Besteuerung des Freizügigkeitskontos: Die wichtigsten Regeln für Arbeitnehmende
Wenn Sie in der Schweiz eine Pensionskasse verlassen, ohne sofort einer neuen beizutreten (zum Beispiel während einer beruflichen Übergangsphase oder bei einem Wegzug ins Ausland), wird Ihr Vorsorgekapital (2. Säule) auf ein Freizügigkeitskonto oder -depot übertragen. Die Auszahlung dieses Guthabens, sei es kurz vor der Pensionierung oder im Rahmen eines Vorbezugs, unterliegt einer einmaligen Kapitalauszahlungssteuer. Das Hauptproblem liegt im Prinzip der Steuerprogression: Je höher der auf einmal ausgezahlte Betrag ist, desto höher ist der anwendbare Steuersatz. Hier kommt das "Splitting" der Freizügigkeitsguthaben ins Spiel, eine einfache, aber wirkungsvolle Technik zur Optimierung der Besteuerung Ihrer Altersvorsorge.
Das Splitting, auch Staffelung genannt, ist eine Strategie zur Steueroptimierung, die auf einer Toleranz des Schweizer Gesetzgebers beruht. Ziel ist es, die steuerliche Belastung zu reduzieren, indem vermieden wird, dass das gesamte Kapital auf einmal besteuert wird.
Das Schweizer Gesetz erlaubt das Halten von Freizügigkeitsguthaben bei maximal zwei Einrichtungen. Dies ist keine Pflicht, sondern eine strategische Möglichkeit. Das Splitting besteht darin, das gesamte Freizügigkeitsguthaben freiwillig auf diese zwei verschiedenen Einrichtungen aufzuteilen oder zu übertragen. Indem Sie so vorgehen, schaffen Sie zwei "Kapitaltöpfe", die zu unterschiedlichen Zeitpunkten und somit in verschiedenen Steuerjahren bezogen werden können.
Das Geheimnis dieser Technik liegt in der Anwendung des Vorzugsteuersatzes auf Kapitalleistungen. Da dieser Satz progressiv mit der Höhe des ausgezahlten Betrags steigt, führt die Auszahlung eines Kapitals von CHF 400'000 auf einmal zu einem viel höheren effektiven Steuersatz als die Auszahlung von zweimal CHF 200'000 in zwei verschiedenen Jahren. Das Splitting ermöglicht es somit, das Guthaben auf zwei Steuerjahre zu staffeln. Da jede Auszahlung unabhängig besteuert wird, profitiert sie von einem reduzierten Steuersatz, weil der Betrag der Tranche geringer ist, was zu erheblichen Steuerersparnissen auf das Gesamtkapital führt.
Für jeden Schweizer Arbeitnehmer, ob kurz vor der Pensionierung oder jünger, ist die Umsetzung des Splittings ein wesentlicher Akt der finanziellen Vorsorge.
Das Splitting muss vor der Auszahlung des Kapitals geplant und durchgeführt werden. Der ideale Zeitpunkt, um einen Teil des Guthabens auf eine zweite Einrichtung zu übertragen, ist, sobald Sie eine zukünftige Auszahlung antizipieren (Pensionierung, Selbstständigkeit oder wenn Sie bereits einen hohen Betrag bei einer einzigen Einrichtung haben). Es ist unmöglich, ein Kapital zu splitten, das bereits vollständig ausgezahlt wurde.
Die Anwendung des Splittings bietet zwei Hauptvorteile:
Das Splitting ist somit eine einfach umzusetzende Massnahme, die einen kostspieligen Vorsorgeaustritt in eine Gelegenheit zur Steuerersparnis verwandeln kann.