Ruhestand?

Wenn Sie das Rentenalter erreicht haben, können Sie eine Rente aus der 2. Säule beziehen, die unter dem Namen BVG (Gesetz über die berufliche Vorsorge) bekannt ist. Diese wird anhand der Beiträge, die Sie während Ihrer beruflichen Laufbahn gezahlt haben, gemäß den von Ihrer Pensionskasse festgelegten Regelungen bemessen.

Auszahlungsart der Altersrente

Die Altersrente aus der 2. Säule wird in der Regel in Form einer monatlichen Rente gewährt, die proportional zu dem im Laufe der Jahre angesammelten Betrag ist. Einige Pensionskassen bieten die Möglichkeit, einen Teil dieses Betrags in Kapitalform zu beziehen, während der Rest als Rente ausgezahlt wird. In einigen Fällen können die Organisationen höhere Kapitalauszahlungen oder sogar die vollständige Kapitalauszahlung zulassen.

Bestimmung der Altersrente

Die Höhe der Altersrente wird mithilfe des „Umwandlungssatzes“ berechnet. Mit diesem Satz wird das in der zweiten Säule angesammelte Kapital in eine jährliche Rente umgewandelt, die Ihnen Ihr ganzes Leben lang ausgezahlt wird. Der Mindestumwandlungssatz ist gesetzlich festgelegt und beträgt 6,8% für das Jahr 2023.

Möglichkeiten zum Vorbezug oder Aufschub der BVG-Rente

Je nach den Bestimmungen Ihrer Pensionskasse können Sie bereits mit 58 Jahren in Rente gehen oder die Rentenzahlung bis zum 70. Lebensjahr aufschieben. Bei einer Frühpensionierung  wird der Rentenbetrag gekürzt. Wenn Sie hingegen Ihr Arbeitsleben verlängern, wird der Umwandlungssatz erhöht. Dies führt zu einer höheren Altersrente.

Schätzung der BVG-Rente

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Pensionskasse auf, um genaue Informationen über den in der zweiten Säule angesammelten Betrag zu erhalten. Denken Sie dennoch daran, zu überprüfen, ob Sie nicht zu der Million Schweizer Arbeitnehmer gehören, die ihr BVG-Guthaben nicht beanspruchen. Diese Situation kommt viel häufiger vor, als man denkt. Sie kann die Folge einer vorübergehenden Aussetzung Ihres Erwerbslebens sein (Arbeitslosigkeit, Unternehmensgründung, Auslandsaufenthalt …).

In solchen Fällen ist es möglich, dass Ihre BVG-Gelder auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Auffangeinrichtung überwiesen worden sind bis sie vom Benutzer zurückgefordert werden.. Swiss Serenity ist Ihr Partner, um Sie bei diesem Schritt zu begleiten. Wir bieten Ihnen einen kostenlosen und schnellen Suchservice bei über 1.500 Vorsorgeeinrichtungen an, um zu überprüfen, ob auf Ihren Namen ruhende Gelder vorhanden sind. Wir kümmern uns um alles, um Ihnen diese administrativen oft aufwendigen Schritte abzunehmen. 

Was sind die Leistungen der 3. Säule?

Die 3. Säule ist ein freiwilliger Bestandteil der Altersvorsorge.

Dennoch: Wenn Sie in diesem Rahmen Beiträge geleistet haben, wirkt sich dies positiv auf die Gesamtsumme Ihres Rentenkapitals aus.

Kapitalbezug aus der 3. Säule

In den meisten Fällen können Sie Ihr Kapital aus der dritten Säule auf einmal abheben.

Es gibt jedoch einige Bedingungen, die Sie beachten müssen. Beispielsweise können Sie diesen Bezug frühestens fünf Jahre vor dem rechtlichen Rentenalter und bis zu fünf Jahre nach diesem Zeitpunkt vornehmen.

Im letzteren Fall müssen Sie nachweisen können, dass Sie weiterhin berufstätig sind.

Informationseinholung bei der betreffenden Institution

Um detaillierte Informationen über Ihr angesammeltes Kapital zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die verschiedenen Pensionskassen oder Freizügigkeits-Institutionen.Diese können Ihnen jederzeit Auskunft über Ihr Guthaben geben.