BVG und Stellenwechsel in der Schweiz: der komplette Leitfaden, um Ihr Guthaben verlustfrei zu transferieren

BVG und Stellenwechsel in der Schweiz: der komplette Leitfaden, um Ihr Guthaben verlustfrei zu transferieren

Meine Guthaben zurückführen
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15-10-2025
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Ein Stellenwechsel ist ein aufregender Schritt im Berufsleben. Zwischen den Verhandlungen über den neuen Vertrag und der Übergabe alter Aufgaben wird ein entscheidender Aspekt oft mit weniger Aufmerksamkeit bedacht: der Transfer Ihrer beruflichen Vorsorge, auch BVG oder 2. Säule genannt. Eine sorgfältige Verwaltung dieses Guthabens ist jedoch für Ihre finanzielle Zukunft von grundlegender Bedeutung. In der Schweiz erfordert jeder Arbeitgeberwechsel einen administrativen Schritt, um Ihr Vorsorgekapital zu verschieben. Leider ist dieser Prozess nicht immer automatisch, und Versäumnisse können langfristig teuer werden.

Dieser Leitfaden soll das Thema BVG bei einem Stellenwechsel entmystifizieren. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen sicheren Transfer Ihrer Gelder gewährleisten und vor allem, wie Sie sicherstellen, dass im Laufe Ihrer Karriere kein einziger Franken Ihrer Vorsorge verloren gegangen ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflichten des Arbeitnehmers bei einem Stellenwechsel: Der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich, den Transfer seiner Freizügigkeitsleistung zu veranlassen. Ohne sein Handeln werden die Gelder an die Auffangeinrichtung BVG überwiesen, oft zu einer geringeren Rendite.

  • Sonderfälle (Berufspause, Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit): Wenn Sie nicht direkt eine neue Stelle antreten, müssen Sie ein Freizügigkeitskonto oder eine -police eröffnen, um Ihr Guthaben der 2. Säule zu deponieren.

  • Die Wahl des richtigen Ortes für Ihr BVG-Guthaben: Ihre Gelder müssen entweder an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers oder, falls keine angeschlossene Stelle vorhanden ist, auf ein persönlich eröffnetes Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder Versicherung überwiesen werden.

  • Die wichtigsten Schritte des Transferprozesses: Die Hauptaufgabe besteht darin, der alten Pensionskasse die Koordinaten der neuen Institution (oder des Freizügigkeitskontos) mitzuteilen, damit diese die Austrittsleistung überweisen kann.

  • Vergessene Guthaben wiederfinden: Unser kostenloses Formular ermöglicht es jeder Person, nachzuforschen, ob im Laufe ihrer Karriere Vorsorgegelder auf ihren Namen vergessen wurden.

Der Transfer Ihres BVG-Guthabens zum neuen Arbeitgeber: Die Vorgehensweise

Wenn Sie ein Unternehmen verlassen, schliesst Ihre Pensionskasse Ihr Konto und erstellt eine "Austrittsabrechnung". Dieses Dokument gibt den Betrag Ihrer "Freizügigkeitsleistung" an, also die Gesamtsumme Ihres während dieser Zeit angesparten BVG-Guthabens. Ihre Hauptaufgabe ist es, den Transfer dieser Freizügigkeitsleistung zu Ihrem neuen Arbeitgeber sicherzustellen.

Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie befolgen sollten:

  1. Neue Pensionskasse identifizieren: Fragen Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber sofort nach den Kontaktdaten seiner Pensionskasse (Name, Adresse und Bankverbindung wie die IBAN). Diese Informationen finden sich normalerweise in den Willkommensunterlagen oder können bei der Personalabteilung eingeholt werden.
  2. Informationen an die alte Pensionskasse übermitteln: Kontaktieren Sie Ihre alte Pensionskasse und teilen Sie ihr die Daten der neuen mit. Die meisten Kassen bieten ein Standardformular für den Antrag auf Überweisung der Freizügigkeitsleistung an. Es liegt in Ihrer Verantwortung als Versicherter, diesen Schritt einzuleiten.
  3. Transfer überprüfen: Sobald die Überweisung erfolgt ist, sollten Sie von Ihrer neuen Pensionskasse eine Bestätigung erhalten, dass die Gelder auf Ihrem Vorsorgekonto gutgeschrieben wurden. Bewahren Sie dieses Dokument sorgfältig auf.

Berufspause, Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit: Welche Lösung für das Freizügigkeitskonto?

Was passiert, wenn Sie nicht direkt eine neue Stelle antreten? Egal, ob Sie ein Sabbatical einlegen, arbeitslos sind oder sich selbstständig machen, Ihre Freizügigkeitsleistung muss sicher "geparkt" werden.

In diesem Fall müssen Sie ein sogenanntes Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung eröffnen.

  • Das Freizügigkeitskonto (Bank): Dies ist die gängigste Lösung. Das Geld wird auf ein Konto auf Ihren Namen eingezahlt. Sie können oft Anlagestrategien wählen, um die Rendite zu steigern.
  • Die Freizügigkeitspolice (Versicherung): Diese Option beinhaltet in der Regel zusätzliche Leistungen wie eine Deckung im Falle von Invalidität oder Tod, kann aber mit höheren Gebühren verbunden sein.

Auch hier liegt die Initiative bei Ihnen. Sie müssen eine Institution auswählen und die Eröffnung eines solchen Kontos beantragen. Anschliessend übermitteln Sie die Koordinaten an Ihre frühere Pensionskasse, damit diese die Gelder überweisen kann.

Haben Sie bereits BVG-Guthaben vergessen?

Dies ist der wichtigste Punkt dieses Leitfadens. Milliarden Franken schlummern auf Freizügigkeitskonten, deren Inhaber deren Existenz vergessen haben. Jede kurzfristige Anstellung, jede falsch mitgeteilte Namens- oder Adressänderung und jede berufliche Übergangsphase könnte ein Konto auf Ihren Namen geschaffen haben, ohne dass Sie unbedingt den Überblick behalten haben.

Diese "vergessenen Guthaben" werfen nur sehr wenig Rendite ab und werden nicht in Ihr Alterskapital integriert, wenn Sie sie nicht einfordern.

Wie finden Sie Ihre vergessenen BVG-Guthaben wieder?

Der Bund hat eigens dafür eine Stelle eingerichtet: die Zentralstelle 2. Säule. Ihre Aufgabe ist es, die Verbindung zwischen den Versicherten und den Vorsorgeeinrichtungen, die diese vergessenen Konten verwalten, herzustellen.

Das Vorgehen ist einfach und kostenlos:

  1. Besuchen Sie die Website der Zentralstelle 2. Säule.
  2. Füllen Sie online einen Antrag aus oder laden Sie das Papierformular herunter.
  3. Geben Sie Ihre persönlichen Daten an (Name, Geburtsdatum, AHV-Nummer).
  4. Die Zentralstelle fragt dann bei allen Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen in der Schweiz an, ob ein Konto auf Ihren Namen existiert.

Es ist sehr empfehlenswert, diese Suche mindestens einmal in Ihrer Karriere durchzuführen, auch wenn Sie glauben, eine tadellose administrative Situation zu haben. Bei Bedarf stellen wir Ihnen auch einen Suchdienst für Ihre Guthaben zur Verfügung, um Ihnen die bestmögliche Anlage zur Vermehrung Ihres Vermögens vorzuschlagen.

Zusammenfassend: Seien Sie der Hauptakteur Ihrer Vorsorge

Die BVG bei einem Stellenwechsel ist kein blosses administratives Detail. Es ist ein entscheidender Moment, in dem Sie sicherstellen müssen, dass die Früchte Ihrer Arbeit für Ihren Ruhestand weiterwachsen. Indem Sie proaktiv handeln, die Transferprozesse befolgen und prüfen, ob Guthaben vergessen wurden, schaffen Sie die besten Voraussetzungen für eine sorgenfreie finanzielle Zukunft.

Häufig gestellte Fragen zu BVG und Stellenwechsel

Das ist der Gesamtbetrag Ihres Guthabens der beruflichen Vorsorge (BVG), den Sie bei einem Arbeitgeber bis zum Austrittsdatum angespart haben. Diese Summe muss an Ihre neue Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden.

Sie können eine Suche direkt auf deren Website starten, indem Sie das Antragsformular ausfüllen. Sie können auch unsere Dienste für eine umfassende Begleitung in Anspruch nehmen. Das Vorgehen ist völlig kostenlos.

Nein. Das BVG-Kapital ist gebunden und ausschliesslich für die Altersvorsorge bestimmt. Ein Bezug ist nur in sehr strengen, gesetzlich definierten Fällen möglich: endgültiges Verlassen der Schweiz (ausserhalb EU/EFTA), Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum (WEF).

Ihre alte Pensionskasse ist verpflichtet, Ihr Freizügigkeitsguthaben nach einer gewissen Frist an die Auffangeinrichtung BVG zu überweisen. Das Geld ist nicht verloren, wird aber auf einem Konto mit sehr niedrigem Zinssatz angelegt, was die Performance Ihrer Altersvorsorge beeinträchtigt.

Die Frist variiert, aber in der Regel dauert es zwischen einigen Wochen und drei Monaten. Dies hängt von der Reaktionsfähigkeit Ihrer alten Pensionskasse und davon ab, wie schnell Sie die Informationen der neuen Kasse übermitteln.