Was genau ist eine Pensionskasse?

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Date
04-12-2023
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Ob Sie am Anfang Ihrer Karriere stehen oder kurz vor der Pensionierung, Sie müssen sich an die Pensionskasse wenden, um Beiträge einzuzahlen oder auch, um sich zu informieren. Finden Sie jetzt schnell heraus, was eine Pensionskasse ist. Informieren Sie sich auch darüber, wie sie funktioniert und welche Rolle sie spielt.

Die Pensionskasse in der Schweiz: Was ist das genau?

Die Pensionskasse ist eine Einrichtung, die geschaffen wurde, um Beiträge von Personen zu sammeln, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Das in den Arbeitsjahren angesammelte Kapital wird dann im Ruhestand umverteilt.

Jeder Arbeitnehmer verpflichtet sich durch seinen Arbeitsvertrag, in eine Pensionskasse einzuzahlen, um Ersparnisse für den Ruhestand zu bilden. Das Schweizer System umfasst 3 Säulen; die 1. Säule AHV , die 2. Säule BVG und die dritte Säule privates Sparen.

Die AHV auch erste Säule genannt ist zusammen mit der zweiten Säule ein wirksames Mittel für die Versicherten, um sich auf den Ruhestand vorzubereiten und ihre Kaufkraft zu erhalten. Aus diesem Grund sind diese beiden Säulen obligatorisch.

Wenn ein Arbeitnehmer ab 25 Jahren einen Mindestjahreslohn von 21 510 CHF erhält, muss er der Pensionskasse seines Arbeitgebers beitreten.

Wenn der Arbeitnehmer ein Gehalt von weniger als CHF 21’510.- CHF pro Jahr bezieht, ist er nicht verpflichtet, Beiträge in eine Rentenkasse einzuzahlen. Die Beitragspflicht gilt auch nicht für Arbeitnehmer, die einen befristeten Vertrag mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten unterzeichnet haben.

Sinn und Funktion der Pensionskasse in der Schweiz

Die Pensionskasse ist verpflichtet, den Versicherten, die während ihrer beruflichen Laufbahn Beiträge gezahlt haben, eine Rente zu gewähren. Die 1. Säule und die 2. Säule garantieren eine Rente, deren Höhe zwischen 50% und 70% des vor der Pensionierung bezogenen Gehalts liegt.

Durch den Abschluss einer freiwilligen dritten Säule kann die Höhe der ausbezahlten Rente erhöht werden. Außerdem können Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von weniger als CHF 21’510.- freiwillig Beiträge in eine Pensionskasse einzahlen, um sich auf den Ruhestand vorzubereiten. Pensionskassen sind Einrichtungen, die völlig unabhängig vom arbeitgebenden Unternehmen sind. Die angesammelten Gelder können nicht mehr abgehoben werden.

Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, in eine Pensionskasse einzuzahlen, um sich gegen Tod oder Invalidität abzusichern, aber auch um Kapital oder Geld für eine lebenslange Rente anzusparen. Die AHV (1. Säule) und die berufliche Vorsorge (BVG oder 2. Säule) sind für Arbeitnehmer obligatorisch.

Jeden Monat zahlt jeder Arbeitnehmer zusammen mit seinem Arbeitgeber zu gleichen Teilen Arbeitnehmerbeiträge. Es kommt vor, dass der Arbeitgeber einen höheren oder niedrigeren Betrag zahlt. Um die Höhe der Rente zu erfahren, muss man den kumulierten Gesamtbetrag berechnen und mit dem vorgesehenen Umwandlungssatz multiplizieren. Dieser Satz liegt derzeit bei 6,8%, die nächste Rentenreform sieht jedoch eine Senkung auf 6% in den kommenden Jahren vor.

Egal, ob Sie Schweizer/in oder Grenzgänger/in sind, es ist sehr empfehlenswert, sich einer Pensionskasse anzuschliessen. Sie können sich bei einem Online-Berater über die verschiedenen Schritte informieren, die Sie unternehmen müssen, um Ihre Rente besser vorzubereiten.