

BVG-Beitrag im Krankheitsfall: Alles, was Sie wissen müssen
Meine Guthaben zurückführenIn der Schweiz spielt die berufliche Vorsorge (BVG) eine Schlüsselrolle bei der Sicherung des Einkommens im Ruhestand. Um Altersleistungen anzusammeln, werden während der gesamten Berufslaufbahn Beiträge (sog. BVG-Beiträge) entrichtet. Aber was passiert mit diesen BVG-Beiträgen im Krankheitsfall, insbesondere wenn der Arbeitnehmer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann? Dieser Artikel untersucht, wie sie aufrechterhalten oder ausgesetzt werden, damit Sie der Zukunft gelassener entgegensehen können.
Was sind BVG-Beiträge?
Die betriebliche Altersvorsorge ist die zweite Säule des Rentensystems und ergänzt die AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung). Diese Säule wird durch Arbeitnehmerbeiträge finanziert, die zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer entrichtet werden. Im Allgemeinen sind diese Beiträge obligatorisch, sobald der Arbeitnehmer eine bestimmte Einkommensgrenze erreicht; ab 22.050 CHF pro Jahr (im Jahr 2024).
Außerdem richtet sich die Höhe der Beiträge nach dem Jahresgehalt und sie steigen mit zunehmendem Alter des Arbeitnehmers, um seine finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu stärken. Zur Erinnerung: Der Prozentsatz der BVG-Beiträge kann zwischen 7 und 18 % betragen.
Wie werden die BVG-Beiträge im Krankheitsfall verwaltet?
Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig wird, ist der Arbeitgeber weiterhin zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wodurch die BVG-Beiträge für einen bestimmten Zeitraum aufrechterhalten werden können. Dies variiert je nach Tarifvertrag und Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. In der Regel gibt es aber zwei Fälle:
- Wenn Ihr Arbeitgeber eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, ermöglicht Ihnen dies eine Lohnfortzahlung von 720 bis 730 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 900 Tagen. Erkundigen Sie sich bei ihm, um sicherzugehen. Während einer Krankschreibung dürfen Sie nicht arbeiten, da Sie sonst das erhaltene Krankengeld zurückzahlen müssen.
- Wenn keine Versicherung abgeschlossen wurde, muss Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt für eine bestimmte Zeit weiterzahlen, die von drei Wochen im ersten Jahr bis zu vier Monaten mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit reicht.
Wenn die Krankheit über diese Zeiträume hinaus andauert, übernehmen die Taggelder der Eidgenössischen Invalidenversicherung (EI) die Kosten. In diesem Fall werden auch die BVG-Beiträge ausgesetzt, was zu einer Senkung der künftigen Rentenleistungen führen könnte.
Das Verständnis der Mechanismen, die die Beiträge aufrechterhalten, wird daher wesentlich, um eine Verringerung oder sogar einen teilweisen Verlust der Rentenansprüche bei längerer Krankheit zu vermeiden.
Übernahme der Beiträge bei längerer Krankheit
Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit, d. h. wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht mehr aufnehmen kann, werden keine BVG-Beiträge mehr gezahlt. Diese Situation ist jedoch nicht unumkehrbar.
Denn nach neun Monaten Krankschreibung wird die IV tätig, um die Situation des Versicherten zu beurteilen. Wird die Behinderung als dauerhaft oder langwierig eingestuft, kann eine Invaliditätsrente gewährt werden. Wird die Invalidität anerkannt, nimmt das Versorgungswerk die Beitragszahlungen wieder auf, wodurch ein Verlust der Rentenansprüche vermieden wird. Mit anderen Worten: Selbst wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit nicht mehr in der Lage ist, Beiträge zu zahlen, werden seine Altersleistungen aufrechterhalten.
So sorgt die Verwaltung der BVG-Beiträge im Krankheitsfall auch in schwierigen Zeiten für einen verstärkten sozialen Schutz. Da die Kontinuität der Einzahlungen gewährleistet ist, bietet diese Regelung den Versicherten eine gewisse Ruhe, damit sie ihre Rentenansprüche sichern können.
Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, wenden Sie sich bitte an eine Agentur, die Experte auf diesem Gebiet ist!