Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz: Ratgeber, Berechnung und Beträge
Den Arbeitsplatz zu verlieren ist ein komplexer Lebenseinschnitt, der ein schnelles Verständnis der sozialen Sicherheitsnetze erfordert. In der Schweiz bietet die Arbeitslosenversicherung (ALV) einen der solidesten Schutzmechanismen Europas, der Zugang ist jedoch durch das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) streng geregelt. Für 2026 bleiben die Grundprinzipien stabil, beinhalten jedoch weiterhin hohe Anforderungen an die Stellensuche und Kontrollen.
Um in der Schweiz Anspruch auf Arbeitslosentaggelder zu haben, müssen Sie zwingend sieben kumulative Bedingungen erfüllen:
Die Höhe Ihrer finanziellen Unterstützung hängt von Ihrem "versicherten Verdienst" ab.
Dies ist der Durchschnitt Ihrer Löhne der letzten 6 Monate (oder der letzten 12 Monate, falls dies für Sie vorteilhafter ist). Der maximal berücksichtigte Lohn ist auf CHF 12'350 pro Monat plafoniert.
| Situation des Versicherten | Taggeldsatz |
| Mit Unterhaltspflicht (Kinder < 25 Jahre) | 80 % des versicherten Verdienstes |
| Tiefer versicherter Verdienst (< CHF 3'797) | 80 % des versicherten Verdienstes |
| Invalidenrente (IV-Grad ≥ 40 %) | 80 % des versicherten Verdienstes |
| Alle anderen Situationen | 70 % des versicherten Verdienstes |
Hinweis: Die Taggelder werden in Form von Werktagen ausbezahlt (ca. 21,7 Tage pro Monat).
Der Leistungsanspruch fällt in eine Rahmenfrist für den Leistungsbezug, die in der Regel zwei Jahre dauert.
Die Gesamtdauer Ihrer Deckung hängt von Ihrem Alter und Ihrer Beitragsdauer ab:
Bevor Sie Ihren ersten Franken erhalten, kann je nach Einkommen eine Wartezeit (allgemeine Wartetage) anfallen:
Arbeitslosengeld ist kein passives Einkommen. Sie haben strenge Pflichten:
Die Sanktionen (Einstelltage): Ihr Anspruch kann für 1 bis 60 Tage eingestellt werden, wenn Sie Ihre Stelle aus eigenem Antrieb ohne wichtigen Grund kündigen, Ihre Arbeitsbemühungen ungenügend sind oder Sie ein RAV-Gespräch verpassen.
Arbeitsbemühungen: Sie müssen Ihre Stellensuche bereits während der Kündigungsfrist beginnen und Nachweise erbringen (ca. 10 bis 12 pro Monat, je nach Kanton).
Zumutbare Arbeit: Sie sind verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, die Ihren Fähigkeiten entspricht und gesundheitlich zulässig ist, auch wenn sie schlechter bezahlt ist (die ALV kompensiert einen Teil der Lohneinbusse).
In gewissen Fällen haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch ohne 12 Monate gearbeitet zu haben (abgeschlossene Ausbildung, Scheidung, längere Krankheit usw.), sofern Sie in dieser Zeit in der Schweiz gewohnt haben. Sie erhalten dann einen Pauschalbetrag.
Wenn Sie in Frankreich wohnen und in der Schweiz arbeiten:
1. Kann ich Arbeitslosengeld beziehen, wenn ich selbst kündige? Ja, aber Sie erhalten eine Sanktion (Einstelltage). Die Arbeitslosenkasse stellt Ihre Taggelder für eine gewisse Zeit ein (oft 30 bis 45 Tage), da Sie als "selbstverschuldet arbeitslos" gelten.
2. Wie melde ich mich an? Melden Sie sich online oder bei Ihrer Gemeinde an, sobald die Kündigung ausgesprochen wurde. Sie müssen anschliessend eine Arbeitslosenkasse (gewerkschaftlich oder kantonal) für die Auszahlung der Gelder wählen. Denken Sie auch an die Verwaltung Ihrer 2. Säule während dieser Zeit.
3. Haben Selbstständige Anspruch auf Arbeitslosengeld? Nein. In der Schweiz zahlen Selbstständige keine Beiträge an die obligatorische Arbeitslosenversicherung und haben daher bei Geschäftsaufgabe keinen Anspruch darauf.
4. Darf ich während der Arbeitslosigkeit in die Ferien fahren? Ja, nach 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit haben Sie Anspruch auf 5 Tage bezahlte "Ferien" (kontrollfreie Tage).
5. Was ist der Zwischenverdienst? Das ist eine temporäre Arbeit oder Teilzeitarbeit, die Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit ausüben. Die Arbeitslosenversicherung stockt Ihren Lohn auf, sodass Ihr Gesamteinkommen höher ist als das reine Arbeitslosengeld allein. Dies ist sehr vorteilhaft, um Ihre Bezugsdauer zu verlängern.