Alles über die 2. Säule

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21-12-2022
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Zoom 2. Säule Schweiz

Die zweite Säule soll sicherstellen, dass der Lebensstandard von Arbeitnehmern und ihren Familien im Ruhestand aufrechterhalten werden kann. Die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) dient daher der Ergänzung der AHV-Leistungen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Alle AHV-Mitarbeitenden, deren Jahreseinkommen das BVG-Mindestjahreseinkommen übersteigt, müssen in eine obligatorische berufliche Vorsorge einzahlen und versichert sein. Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, eine angemessene Versicherung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge zu erhalten. Bei den AHV-Beiträgen muss mindestens die Hälfte des BVG-Beitrags entrichtet werden. Darüber hinaus können Selbstständige freiwillig Beiträge in den Corporate Pension Plan (BVG) einzahlen.

2. Säule (Schweiz): Was ist das?

Die 2. Säule, auch "betriebliche Vorsorge" oder "BVG" genannt, entspricht einer der drei Beitragsarten des Schweizer Vorsorgesystems. Die erste Säule ist die AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung). Diese gilt für alle Personen, die seit mehr als einem Jahr in der Schweiz arbeiten, und deckt die Kosten für das sogenannte "Minimum". Die dritte Säule betrifft die Privatversicherung, ist freiwillig und ergänzt die ersten beiden Säulen. Sie können insbesondere die Höhe Ihrer Altersrente verbessern.

Das BVG ist obligatorisch, gilt aber nicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wie Sie sehen können, gibt es bestimmte Bedingungen. Außerdem hängt die Höhe der Beiträge zur Säule 2 von Ihrem Alter, Ihrem Gehalt und dem Rentensystem ab, an dem Ihr Unternehmen teilnimmt. Sie dient unterschiedlichen Zwecken:

  • Finanziert die Leistungen bei Invalidität und Tod
  • Auszahlung Ihrer Ersparnisse
  • Beteiligt sich an den Risiken

Merke: Wenn jemand entlassen wird und der Vertrag endet, verliert der Grenzgänger sofort seine Ansprüche und zahlt nicht mehr in die erste und zweite Säule ein. Haben Sie schon einmal vom BVG-Anpassungsbetrag gehört?

Sie fragen sich, was das ist? Ja, es ist sehr wichtig, diesen Begriff zu verstehen. Die Beiträge werden anhand des vereinbarten Lohns berechnet. Die zweite Säule soll die AHV-Leistungen ergänzen, so dass die angepassten Löhne nur einen Teil des gesamten Jahreseinkommens ausmachen.

 

Wie die 2. Säule in der Schweiz funktioniert

Die 2. Säule, besser bekannt als das Schweizer BVG, ist eine der Säulen der Schweizer Altersleistungen. Diese 2. Säule wurde geschaffen, um den Ruhestand von Schweizer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu finanzieren und die Lücken der ersten Säule, der AHV, zu schließen. Unter bestimmten Bedingungen zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweizer BVG ein, um eine Altersentschädigung von etwa 60% ihres Gehalts zu erhalten.

Die Beibehaltung der zweiten Säule ist aus mehreren Gründen sehr wichtig:

  • Bei einem Wechsel der Arbeitsstelle
  • Um sich über die Beiträge zum BVG zu informieren.
  • Den Ruhestand zu finanzieren
  • Beim Verlassen der Schweiz

Wer zahlt Beiträge in das BVG ein?

Das BVG wird mindestens zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Seit 1985 ist das BVG (Gesetz über die berufliche Vorsorge) für Arbeitnehmer, die die Eintrittsschwelle überschreiten, obligatorisch. Selbstständige können freiwillig entscheiden, sich dem BVG anzuschließen. Diese Säule ist stark reglementiert und muss bestimmte Eintrittsbedingungen erfüllen.

Als Arbeitnehmer

Nicht alle Angestellten zahlen BVG-Beiträge und müssen bestimmte Kriterien erfüllen, wie z. B. die Eintrittsschwelle von CHF 21'510.- im Jahr 2022. Hier müssen wir das Jahresgehalt betrachten.

Wenn Sie beispielsweise als Vollzeitkraft mit einem Monatsgehalt von CHF 5’500.- angestellt sind und nur drei Monate in der Firma bleiben, müssen Sie das BVG bezahlen. Denn ihr Jahresgehalt über 12 Monate von CHF 66'000.- übersteigt die Eintrittsschwelle von 2022 um CHF 21'510, während ihr internes Gehalt über drei Monate CHF 16'500.- beträgt.

Es gibt auch Höchstlöhne, für die keine obligatorischen BVG-Beiträge entrichtet werden. Diese Grenzen können sich aufgrund der AHV-Rentenhöchstgrenzen ändern. Wenn sich diese Rente aus der ersten Säule ändert, wird sich auch diese Grenze aus der zweiten Säule ändern.

Als Freiberuflicher

Selbstständige sind nicht verpflichtet, Beiträge in die 2. Säule einzuzahlen. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer unterhalb des BVG-Mindestlohns, aber auch für Arbeitnehmer, die weniger als drei Monate angestellt sind. Für Selbstständige mit höherem Einkommen können freiwillige BVG-Abschlüsse steuerlich interessant sein.

Das Einkommen aus der überobligatorischen BVG-Vorsorge Versicherung beträgt bis zu CHF 860’400.-, was dem 10-fachen des BVG-Maximallohns entspricht. 25% dieser Obergrenze können für Spareinlagen verwendet werden (CHF 215'100.- können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden). Somit ist der freiwillige BVG-Abzug selbst bei einem Erwerbseinkommen von weniger als CHF 200'000.- attraktiver als der Abzug für Selbstständige, die nicht der 2. Säule angehören und in eine gebundene Vorsorge einzahlen.

Wie kann man seine 2. Schweizer Säule beziehen?

Pensionierung und BVG

Verschiedene Umstände bieten Ihnen die Möglichkeit, eine zweite Schweizer Säule zu beziehen. Am naheliegendsten ist der Ruhestand. Dann kann diese Versicherung vollständig gekündigt werden, d. h. in Form von Kapital- oder Rentenzahlungen. Ihr Ziel ist es, den Betrag der Schweizer 1. Säule  zu ergänzen und ein finanziell angenehmes Leben führen zu können.

Eine betriebliche Altersvorsorge kann für bestimmte Projekte sogar vor Ihrer Pensionierung sinnvoll sein.

Immobilienprojekt und Berufsversicherung

Sie möchten in Stein investieren, haben aber nicht das Geld, um einen Kreditantrag zu stellen? Dazu müssen Sie sich mit Ihrer Pensionskasse in Verbindung setzen. Unabhängig davon, ob Sie einen teilweisen oder vollständigen Vorbezug beantragen, ist ein Mindestbetrag von CHF 20’000.- erforderlich, um die zweite Säule freizugeben.

Selbstständigkeit und berufliche Vorsorge

Sie sind selbständig und brauchen Hilfe bei der Gründung Ihres Unternehmens. Als Selbstständiger müssen Sie sich nicht mehr bei einer Pensionskasse anmelden.

Eine zweite Säule kann bezogen werden, um Sparkapital zu bilden. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie zuvor eine selbstständige Tätigkeit bei einer AHV-Pensionskasse ausgeübt haben. Sobald dies überprüft wurde, können Sie Ihr BVG-Guthaben innerhalb von 12 Monaten beziehen. Wenn Sie verheiratet sind, benötigen Sie für diesen Vorgang  die schriftliche Zustimmung Ihres Partners.

Umzug außerhalb der Schweiz und BVG

Schließlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr BVG-Guthaben zu beziehen, wenn Sie die Schweiz verlassen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechte je nach Zielland unterschiedlich sein können. Wenn Sie sich dauerhaft in einem Land außerhalb der EU aufhalten, gibt es keine Einschränkungen für den Bezug der zweiten Säule.

Wenn Sie jedoch die Schweiz verlassen und in einen EU-Mitgliedstaat ziehen, bevor Sie fünf Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter in Rente gehen, können Sie nur einen Teil davon beziehen. Wir nennen dies den nicht wesentlichen Teil der Säule 2. Der eventuell verbleibende oder obligatorische Teil bleibt auf dem Freizügigkeitskonto.