Alles Wissenswerte über die AHV-Rente

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18-03-2025
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Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) ist die erste Säule, die das Rentensystem in der Schweiz bildet. Diese staatliche Vorsorge ist für alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, ab dem 1. Januar ihres 20. Lebensjahres verbindlich. Versicherte, die ab dem 17. Lebensjahr arbeiten, können auf eigenen Wunsch ebenfalls mit der Beitragszahlung beginnen.

Die Beiträge werden in gleicher Höhe vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber gezahlt. Selbstständige hingegen müssen ihre AHV-Beiträge gänzlich entrichten. Unabhängig von Ihrer Situation müssen Männer 44 Jahre lang arbeiten, um im Ruhestand die maximale AHV-Rente zu erhalten. Für Frauen verlängert sich diese Beitragszeit allmählich von 43 Jahren auf 44 Jahre.

Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um im Jahr 2025 eine maximale AHV-Rente zu erhalten. Außerdem erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie Beitragslücken schließen können, um eine gekürzte AHV-Rente zu verhindern.

Welche Voraussetzungen sind für eine maximale AHV-Rente zu erfüllen?

Um in der Schweiz eine gesetzliche maximale AHV-Rente zu beziehen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Der Versicherte muss das gesetzliche Rentenalter erreichen, das für Männer bei 65 Jahren und für Frauen zwischen 64 und 65 Jahren liegt, abhängig von ihrem Geburtsjahr.

Ferner müssen Männer 44 Jahre lang und Frauen zwischen 43 und 44 Jahren Beiträge in die AHV einzahlen. Die in dieser Zeit eingezahlten Beiträge müssen mindestens dem obligatorischen Mindestbetrag entsprechen. Der Versicherte muss während der gesamten Beitragszeit ein Einkommen erzielt haben, da die AHV-Rente aus dem durchschnittlichen Einkommen während der Beitragszeit berechnet wird. Somit gilt: Je höher das Einkommen, desto höher die AHV-Rente.

Die Beschäftigungszeiten müssen lückenlos sein, d. h. es dürfen keine inaktiven Zeiten oder Beitragslücken vorliegen. Bei Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeld, nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und ähnlichen Situationen wird die AHV-Rente gekürzt.

Im Jahr 2025 bezieht eine alleinstehende Person, die während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn Beiträge gezahlt hat, eine monatliche Maximalrente von 2 475 CHF.

Handelt es sich um ein verheiratetes Paar, erhalten beide Ehepartner jeweils zwei Maximalrenten von 1 857.50 CHF, d. h. insgesamt 3 712.50 CHF im Jahr 2025.

Vollständige Beitragsjahre

Um eine maximale AHV-Rente zu erhalten, darf kein Beitragsjahr verpasst werden. Beispielsweise müssen Sie für jedes Jahr Beiträge zahlen, wenn Sie von 20 Jahren bis 65 Jahren arbeiten, um die 44 Beitragsjahre zu erreichen. Für jedes nicht eingezahlte Jahr wird die Rente um 1/44 oder 2,3 % gekürzt.

Im Jahr 2025 müssen Frauen 43 Beitragsjahre geleistet haben, um eine maximale AHV-Rente zu erhalten. Diese Beitragszeit wird jedoch für die nachfolgenden Generationen schrittweise ansteigen, sodass im Jahr 2028 44 Beitragsjahre erreicht werden. Das Rentenalter für Frauen wird an das der Männer angeglichen, d. h. 65 Jahre, gegenüber 64 Jahren heute.

Ein Zoom auf das Durchschnittseinkommen

Die AHV-Rente hängt von der Dauer der Beitragszahlung ab, variiert aber auch je nach Höhe des während der beruflichen Laufbahn erzielten Einkommens. Der Versicherte hat Anspruch auf eine maximale AHV-Rente, wenn sein durchschnittliches Jahreseinkommen 90 720 CHF beträgt.

Die Berechnung des in den ersten Berufsjahren ausgezahlten Einkommens erfolgt mit einem Aufwertungsfaktor, um die Inflation zu berücksichtigen. Dieses System wird dazu führen, dass alle Jahre der Erwerbstätigkeit gleich gewichtet werden.

Wie sieht es mit Ihrer Vorsorge aus?

Die AHV ist die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems, das aus drei Säulen besteht (gemeinsam mit der beruflichen und der privaten Vorsorge). Diese Organisation ermöglicht jedem Versicherten, der die oben genannten Bedingungen erfüllt, eine angemessene Absicherung im Falle von Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall, aber auch eine ausreichende Rente, um im Alter besser leben zu können.

Sie können kostenlose Simulatoren finden, mit denen Sie die Höhe Ihrer Rente berechnen und sich einen genaueren Überblick über Ihre Finanzen verschaffen können. Dadurch können Sie vorausschauend planen und Vorkehrungen treffen, um Ihre Altersvorsorge z. B. mittels einer privaten Altersvorsorge zu verbessern.

Wie kann eine alleinstehende Person die maximale AHV-Rente erhalten?

Angenommen, Sie sind bis zum Rentenalter unverheiratet geblieben, dann müssen Sie in den 44 Jahren Ihrer Berufstätigkeit durchschnittlich 90.720 CHF pro Jahr verdienen, um eine maximale Rente zu erhalten.

Die Höhe Ihrer Rente können Sie ermitteln, indem Sie Ihren Durchschnittslohn unter Berücksichtigung der Inflation berechnen. Zu diesem Zweck können Sie bei der AHV einen individuellen Kontoauszug beantragen. Dieses Dokument zeigt Ihnen die von Ihren Arbeitgebern gemeldeten Löhne für jedes Beschäftigungsjahr. Sobald Sie das Durchschnittseinkommen kennen, können Sie auf die Skala 44 zurückgreifen, um zu überprüfen, auf welche Rente Sie entsprechend den erzielten Löhnen Anspruch haben.

Was bedeutet es, wenn das durchschnittliche Gehalt weniger als 90 720 CHF pro Jahr beträgt?

Wenn Ihr Gehalt nicht für eine maximale AHV-Rente ausreicht, können Sie Ihr Einkommen im Ruhestand dennoch steigern, indem Sie die folgenden Tipps befolgen:

  • Arbeiten Sie so lange wie möglich, um mehr Beiträge zu zahlen: Wenn Sie länger arbeiten, steigert sich die Höhe der AHV- und BVG-Rente mit den zusätzlichen Beitragsjahren. So können Sie auch bei einem niedrigeren Lohn Ihre Rente erhöhen;
  • Die dritte Säule (Säule 3a) ist ebenfalls eine gute Möglichkeit, zusätzliche Ersparnisse zu erzielen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Vorsorge, die geschaffen wurde, damit die Versicherten ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand optimieren und gleichzeitig von interessanten Steuervorteilen profitieren können;
  • Das BVG-Überobligatorium ist ebenfalls eine Einrichtung, die es jedem Arbeitnehmer ermöglicht, freiwillig Beiträge zu leisten, um die BVG-Rente geschickt zu optimieren, wenn das Jahreseinkommen unter 90 720 CHF liegt.

Sollte Ihr Einkommen unterhalb der Obergrenze liegen, können Sie diese Strategien nutzen, um Ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu optimieren.

Wie erhält man eine maximale Rente, wenn man verheiratet ist?

Für ein verheiratetes Paar gilt, dass beide Partner während ihrer beruflichen Laufbahn regelmäßig Beiträge zahlen müssen. Es ist entscheidend, dass Sie ab dem Alter von 20 Jahren Beiträge zahlen, wenn Sie in Rente gehen wollen, sobald Sie das gesetzliche Rentenalter erreichen (65 Jahre für Männer und zwischen 64 und 65 Jahren für Frauen).

Überprüfen Sie die Beitragszeiten:

  • Nehmen Sie sich die Zeit,
  • alle Arbeitszeiten und die Kindererziehung zu überprüfen,
  • und sehen Sie sich den Beitragsverlauf an, um zu sehen, ob all diese Jahre berücksichtigt wurden.

Beachten Sie, dass die AHV-Rente die Grundlage Ihrer Vorsorge ist. Sie können sie ergänzen, indem Sie Beiträge in die zweite Säule (BVG) und die dritte Säule (private Vorsorge) einzahlen. Ein Ehepaar kann seine Rente sehr gut über diese Anlageformen ergänzen, die geschaffen wurden, um den Versicherten die Möglichkeit zu geben, ihre finanzielle Sicherheit nach der Pensionierung zu festigen.

Welche Unterschiede gibt es zu Alleinstehenden?

Es gibt drei Unterschiede, die Sie zwischen verheirateten Paaren und Alleinstehenden kennen sollten. Der Ehepartner kann für den anderen Beiträge einzahlen, wenn einer von beiden arbeitslos ist. Dieses System ermöglicht es, bei der Berechnung der AHV-Rente keine Lücke zu haben und den Höchstbetrag zu erreichen.

Die Obergrenze für AHV-Renten ist für verheiratete Paare anders: Der Gesamtbetrag für beide Ehepartner darf nicht höher sein als das 1,5-fache des Betrags der maximalen Rente, die einem Alleinstehenden gewährt wird. Dies bedeutet, dass die dem Ehepaar gewährte Rente nicht mehr als 3.780 CHF betragen darf.

Sollte das Ehepaar sich scheiden lassen, wird der Gesamtbetrag der Löhne, auf deren Grundlage die Ehepartner Beiträge gezahlt haben, addiert und das Ergebnis dann in zwei Hälften geteilt. So erhält jede Partei den gleichen Durchschnittslohn während der Ehezeit.

Minimale und maximale AHV-Rente pro Monat im Jahr 2025

Zur Erinnerung: Im Jahr 2025 hängt die Höhe der AHV-Renten in der Schweiz von der Anzahl der Beitragsjahre und dem Durchschnittseinkommen während der beruflichen Laufbahn ab. Hat ein Versicherter mindestens ein Beitragsjahr mit einem mehr oder weniger niedrigen Durchschnittseinkommen geleistet, erhält er die vorgesehene minimale AHV-Rente. Hat der Versicherte eine Beitragszeit von weniger als 44 Jahren für Männer und 43 Jahren für Frauen, wird die ihm auszuzahlende Rente gekürzt.

Ist die Anzahl der Beitragsjahre begrenzt und hat die versicherte Person in dieser Zeit ein niedriges Einkommen erzielt, beträgt die gewährte minimale AHV-Rente im Jahr 2025 1.175 CHF pro Monat.

Hat der Versicherte hingegen während der erforderlichen Beitragsdauer, d. h. 44 Jahre für Männer und 43 Jahre für Frauen, mit einem hohen Einkommen im Laufe seiner Karriere Beiträge gezahlt, kann er die maximale AHV-Rente beanspruchen, die sich für eine alleinstehende Person auf 2 475 CHF pro Monat beläuft.

Dabei ist zu beachten, dass sich diese genauen Beträge je nach der Situation des einzelnen Versicherten ändern können. Unter Umständen sind Beitragszeiten unterbrochen worden. Es kann auch vorkommen, dass der Versicherte mit Zeiten der Invalidität oder Arbeitslosigkeit konfrontiert war. Auch die Elternzeit kann sich auf den Anspruch auf eine AHV-Rente auswirken. Somit hängt alles von der persönlichen Situation des Einzelnen ab.

Wie wird die AHV-Rente berechnet?

Die AHV-Rente berechnet sich aus der Dauer der Beitragszahlungen, dem durchschnittlichen Jahreseinkommen (Durchschnitt der während der beruflichen Laufbahn erzielten Einkommen) und diversen prägenden Ereignissen wie Arbeitslosigkeit, Invalidität und Kindererziehung.

Hat die versicherte Person die erforderliche Beitragsdauer eingehalten und ein Einkommen erzielt, das sich der Obergrenze nähert, kann sie die vorgesehene Maximalrente beziehen (2 475 CHF pro Monat im Jahr 2025). Wenn die erforderliche Beitragsdauer nicht erreicht wurde und/oder das bezogene Einkommen im Vergleich zur Obergrenze niedriger ist, wird die Rente proportional gekürzt.

Maximale Beitragsjahre für die AHV-Rente

Die maximale Beitragsdauer für Männer liegt bei 44 Jahren. Für Frauen liegt sie im Jahr 2025 bei 43 Jahren. Für die nachfolgenden Generationen wird sie jedoch schrittweise um ein Quartal pro Jahr erhöht, um sich ab 2028 an die der Männer anzupassen, d. h. 44 Jahre. Um eine maximale Rente zu erzielen, muss der Einzelne nicht nur eine ausreichende Zeit lang hintereinander Beiträge zahlen, sondern auch ein hohes Durchschnittseinkommen erzielen.

Beitragslücken verringern die AHV-Rente

Zahlt ein Versicherter während genau festgelegter Zeiträume keine Beiträge zur AHV, entstehen Beitragslücken. Diese Lücken entstehen in der Regel durch Arbeitslosigkeit, während der die Person keine Sozialleistungen erhält und daher keine AHV-Beiträge zahlen kann.

Manchmal sind sie auch auf eine Krankheit oder Behinderung zurückzuführen, die den Versicherten daran hindert, zu arbeiten. Sofern der Versicherte keine beitragspflichtigen Leistungen erhält, kann er auch keine AHV-Beiträge entrichten.

Auch die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, die Entscheidung für ein Studium oder eine Ausbildung oder Teilzeitarbeit können zu Beitragslücken führen.

Bei Beitragslücken wird die Höhe der AHV-Rente gekürzt, weil sie von der Dauer der Beitragszahlung und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen während der Berufslaufbahn abhängt. Je mehr die Person also während ihrer Erwerbsjahre Beiträge gezahlt hat, desto höher ist die zu erwartende Rente.

Beitragslücken schließen, um eine volle Rente zu erhalten

Wenn Sie mit dieser Situation konfrontiert sind, können Sie die Lücken ausgleichen und die Höhe Ihrer AHV-Rente verbessern.

Die erste Möglichkeit besteht darin, fehlende Beitragsjahre einzukaufen, um Ihre Altersrente zu optimieren. Der Einkauf von Beiträgen ist bis zu 5 Jahre vor dem Renteneintritt möglich.

Die zweite Möglichkeit, Ihre AHV-Rente zu verbessern, besteht darin, bei der AHV-Gutschriften für beitragsfreie Zeiten zu beantragen. Beispielsweise können Sie Gutschriften für Zeiten der Mutterschaft oder für Studien- und Ausbildungszeiten beantragen.

Wann kann ich meine AHV-Altersrente beziehen?

Obwohl das gesetzliche Renteneintrittsalter für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 bis 65 Jahren liegt, haben die zuständigen Behörden flexible Möglichkeiten für Personen vorgesehen, die früher in Rente gehen wollen oder im Gegenteil für Personen, die über die festgelegten Schwellenwerte hinaus weiterarbeiten wollen.

  • Die Frühverrentung ist ein Jahr im Voraus möglich, allerdings wird die monatliche Rente proportional gekürzt (ca. 6,8 % pro vorgezogenem Jahr);
  • Bei einem späten Austritt über 65 Jahre hinaus bis 70 Jahre wird die monatliche Rente um 5,2 % pro zusätzlichem Arbeitsjahr steigen.

Besonderen Regeln gelten für Frauen, die zwischen 1961 und 1969 geboren wurden?

Die jüngste Reform sieht keine spezifische Regelung für Frauen vor, die zwischen 1961 und 1969 geboren wurden. Stattdessen wird ihr Renteneintrittsalter (derzeit 64 Jahre) schrittweise um ein Quartal pro Jahr auf das Renteneintrittsalter der Männer, also 65 Jahre, angehoben.

Sie haben die Möglichkeit, eine Frühverrentung zu beantragen, sofern die Anzahl der angesammelten Beiträge stimmt. Sie können ihr Renteneintrittsalter auf 58 Jahre vorverlegen, allerdings wird ihre Rente entsprechend gekürzt.

Frauen, die zwischen 1961 und 1969 geboren wurden und berufliche Pausen aufgrund von Mutterschaft, Familienpflege oder auch Hausarbeit hatten, können aufgrund ihrer Beitragsdauer vor Herausforderungen gestellt werden. Um diese zu überbrücken, können sie den Ausgleich der fiktiven Beiträge für diese Zeiten in Anspruch nehmen. In jedem Fall müssen sie genügend Beitragsjahre leisten, um eine volle Rente zu erhalten.

Diese Übergangsmaßnahmen wurden eingeführt, um die Folgen der Reform abzufedern, die eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters für diese Generation vorsieht. Sie können so ihren Ruhestand unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Situation, ihres Einkommens und der eingezahlten Beiträge besser planen.

Lohnt sich ein Vorbezug der AHV-Rente?

Der Vorbezug der AHV-Rente kann nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Höhe Ihres Einkommens im Ruhestand haben. Die monatliche Rente wird niedriger ausfallen (um 6,8 % pro Jahr weniger gekürzt). Wenn Sie Ihre Rente eher zu beziehen beginnen, kann dies von Vorteil sein, sofern Sie sofort ein Einkommen benötigen. Auf jeden Fall ist ein vorzeitiger Rentenbeginn nur für Personen empfehlenswert, die nach dem vorzeitigen Rentenbeginn nicht mehr lange leben werden.

Der Vorbezug der AHV-Rente kann vorteilhaft sein, wenn Sie über andere Einkommensquellen verfügen, die die Rentenkürzung ausgleichen, wenn Sie gesund sind und Pläne für Ihren Ruhestand haben und wenn Sie der Meinung sind, dass die Lebenserwartung es Ihnen erlaubt, früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden.

Es ist jedoch auf Dauer dennoch empfehlenswert, das gesetzlich vorgesehene Eintrittsalter (64 oder 65 Jahre) abzuwarten, um eine höhere AHV-Rente zu erhalten. Langfristig gesehen wird Ihnen dieses Abwarten mit zunehmendem Alter ein bequemeres Leben ermöglichen.

Bevor Sie sich für einen Vorbezug Ihrer AHV-Rente entscheiden, sollten Sie Ihre finanzielle Situation und Ihre gesundheitliche Verfassung sehr sorgfältig analysieren.

Welche Vorteile hat ein Aufschub der Rente?

Wenn Sie Ihren Renteneintritt über das vorgesehene gesetzliche Rentenalter hinaus verschieben, erhöht sich Ihre Rente um 5,2 % pro zusätzlich gearbeitetem Jahr. Sie genießen somit eine höhere monatliche Rente. Dies ist eine vorteilhafte Option, wenn Sie eine hohe Lebenserwartung haben. Die Rente wird noch höher ausfallen, wenn Sie während Ihrer beruflichen Laufbahn reichlich Beiträge gezahlt haben. Der Aufschub der Rente ist daher ein wirksames Mittel, um die Vorteile Ihrer Beitragsjahre zu maximieren.

Passiert mit der Rente meines Ehepartners, wenn ich sterbe?

Im Todesfall hat der Ehepartner Anspruch auf eine AHV-Hinterbliebenenrente, deren Höhe von den Beiträgen abhängt, die der Verstorbene im Laufe seiner beruflichen Laufbahn gezahlt hat. Diese Hinterbliebenenrente wird nur dem Hinterbliebenen eines verheirateten Paares oder einer eingetragenen Partnerschaft gewährt. Bei Konkubinatspaaren besteht nur dann ein Anspruch auf diese Rente, wenn sie gemeinsame Kinder haben.

Die Höhe der AHV-Hinterbliebenenrente hängt vom Familienstand des Paares, der Beitragsdauer und der Höhe des Einkommens während der beruflichen Laufbahn des Verstorbenen ab.