Geschichte der schweizerischen 2. Säule, der beruflichen Vorsorge

Geschichte der schweizerischen 2. Säule, der beruflichen Vorsorge

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01-08-2024

Das Schweizer System der beruflichen Vorsorge und der Sozialen Sicherheit ist nach der industriellen Revolution geschaffen worden. Die heutige Gesetzgebung basiert auf den Grundsätzen, die damals verabschiedet wurden. Ziel dieses Systems ist es, dem Haushalt einen angemessenen Schutz und finanzielle Sicherheit zu bieten, wenn der Versicherte in den Ruhestand geht oder wenn er stirbt oder invalide wird.

Wann trat das Bundesgesetz über die berufliche Altersvorsorge in Kraft ?

Es gab einen ersten Vorschlag für ein Gesetz, wo es um die Alters- und Hinterbliebenenversicherung ging,  jedoch wurde dieser 1931 abgelehnt. Wie dem auch sei, der Bund begann damals bereits mit der Gewährung von Zuschüssen : Aus dieser ersten Organisation wurde die heutige Stiftung Pro Senectute.

Die AHV wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg akzeptiert und das Gesetz wird seit 1948 angewendetr. Die obligatorische Invalidenversicherung (IV) wird später im Jahr 1960 validiert, und die Ergänzungsleistungen wurden 1966 verabschiedet.

Wenn auch die Idee, eine Form der beruflichen Vorsorge für alle Arbeitnehmer zu schaffen, zwar bereits in den 1970er Jahren vorgestell wurde, so konnte diese aber erst mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) im Jahr 1985 verwirklicht werden.

Die schweizerische 2. Säule : bemerkenswerte Veränderungen im Laufe der Jahre.

Das 1985 nach vielen Diskussionen eingeführte Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) wurde durch das 1972 vormals durchgeführte Referendum über das Drei-Säulen-System eingeführt. 75 % der Wähler stimmten dem Text zu, der eine zusätzliche Altersleistung zur AHV sicherstellt und dazu beiträgt, den Lebensstandard der Versicherten im Ruhestand aufrechtzuerhalten.

Während anfangs die berufliche Vorsorge von Leistungen abhängig war, die die Höhe der Rente garantierten, hat sich mit den Veränderungen des Kapitalmarktes Anfang der 2000er Jahre auch die Denkweise geändert und die Beiträge als wichtiger angesehen als die Leistungen. Die Versicherten haben jedoch die automatische Anpassung der Beiträge an die Lohnentwicklung nicht für gültig erklärt.

In den letzten 30 Jahrzehnten wurden mehrere Reformen durchgeführt, um die schweizerische 2. Säule an die wirtschaftlichen Veränderungen, die Lebenserwartung und die vorgeschlagenen Zinssätze anzupassen. Wichtige Änderungen wurden vorgenommen und werden weiterhin unternommen, um das Wohlergehen und die Sicherheit der Versicherten zu gewährleisten.

Neue unerlässliche Bestimmungen angesichts einer höheren Lebenserwartung.

Laut Statistik konnte ein 65-jähriger Mann im Jahr 1981noch 14 Jahre lang leben. Gegenwärtig beläuft sich die durchschnittliche Lebenserwartung eines Schweizers nach seinem Renteneintrittsdatum auf 20 Jahre. Somit ist es von entscheidender Bedeutung, dass die angesammelten Guthaben für die berufliche Vorsorge länger reichen müssen. Darüber hinaus erhöht sich auch die Anzahl der älteren Menschen.

All diese Parameter wirken sich auf das Umlagefinanzierungs-System der AHV und der zweiten Säule aus. Es ist zu beachten, dass die letzte Reform im Jahr 2020 nicht ausreichte, um das Defizitproblem zu lösen. Man muss also verstehen, dass soziale Veränderungen eine regelmäßige Anpassung der Vorsorge erfordern, um die Nachhaltigkeit des Systems zu gewährleisten.