

Säule Schweiz: Optimieren Sie Ihre Altersvorsorge mit den Säulen 3a und 3b
Meine Guthaben zurückführenAls Einwohner der Schweiz wissen Sie, dass das Rentensystem auf drei Säulen basiert. Während die 1. (AHV) und 2. (BVG) Säule obligatorisch sind, handelt es sich bei der 3. Säule um eine individuelle und freiwillige Vorsorge. Sie bietet eine hervorragende Möglichkeit, Ihr Rentenkapital zu optimieren und von erheblichen Steuervorteilen zu profitieren.
Allerdings kann man sich leicht zwischen der Säule 3a (gebundene Vorsorge) und der Säule 3b (freie Vorsorge) verlieren, ganz zu schweigen von den Reformen und den sich ändernden Höchstbeträgen, wie es 2025 der Fall sein wird. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen Klarheit zu verschaffen. Wir liefern Ihnen klare und präzise Informationen, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen und Ihre Altersvorsorge sichern können.
Das Vorsorgesystem in der Schweiz verstehen
Das Schweizer Vorsorgesystem soll Ihnen einen angemessenen Lebensstandard im Ruhestand garantieren. Die ersten beiden Säulen reichen oft nicht aus, um Ihre Kaufkraft nach Beendigung Ihrer beruflichen Tätigkeit aufrechtzuerhalten. Hier kommt die dritte Säule des Schweizer Vorsorgesystems ins Spiel.
- Die 1. Säule (AHV): Die für alle obligatorische Alters- und Hinterlassenenversicherung deckt die Grundbedürfnisse ab.
- Die 2. Säule (BVG): Die für Arbeitnehmer obligatorische berufliche Vorsorge zielt darauf ab, den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
- Die 3. Säule: Die individuelle Vorsorge, mit der Sie die ersten beiden Säulen ergänzen können. Sie ist Ihr persönlicher Hebel, um Ihre finanzielle Situation im Ruhestand zu verbessern. Sie gliedert sich in zwei verschiedene Optionen: die Säule 3a und die Säule 3b.
Die Säule 3a (gebundene Vorsorge) zur Steueroptimierung
Die Säule 3a ist aufgrund ihrer zahlreichen Steuervorteile die bekannteste individuelle Vorsorgelösung. Sie ist ein wirksames Instrument für AHV-pflichtige Personen, die ihr steuerbares Einkommen reduzieren und für ihren Ruhestand sparen möchten.
Sie ermöglicht einen Steuerabzug. Ihre jährlichen Einzahlungen sind vollständig von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähig. Für 2025 beträgt der Höchstbetrag 7'258 CHF für Arbeitnehmer, die einer Pensionskasse angeschlossen sind. Für Selbstständige ohne Pensionskasse liegt die Grenze bei 20 % des Einkommens, mit einem Höchstbetrag von 36'288 CHF.
Es ist zu beachten, dass die Auszahlungsbedingungen streng sind. Das Kapital der Säule 3a ist bis fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters gesperrt, mit einigen Ausnahmen. Es kann in bestimmten Fällen vorzeitig ausgezahlt werden, z. B. beim Kauf Ihres Hauptwohnsitzes, bei der Tilgung einer Hypothek, bei einem endgültigen Wegzug aus der Schweiz oder bei der Gründung einer selbstständigen Tätigkeit.
Einer der Hauptvorteile besteht darin, dass Sie Ihre Steuerlast reduzieren können. Bei der Auszahlung wird das Kapital nicht zum üblichen Steuersatz, sondern zu einem reduzierten Einheitssteuersatz besteuert. Darüber hinaus werden die angesammelten Erträge während der Sparphase nicht als Einkommen oder Vermögen besteuert.
Die Säule 3b (freie Vorsorge) steht für Flexibilität im Dienste Ihrer Projekte.
Im Gegensatz zur Säule 3a bietet die Säule 3b grosse Freiheit und richtet sich an alle Personen in der Schweiz, ohne Einschränkung hinsichtlich der Erwerbstätigkeit. Sie ist eine ideale Lösung, wenn Sie nach einer flexiblen Sparmöglichkeit suchen, die jederzeit für andere Lebensprojekte verfügbar ist.
Die Säule 3b sieht keine Einzahlungshöchstgrenze vor. Sie können ohne gesetzliche Begrenzung den gewünschten Betrag einzahlen.
Sie bietet zudem viel Flexibilität. Das Kapital ist jederzeit ohne Einschränkungen oder Bedingungen verfügbar. Dies gibt Ihnen grosse Freiheit bei der Finanzierung anderer Projekte, wie beispielsweise der Ausbildung Ihrer Kinder, einer Reise oder einfach zum Aufbau einer Sicherheitsreserve.
Schliesslich ermöglicht sie eine andere steuerliche Behandlung. Die Einzahlungen sind nicht von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen auf Bundesebene abzugsfähig. In einigen Kantonen sind jedoch Steuerabzüge möglich. Bei der Auszahlung wird das Kapital nicht besteuert, da es bereits während der Sparphase versteuert wurde.
Die Vorteile einer Kombination von Säule 3a und 3b für eine umfassende Strategie
Es geht nicht darum, sich zwischen Säule 3a und Säule 3b zu entscheiden, sondern vielmehr darum, wie man sie kombinieren kann, um eine umfassende und optimierte Vorsorgestrategie zu entwickeln. Indem Sie die Vorteile beider Säulen nutzen, schaffen Sie eine Lösung, die sowohl steuerlich vorteilhaft als auch flexibel ist.
Die folgende Vergleichstabelle hilft Ihnen, die Unterschiede und Komplementaritäten besser zu verstehen:
Kriterien | Säule 3a (gebundene Vorsorge) | Säule 3b (freie Vorsorge) |
---|---|---|
Steuervorteile | Vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähige Zahlungen | Kein direkter Steuerabzug auf Bundesebene |
Einzahlungsgrenze (2025) | Angestellte: 7.258 CHF / Selbstständige: 36.288 CHF | Keine Obergrenze |
Verfügbarkeit von Kapital | Bis zu 5 Jahre vor der Pensionierung gesperrt (mit Ausnahmen) | Frei und jederzeit verfügbar |
Zielgruppe | Erwerbstätige Personen, die der AHV unterstellt sind | Alle Einwohner der Schweiz |
Ein kombinierter Ansatz könnte darin bestehen, jedes Jahr den Höchstbetrag in Ihre Säule 3a einzuzahlen, um den Steuerabzug zu nutzen, und dann eine Säule 3b für zusätzliche Beträge oder für kurz- und mittelfristige Projekte zu verwenden.
Häufig gestellte Fragen
- Wer kann Beiträge zur 3. Säule leisten?
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz kann eine 3. Säule eröffnen. Allerdings können nur Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und der AHV unterstellt sind, Beiträge zur Säule 3a leisten und von Steuerabzügen profitieren. Die Säule 3b steht allen offen. - Wurde die Obergrenze der 3. Säule im Jahr 2025 angehoben?
Ja, die Höchstbeträge für Beiträge zur Säule 3a wurden für 2025 angepasst. Die Obergrenze liegt nun bei 7'258 CHF pro Jahr für Arbeitnehmer mit einer Pensionskasse und bei 36'288 CHF für Selbstständige. - Kann ich mehrere Konten der 3. Säule haben?
Ja, es wird dringend empfohlen, mehrere Konten oder Policen der Säule 3a zu eröffnen. So können Sie Ihr Kapital bei Eintritt in den Ruhestand gestaffelt abheben, was Ihre Steuerbelastung bei der Auszahlung verringern kann. - Was ist die bessere Option, 3a oder 3b?
Es gibt keine absolut „bessere” Option. Die Säule 3a ist aufgrund ihrer Steuervorteile unverzichtbar. Die Säule 3b ist perfekt für Flexibilität. Eine kombinierte Strategie aus beiden ist oft die effektivste für eine umfassende Vorsorge. - Wann kann ich mein Kapital aus der 3. Säule beziehen?
Das Kapital der Säule 3a wird in der Regel zum Zeitpunkt der Pensionierung ausgezahlt, kann aber unter bestimmten strengen Voraussetzungen (Kauf einer Immobilie, Wegzug aus der Schweiz, Unternehmensgründung) vorzeitig bezogen werden. Das Kapital der Säule 3b ist hingegen gemäss den Bedingungen Ihres Vertrags jederzeit verfügbar.