Das Splitting von Freizügigkeitsguthaben: Eine unverzichtbare Steuerstrategie
Wenn der Ruhestand näher rückt, wird die Verwaltung Ihrer 2. Säule und Ihrer Freizügigkeitsguthaben zu einem wesentlichen Bestandteil Ihrer Finanzplanung in der Schweiz. Das Kapital zu sichern ist entscheidend, aber die Besteuerung dieser Guthaben zu kennen, ist ebenso wichtig, um sicherzustellen, dass Ihre Sparanstrengungen nicht durch Steuern geschmälert werden. Für Arbeitnehmende hat jede Entscheidung einen direkten Einfluss auf den letztendlich verfügbaren Betrag. Dieser Artikel soll die Besteuerung des Freizügigkeitskontos entmystifizieren und Ihnen die Optimierungsstrategien vorstellen, die Sie beherrschen sollten.
Das Freizügigkeitskonto geniesst einen privilegierten Status im Schweizer Steuersystem. Während der gesamten Dauer der Anlage bleibt das Guthaben steuerfrei, was es zu einem äusserst effizienten Sparinstrument macht.
Im Gegensatz zu anderen Geldanlagen oder privaten Bankkonten unterliegen die Zinsen und Erträge, die auf Ihrem Freizügigkeitskonto oder -depot erwirtschaftet werden, nicht der Einkommenssteuer. Das bedeutet, dass der Aufbau Ihres Kapitals steuerfrei erfolgt. Diese Erträge müssen in Ihrer jährlichen Steuererklärung nicht angegeben werden, solange das Guthaben im Vorsorgekreislauf verbleibt.
Ebenso wird das auf Ihrem Freizügigkeitskonto angesparte Kapital nicht zu Ihrem steuerbaren Vermögen hinzugerechnet. Diese Befreiung von der Vermögenssteuer ist ein grosser Vorteil, da das gesamte Guthaben wachsen kann, ohne durch kantonale und kommunale Steuern belastet zu werden – unabhängig von der Grösse Ihres Gesamtvermögens.
Die Steuerbefreiung endet erst, wenn das Kapital ausgezahlt wird (bei Erreichen des Rentenalters, beim endgültigen Verlassen der Schweiz oder bei einem Vorbezug für Wohneigentum). In diesem Moment erfolgt eine einmalige Besteuerung.
Bei der Auszahlung wird das Freizügigkeitsguthaben getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Dies nennt man separate Besteuerung (oder Sondersteuer). Diese Steuer wird auf den Gesamtbetrag des ausgezahlten Kapitals erhoben und profitiert von einem Vorzugssatz. Dieser Satz ist immer niedriger als der ordentliche Einkommenssteuersatz. Es handelt sich um eine Massnahme, um die steuerliche Belastung einer grossen Summe, die auf einmal bezogen wird, abzufedern. Der Satz wird von den Steuerbehörden auf der Basis der Höhe der Kapitalleistung berechnet.
Der Steuersatz auf Kapitalleistungen variiert stark von einem Kanton zum anderen. Es ist entscheidend zu wissen, dass der Wohnort zum Zeitpunkt der Auszahlung massgebend ist. Wenn Ihr Kapital ausgezahlt wird, wird die Steuer von der Steuerverwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde und Ihres Wohnsitzkantons erhoben. Aufgrund des Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen kann der Satz für denselben Betrag in einem Kanton zwei- oder dreimal so hoch sein wie in einem anderen. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer frühzeitigen Planung, falls ein Umzug in Betracht gezogen wird.
Für Ihre Altersgruppe sind Optimierungsstrategien besonders effektiv, da Sie kurz vor dem Bezug stehen. Das Ziel ist es, die Steuerregeln zu Ihrem Vorteil zu nutzen, um die einmalige Kapitalsteuer zu minimieren.
Die Progression der Kapitalsteuer bedeutet: Je höher der auf einmal ausgezahlte Betrag ist, desto höher ist der angewandte Steuersatz. Um diesen Effekt abzufedern, ist die Lösung die Staffelung der Bezüge. Die Strategie besteht darin, das Kapital in mehreren Tranchen (über mehrere Steuerjahre verteilt) zu beziehen, um mehrfach vom reduzierten Satz und einer tieferen Progression zu profitieren. Hierfür ist es unerlässlich, mehrere Freizügigkeitskonten bei verschiedenen Einrichtungen zu besitzen. Zu beachten ist, dass das Gesetz das Splitting von Freizügigkeitsguthaben auf maximal zwei verschiedene Freizügigkeitseinrichtungen beschränkt, was die Planung von zwei gestaffelten Bezügen ermöglicht.
Der Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) ermöglicht es, Ihr Freizügigkeitsguthaben vor der Pensionierung zu nutzen, um den Kauf oder Bau Ihres Hauptwohnsitzes zu finanzieren. Obwohl vorteilhaft, unterliegt auch dieser Bezug der Kapitalauszahlungssteuer. Die Freizügigkeitseinrichtung behält eine Quellensteuer auf den bezogenen Betrag ein (bzw. meldet den Bezug, woraufhin die Steuer veranlagt wird). Der Betrag der beim WEF-Vorbezug gezahlten Steuer kann jedoch zurückgefordert werden, wenn Sie den entnommenen Betrag wieder in die Vorsorge zurückzahlen (z. B. wenn Sie die Immobilie verkaufen oder einen freiwilligen Einkauf tätigen, sofern zulässig).
Obwohl bei Freizügigkeitsguthaben weniger üblich als bei Guthaben der 2. Säule (Pensionskasse), ist es wichtig, die Alternative des Rentenbezugs und dessen unterschiedliche steuerliche Auswirkungen zu verstehen.
Die häufigste Option ist der Kapitalbezug (einmalige Besteuerung zum Vorzugssatz), der die grösste Flexibilität bietet. Einige Freizügigkeitslösungen können jedoch eine Umwandlung in eine Rente anbieten. Wird das Guthaben in eine Rente umgewandelt, wird diese jährlich als Einkommen besteuert. Der Rentenbetrag wird zu 100 % als Einkommen besteuert und unterliegt dem normalen Einkommenssteuersatz (zusammen mit Ihren anderen Einkünften wie AHV etc.).
Der vollständige Kapitalbezug wird in der Regel von Personen bevorzugt, die eine gewisse Kenntnis der Finanzverwaltung haben. Er ermöglicht eine bessere Kontrolle und Optimierung der Steuern durch Staffelungsstrategien und bietet volle Flexibilität bei der zukünftigen Anlage dieses Geldes, was für eine gezielte Planung nach 45 oft interessanter ist.
Die Besteuerung des Freizügigkeitskontos ist doppelt vorteilhaft: Steuerbefreiung während der Ansparphase und Vorzugsbesteuerung bei der Auszahlung. Für Arbeitnehmende in der Schweiz über 45 lautet die goldene Regel: Planung. Die Staffelung der Bezüge ist der stärkste Hebel, um die Steuerlast zu senken. Diese Regeln zu beherrschen, ist der Schlüssel, um Ihre Ersparnisse in echte finanzielle Sicherheit für Ihren Ruhestand zu verwandeln.