Reform der BVG: Was ist zu beachten?

Reform der BVG: Was ist zu beachten?

Meine Guthaben zurückführen
Sommaire
Auteur
Date
25-03-2024
Meine Guthaben zurückführen

Auf die Reform der AHV von 2021 wird eine BVG-Reform folgen. Das Parlament hat für eine Reform der beruflichen Altersvorsorge gestimmt. Im Sommer oder Herbst 2024 soll der Entwurf dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Wenn Sie sich einen Überblick über die geplanten Reformen der BVG verschaffen wollen, finden Sie hier eine Übersicht.

BVG: Übersicht über den aktuellen Stand der Reform

Im Laufe der letzten Jahre hat ein großer Druck auf den Renten der beruflichen Vorsorge in der Schweiz gelastet. Der Druck wird durch die Alterung der Bevölkerung und die Schwankungen der Finanzmärkte verursacht.

Aus diesem Grund mussten die zuständigen Behörden das System reformieren, um eine stabile Finanzierung der Altersvorsorge sicherzustellen. Die Sanierung der Rentenkassen hat mit der Reform AHV 21 begonnen.

Zuletzt wurde mit der Reform der BVG ein weiterer Schritt vollzogen. Sie wird die Renten sichern, die Finanzierung verbessern und die Absicherung von Teilzeitangestellten (insbesondere Frauen) erhöhen, mit einem Sparbeginn ab 25 Jahren.

Das Parlament hat den Reformvorschlag bei der Schlussabstimmung nach mehreren Verhandlungsphasen im Nationalrat und im Ständerat am 17. März letzten Jahres angenommen. Nach dem Referendum wird über den Entwurf nun in einer Volksabstimmung entschieden, die im dritten Trimester des Jahres 2024 stattfinden soll.

Hier die von der BVG-Reform vorgesehenen Maßnahmen

Entdecken Sie die Details der BVG-Reform in 5 Punkten:

1 - Der Mindestumwandlungssatz wird gesenkt

Was ist unter dem Mindestumwandlungssatz zu verstehen?

Es handelt sich um den Betrag, der das Altersguthaben bestimmt, das der Berufstätige mit seinen Beiträgen im Laufe seiner Karriere anspart. Dieser Mindestumwandlungssatz erlaubt es, die Höhe der Altersrente oder des Kapitals zu berechnen, das beim Eintritt ins Rentenalter gewährt wird.

Wie wird sich der Mindestumwandlungssatz durch die BVG-Reform verändern?

Der auf den obligatorischen Anteil anwendbare Mindestumwandlungssatz wird von 6,8% auf 6% gesenkt. Verfügt ein Neurentner also über ein Kapital von 200 000 CHF bei der Pensionskasse, so erhält er eine Rente von 12 000 im Jahr, statt 13 600 CHF vor Inkrafttreten der BVG-Reform.

Ist diese Änderung wirklich notwendig?

Dem SVV (Schweizerischen Versicherungsverband) zufolge ist diese Maßnahme unumgänglich und entscheidend, um die finanzielle Stabilität der BVG zu sichern. Genau wie die Reform der AHV wird es die Senkung des Mindestumwandlungssatzes ermöglichen, die Finanzen der 2. Säule ins Gleichgewicht zu bringen.

2 - Der Koordinationsabzug wird reduziert

Worum handelt es sich beim Koordinationsabzug?

Der Koordinationsabzug ist ein vom Bruttogehalt abgezogener Anteil in der Schweiz, durch den man den „koordinierten Lohn“ erhält, der für die Berechnung der BVG maßgebend ist.

Wie wirkt sich die Reform auf den Koordinationsabzug aus?

Bis 2023 belief sich der Koordinationsabzug auf 25725 CHF. Er entspricht der Höhe einer Basis-AHV. Es handelt sich um den maximalen Anteil, der vor der grundlegenden Berechnung der Beiträge vom Einkommen der Versicherten abgezogen wird.

Die BVG-Reform wird den Koordinationsabzug auf 20% des AHV-Einkommens festlegen. So wird das Einkommen bis zu einer Höchstgrenze von 88 200 CHF immer bis zu 80% versichert sein.

Ist diese Änderung notwendig?

Dank dieser neuen Bestimmung werden sich die Leistungen der BVG für Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen verbessern, etwa für Teilzeitangestellte, sofern sie eine ausreichende Beitragszeit aufweisen. Bekanntlich müssen infolge der AHV-Reform Frauen und Männer bis zum Alter von 65 Jahren Beiträge leisten.

3 - Altersgutschriften werden einfacher

Was ist unter einer Altersgutschrift zu verstehen?

Es handelt sich um abhängig vom koordinierten Lohn festgelegte Sparbeiträge. Die Altersgutschriten werden prozentual angegeben. Der Prozentsatz unterscheidet sich nur altersabhängig, nicht abhängig vom Geschlecht. Bisher betragen die Altersgutschriften je nach Altersgruppe:

  • Für Arbeitnehmer von 25 bis 34 Jahren: 7 % des koordinierten Lohns
  • Für Versicherte von 35 bis 44 Jahren: 10 % des koordinierten Lohns
  • Für Angestellte von 45 bis 54 Jahren: 15 % des koordinierten Lohns
  • Für Arbeitende von 55 bis 65 Jahren: 18 % des koordinierten Lohns

Was ändert sich durch die BVG-Reform?

Die BVG-Reform wird dazu beitragen, die Altersgutschriften zu vereinfachen und auszugleichen.

So werden die Gutschriften nach Inkrafttreten der Reform wie folgt gestaffelt sein:

  • Für Arbeitnehmer von 25 bis 44 Jahren: 9 % des für die Berechnung der Beiträge der 2. Säule maßgebenden Gehalts.
  • Für Versicherte von 45 bis 65 Jahren: 14 % des für die Berechnung der Beiträge der 2. Säule maßgebenden Gehalts.

Ist diese Änderung wirklich notwendig?

Durch die Anpassung der Altersgutschriften sollen bei den Unternehmen Anreize geschaffen werden, mehr Personen im Alter von 55 Jahren oder mehr einzustellen oder sie weiterhin zu beschäftigen. Der SVV empfiehlt diese Maßnahme dringend, um die Leistungen der BVG bei voller Beitragsdauer zu erhalten.

4 - Die Eintrittsschwelle wird gesenkt

Was ist unter der Eintrittsschwelle zu verstehen?

Es handelt sich um das minimale Jahresgehalt, das es den Versicherten erlaubt, Beiträge an die berufliche Vorsorge zu leisten. Die Eintrittsschwelle liegt bislang bei 22050 CHF.

Was sind die Folgen der BVG-Reform?

Die Eintrittsschwelle wird von 22050 CHF auf 19845 CHF gesenkt. Durch diese Maßnahme werden 70 000 neue Arbeitnehmer in die BVG einzahlen und von der Versicherung profitieren können.

Ist diese Veränderung notwendig?

Die Änderung der Eintrittsschwelle wird die BVG-Guthaben derjenigen Arbeitnehmer verbessern, die schwache oder mittlere Einkommen erzielen. Die Maßnahme kommt denjenigen Arbeitnehmern zugute, die in Teilzeit arbeiten oder mehrere Arbeitsverhältnisse haben.

5 - Die Übergangsgeneration erhält einen Rentenzuschlag

Worum handelt es sich beim Rentenzuschlag?

Der Rentenzuschlag wurde für die Arbeitnehmer geschaffen, die in den kommenden Jahren in Rente gehen, weil sie nicht von der Senkung der Koordination und der Anpassung der Altersguthaben betroffen sind.

Was ändert sich mit der BVG-Reform?

Damit diese Berufstätigen bei ihrem Renteneintritt auch von den Vorteilen der Reform BVG 21 profitieren können, wird unter bestimmten Bedingungen der Rentenzuschlag gewährt, nämlich abhängig vom Geburtsjahr und dem während der beruflichen Laufbahn angespartem Altersguthaben. Diese Maßnahme betrifft Arbeitnehmer, die am 1. Januar 2021 älter als 45 Jahre sind und ihre Anwendung wird sich über 15 Jahre erstrecken.

Es handelt sich um einen jährlichen Zuschlag in folgender Höhe:

  • 2400 CHF/Jahr in den ersten 5 Jahren
  • 1800 CHF/Jahr vom 6. bis zum 10. Jahr
  • 1200 CHF/Jahr vom 11. bis zum 15. Jahr

Es gilt zu beachten, dass der jährliche Zuschlag nur gewährt wird, wenn das Vorsorgeguthaben des Versicherten nicht die Höchstgrenze von 441 000 CHF übersteigt. Liegt das Guthaben zwischen 220 500 und 441 000 CHF, so ist die gewährte Summe degressiv, Beträge sind jedoch noch nicht bekannt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung können nur die Versicherten mit einem Vorsorgeguthaben unter 220 500 CHF, was dem 2,5-fachen des maximal versicherten Jahresverdiensts entspricht, den vorgesehenen Rentenzuschlag erhalten.

Ist diese Änderung wirklich notwendig?

Dank des Rentenzuschlags wird dieser Zeitraum für die Übergangsgenerationen gerechter gestaltet. Die nachfolgenden Generationen wiederum sind schon ganz mit der Reform BVG 21 im Einklang. Den Statistiken zufolge werden 25 % der Versicherten von dieser Maßnahme profitieren.

Angesichts dieser vielfältigen Veränderungen empfiehlt es sich, seinen Ruhestand gut vorzubereiten. Profitieren Sie von der Expertise unteres Teams, um Ihre Einnahmen in der Rente zu optimieren.